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Plön: Verbale Entgleistungen eines Oberfeldwebels vor Gericht

Plön - Auf deutschlands Kasernenhöfen werden im Allgemeinen keine Nettigkeiten ausgetauscht, doch ein 28-jähriger Unteroffizier soll sich im September 2006 während einer Übung auf dem Flugabwehrschießplatz Todendorf in 14 Fällen derart im Ton vergriffen haben, dass er sich als Angeklagter vor dem Amtsgericht Plön wieder fand, angeklagt wurden 6 Fälle entwürdigender Behandlung Untergebener

Mit verbalen Entgleisungen wie der wiederholten Androhung, Untergebene im Wald zu verscharren oder der Beleidigung von Mannschaftsdienstgraden als „minderwertige Befehlsempfänger", die „nicht selbstständig denken könnten" soll der schon seit acht Jahren in der Bundeswehr dienende Oberfeldwebel gegen das Wehrstrafgesetz verstoßen haben.

Man soll Sie ficken, so lange Sie klein sind

Im Mittelpunkt des Prozesses standen die Spannungen zwischen dem Angeklagten Oberfeldwebel Patrik W. und einem 21-Jährigen Offiziersanwärter (Fahnenjunker), der ihm für zwei Wochen als Fahrer zugeteilt worden war. Als Fahnenjunker stand der Abiturient am Beginn einer Karriere, wäre aber als Offizier später Vorgesetzter des Angeklagten geworden. Somit passte die von Zeugen gehörte Bemerkung „Man soll Sie ficken, so lange Sie klein sind“ ins Bild.

„Permanent herabgesetzt“ fühlte sich der Fahnenjunker von dem damaligen Vorgesetzten. Der in Uniform auftretende Unteroffizier wies dagegen sämtliche Vorwürfe zurück und warf dem Zeugen vor, er habe während der Übung „jede Aussage, jeden Befehl infrage gestellt.“

Da habe ich es wirklich mit der Angst zu tun bekommen

„Ernsthaft bedroht“ fühlte sich der inzwischen Medizin studierende Zeuge, als der Angeklagte ihm gegenüber detailliert ausgeführt habe, wie er ihn zerstückeln und im Wald vergraben werde. Seine Beseitigung lasse sich anschließend leicht durch Fälschung eines Urlaubsantrags vertuschen. „Da habe ich es wirklich mit der Angst zu tun bekommen“, so der 21-Jährige.

Im Wald verscharrt sollte nach eigenen Angaben auch ein 20-jähriger Hauptgefreiter werden, der sich von dem Vorgesetzten angegriffen und eingeschüchtert fühlte. Zuvor habe ihn der Angeklagte mit dem Befehl „Bewegen Sie ihren schwammigen Körper zu mir!“ hergerufen und erklärt, er sei in seinen Augen kein Soldat.

Die Richterin signalisierte nach zweistündiger Verhandlung, sie halte die belastenden Aussagen für glaubhaft. Zur Vernehmung weiterer Zeugen hätte man sich vertagen müssen. Da schien nach längerer Beratung am Dienstag, d. 30. Oktober 2007, die Einstellung gegen Zahlung von knapp einem Monatsnettoeinkommen allen Beteiligten als der einfachere Weg.

In der Truppe muss der Zeitsoldat jetzt mit einem Disziplinarverfahren rechnen, aus dem Ausbildungsbetrieb wurde er entfernt und bis auf weiteres darf er keine leitenden Tätigkeit mehr ausüben.

 
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