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Aus und vorbei: Wehrpflicht wird ausgesetzt!

Das Bundeskabinett hat am 15. Dezember 2010 auf Vorschlag des Bundesministers der Verteidigung, Karl-Theodor zu Guttenberg, beschlossen, die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 auszusetzen.

Der seit Jahren überfällige Schritt der Aussetzung der Wehrpflicht führt dazu, dass die derzeit zum Diensteintrittstermin Januar 2011 einebrufenen Wehrpflichtigen die letzten Wehrpflichtigen sein werden, die gegen ihren Willen zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet werden.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat mittlerweile eine Übergangsregelung veröffentlicht, wonach für die auf den 3. Januar 2011 folgenden Dienstantritte nur noch Freiwillige nach der alten Rechtslage zum Grundwehrdienst bzw. freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst herangezogen werden.

Wer vorzeitig aus dem Grundwehr- oder Zivildienst ausscheiden möchte, sollte unbedingt Rat bei Beratungsstellen wie etwa der Zentralstelle zum Schutz der Rechte der Kriegsdienstverweigerer einholen, eine vorzeitige Beendigung des Dienstes ist mittlerweile durch Stellung der richtigen Anträge problemlos möglich.

Wenig glaubwürdig erscheint allerdings, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Entscheidung ausdrücklich begrüße. Hieß es in der Vergangenheit immer, das Bekenntnis zur Wehrpflicht müsse unterstrichen werden, der Wehrpflicht komme ein besonderer Stellenwert zu oder gar man stehe als einzige Fraktion "ohne Einschränkung zur Wehrpflicht als der nach wie vor besten Wehrform".

Nunmehr heißt es mit ganz schmalen Worten, die verbleibenden Zeit- und Berufssoldaten würden der Bundeswehr die Beibehaltung eines breiten Fähigkeitsspektrums ermöglichen.

 
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