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VG Düsseldorf zur dualen Ausbildung als Zurückstellungsgrund

(openPR) - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den durch die Kanzlei Baiker & Richter eingereichten Klagen im Hinblick auf die Zurückstellung vom Wehrdienst aufgrund der Aufnahme einer "Duale Ausbildung" mit Urteil vom 12.4.2007 (11 K 4611/06) statt gegeben.

Dieses Ausbildungssystem ist dadurch gekennzeichnet, dass der Auszubildende seine betriebliche Ausbildung und ein Fachhochschulstudium gleichzeitig in der Weise absolviert, dass die theoretische und die praktische Ausbildung miteinander vernetzt sind. Die Auszubildenden erwerben zwei berufliche Qualifikationen, und zwar einen Fachhochschulabschluss sowie einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gem. § 4 BBiG.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorfs hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Es ist davon auszugehen, dass die BRD Revision gegen die Entscheidung einlegen wird.

Ferner ist davon auszugehen, dass die Bundeswehr, respektive die Kreiswehrersatzämter, im gesamten Bundesgebiet weiterhin Anträge auf Zurückstellung aufgrund der Teilnahme an einer "Dualen Ausbildung" trotz der entgegenstehenden Entscheidung ablehnen werden. In diesem Fall sollte Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden.

 
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