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Staatsanwaltschaft will Revision im "Coesfeld-Prozess"

Medienberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft Münster gegen drei wegen der Rekrutenmißhandlungen in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne ergangene Urteile Revision eingelegt, es handelt sich dabei um die zwei Freisprüche und die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen "entwürdigender Behandlung".

Ziel sei es - so der zuständige Oberstaatsanwalt - eine Verurteilung aller drei Soldaten wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung und entwürdigender Behandlung von Untergebenen zu erreichen.

 
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