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Bewährungsstrafe für Bundeswehrausbilder

Im Prozess um die Misshandlung von Bundeswehrrekruten in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld hat das Landgericht Münster einen 26-jährigen ehemaligen Ausbilder zu 18monatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Das Gericht sprach ihn der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Ein 29-jähriger Ex-Ausbilder erhielt eine Geldstrafe von 2400 Euro, die übrigen beiden 28- und 29 Jahre alten Angeklagten wurden freigesprochen.

Dieses jetzt abgeschlossene Verfahren gegen vier der ehemaligen Ausbilder war wegen relativ geringer Tatbeteiligung abgetrennt worden. Gegen einen Kompaniechef und weitere zehn Ausbilder des Instandsetzungsbataillons Coesfeld geht der Prozess noch weiter.

 
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