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Richten die Kreiswehrersatzämter eigenes Musterungsverfahren für KDV-Antragsteller ein?

Rangsdorf (muf) - Die Wehrverwaltung plant, Wehrpflichtige die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bereits vor der Musterung gestellt haben, durch ein abweichendes Musterungsverfahren zu schleusen.

Es sollen bereits 219 Vertragsärzte des Bundesamtes für den Zivildienst durch die Wehrverwaltung unter Vertrag genommen worden sein, die vorwiegend die Musterungsuntersuchungen für diesen Personenkreis durchführen sollen.

Wie nach Angaben der "Zentralstelle KDV" gleichzeitig bekannt wurde, sollen eben diese Ärzte aufgefordert worden sein, andere Kriterien bei der Tauglichkeitsbeurteilung anzulegen. In einer sog. "Sonderinformation" hat das BAZ mitgeteilt, das (Zitat) "'ärztliche Untersuchungsergebnis' der Bundeswehr [habe] grundsätzlich keine Beudeutung für den Einsatz im Zivildienst". In § 7 Zivildienstgesetz ist das Gegenteil festgelegt.

Es sind nach Erkenntnissen der Zentralstelle KDV bereits jetzt aufgrund von Untersuchungen von Vertragsärzten des Bundesamtes für den Zivildienst Tauglichkeitsüberprüfungsbescheide erlassen worden in denen eine Zivildienstfähigkeit nur für den ortsnahen Bereich des Wehrpflichtigen bejaht wurde. Zu einem derartigen Ergebnis kommt man vermutlich nur, wenn man grundlegend andere Tauglichkeitskriterien anlegt als die, die vom Gesetz vorgesehen wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bundesamt für den Zivildienst schon im letzten Jahr (Beschluss 6 B 5.06 vom 4.5.2006) bescheinigt, dass abweichende Regelungen nicht zulässig sind.

 
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