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§ 42a Wehrpflichtgesetz (WPflG) - Grenzschutzdienstpflicht
Männer, die nach dem Bundesgrenzschutzgesetz vom 18. August 1972 (BGBl. I S. 1834) zum Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz verpflichtet sind (Grenzschutzdienstpflichtige), können nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. 2Der im Bundesgrenzschutz geleistete Dienst ist auf den Grundwehrdienst anzurechnen.
 
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Auch FDP-Fraktion für Aussetzung der Wehrpflicht

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