Werbung

Suchen

Surftipps

Werbung

Startseite arrow Gesetze arrow Wehrpflichtgesetz (WPflG) arrow § 27 Wehrpflichtgesetz (WPflG) - Verfahrensvorschriften
§ 27 Wehrpflichtgesetz (WPflG) - Verfahrensvorschriften
Das Nähere über

1. die Anlage und Führung von Personalakten Wehrpflichtiger bei den Wehrersatzbehörden,
2. das Verfahren der Weitergabe, Aufbewahrung und Vernichtung oder den Verbleib der Personalakten und der Akten über das Anerkennungsverfahren einschließlich der Übermittlung und Löschung oder des Verbleibs der in automatisierten Dateien gespeicherten Informationen sowie die hieran beteiligten Stellen,
3. die Einrichtung und den Betrieb automatisierter Dateien einschließlich der Zugriffsmöglichkeiten auf die gespeicherten Informationen,
4. die Einzelheiten der Art und Weise der Einsichtgewährung und Auskunfterteilung aus der Personalakte oder einer automatisierten Datei

regelt eine Rechtsverordnung.
 
< zurück   weiter >

Nachrichten:

Auch FDP-Fraktion für Aussetzung der Wehrpflicht

article thumbnaiDie FDP-Bundestagsfraktion begrüßt den Beschluss des CDU-Parteitages zur Aussetzung der Wehrpflicht.Die Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag weißt darauf hin, dass die FDP...
-> Diesen Artikel aufrufen

Weitere Nachrichten
Ein Internetprojekt von iQ!Direkt. Besuchen Sie auch Phimose-Info Deutschland


Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits