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§ 24a Wehrpflichtgesetz (WPflG) - Änderungsdienst
Für Zwecke der Musterungsvorbereitung und der Wehrüberwachung teilt die Meldebehörde dem zuständigen Kreiswehrersatzamt die Änderung folgender gespeicherter Daten aller männlichen Deutschen ab dem Alter von 17 Jahren bis zum Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollendet haben, mit:

1. Familiennamen,
2. frühere Namen,
3. Vornamen,
4. Doktorgrad,
5. Tag und Ort der Geburt,
6. Staatsangehörigkeiten,
7. gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
8. Tag des Ein- und Auszugs,
9. Familienstand,
10. Sterbetag und -ort.
 
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Nachrichten:

Jung will: Künftig alle verfügbaren Wehrpflichtigen einberufen

article thumbnailFür Aufsehen sorgt Bundesverteidigungsminister Jung mit seiner Ankündigung, künftig alle tauglichen Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst einzuberufen. Deshalb sehe er auch dem neuen...
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