User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.392 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inplinjayn

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Zwickmühle - Master Studium  (Gelesen 429 mal)
lennart
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen E-Mail
« am: 30. Oktober 2010, 12:33:59 »

Hallo liebe Forengemeinde Zwinkernd

Gleich zu Anfang an: Ich will kein Zivi/Wehrdienst machen!

Mein Fall schildert sich wie folgt. Eigentlich wollte ich regulär mein Master Studium an einer deutschen Hochschule nach meinem Bachelorabschluss manchen. Das Problem ist, das ich nicht sofort genommen wurde, und mich jetzt unter den Studieneinkägern befinde.

Für das Master Studium wird man ja zurückgestellt wenn sich ein konsekutiver Masterstudiengang unmittelbar organisatorisch an das Bachelor Studium anschließt. Dem KWEA habe ich das auch geschrieben und wurde erst mal bis 1. Oktober zurückgestellt. Da ich ja noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorweisen kann, hab ich aber kein Nachweis über das zukünftige Studium und weiß nicht mehr wie ich die Einberufung noch weiter hinauszögern kann. Theoretisch bleiben mir noch zwei Möglichkeiten.

(1. präferiert) Ich schreibe dem KWEA das eine Gerichtsentscheidung über mein Studium im Wintersemester 2010 noch aussteht, hier stellt sich dann die Frage welches Datum ich als Termin angeben soll, also wie lang sie mich dann zurückstellen können.

2.
Ich schreibe dem KWEA das ich ein Studium im Ausland beginnen werden und bitte um Rücksicht, da wegen Umzug, org. Dinge usw. der Studienbeginn noch verzögert wird. Tatsächlich habe ich eine Zusage für eine ausländische Uni und könnte mich für dieses Semester noch rechtzeitig dort Einschreiben. Damit könnte ich auch Zeit gewinnen für den Gerichtsentscheid für die deutsche Uni.

Viele Grüße und Danke

lennart
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 30. Oktober 2010, 14:22:46 »

(1. präferiert) Ich schreibe dem KWEA das eine Gerichtsentscheidung über mein Studium im Wintersemester 2010 noch aussteht, hier stellt sich dann die Frage welches Datum ich als Termin angeben soll, also wie lang sie mich dann zurückstellen können.

Man kann derzeit durchaus mit Kulanz rechnen, das Problem ist aber halt, dass hier der Zurückstellungsgrund wohl erst mit Aufnahme des Studiums einitritt. Wann ist denn mit eienr Entscheidung des Gerichts zu rechnen?

2. Ich schreibe dem KWEA das ich ein Studium im Ausland beginnen werden und bitte um Rücksicht, da wegen Umzug, org. Dinge usw. der Studienbeginn noch verzögert wird. Tatsächlich habe ich eine Zusage für eine ausländische Uni und könnte mich für dieses Semester noch rechtzeitig dort Einschreiben. Damit könnte ich auch Zeit gewinnen für den Gerichtsentscheid für die deutsche Uni.

Hier stellt sich die Frage, ob das ausländische Studium den Anforderungen genau entspricht, was aber vermutlich eher zu bejahen ist.

Also Zurückstellung wegen des Studiums beantragen, dann Genehmigung des Auslandsaufenthaltes beantragen und dann stünde auch einem Wechsel zurück an die deutsche Uni nichts mehr im Wege.
Gespeichert
lennart
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #2 am: 30. Oktober 2010, 22:46:49 »

hey svennie danke für deine schnelle antwort. gut dann werd ich es erstmal so angehen. keine ahnung wann das gericht entscheidet, leider. Das problem ist das KWEA will bis Anfang November die Antwort und ich hab ja nichts in der Hand  Unentschlossen. Und was "entscheidung nach aktenlage" bedeutet, kenne ich auch schon aus der Vergangenheit, Heranziehung zum XX.XX :<

Aber es gibt ja noch diverse andere joker die ich bis jetzt noch nicht ausgespielt habe (kdv, nachmusterung) L&#228;chelnd Doch das ausländische Studium erfüllt denke ich mal die anforderungen, hab mich schon ein bisschen dahingehend informiert Zwinkernd
Gespeichert
lennart
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #3 am: 14. November 2010, 02:21:52 »

Hey hat alles gut geklappt, das KWEA hat mich bis Anfang nächsten Jahres zurückgestellt. Hab einfach mein Schreiben mit Tatsachen und schönen Formulierungen aus den Verfahrensanweisungen für die Ämter gespickt - voilá hat perfekt funktioniert :p.

Meinen Zulassungsantrag habe ich jetzt auch, nur noch Immatrikulieren und auf nimmer wieder sehen KWEA (bin am Studienende >25 Jahre  Augen rollen)
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken
Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits