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Autor Thema: Zurückstellung/Nachmusterung  (Gelesen 854 mal)
bretos1
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« am: 14. Dezember 2010, 17:08:51 »

Mein Fall ist ziemlich kompliziert. Es ist noch nicht darüber entschieden, ob mein Widerspruch bezüglich der Ablehnung der Zurückstellung Erfolg hat. Ich habe am Freitag eine Nachmusterung, weil meine erste Musterung über zwei Jahre zurückliegt. In dem Brief habe ich geschrieben,  dass ich an Tinnitus leide und ich mich deshalb sehr schlecht über einelängere Zeit konzentrieren könne und dadurch häufig an Kopfschmerzen leide. Ich war aber vor vielen Jahren beim HNO Arzt. Sie wollen mir aber aufgrund des langen Zeitraums kein Attest aushändigen, aber ich habe die Option, im Januar ein Termin zu bekommen. Kann ich denen am Freitag sagen, dass die Atteste noch kommen oder notfalls den Termin verschieben? Mir fällt aber kein wirklicher Grund hierfür ein. Danke!
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franzl
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« Antworten #1 am: 14. Dezember 2010, 17:26:56 »

Hast du die Überprüfungsuntersuchung gefordert...oder kam einfach eine Ladung in der Post?
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svennie
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« Antworten #2 am: 14. Dezember 2010, 17:30:48 »

Mir fällt aber kein wirklicher Grund hierfür ein. Danke!

Du könntest im Urlaub sein, du könntest allerdings auch krank (krankgeschrieben) sein.

Was das Nachreichen von Attesten angeht, so ist dies zwar grundsätzlich möglich, d.h., du könntest im laufenden Tauglichkeitsüberprüfungsverfahren angeben, dass du ein Attest von Herrn Dr. xy bis zum soundsovielten nachreichen wirst und darum bitten, erst nach Ablauf dieses Datums zu entscheiden.

Dann solltest du allerdings auch grob darlegeb, was der Arzt in etwa schreiben wird.
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bretos1
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« Antworten #3 am: 15. Dezember 2010, 13:25:32 »

Ich habe die Überprüfungsuntersuchung angefordert. Wäre es möglich, zu sagen, dass ich zur Uni muss und Anwesenheitspflicht besteht oder ist das keine so gute Idee?
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svennie
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« Antworten #4 am: 15. Dezember 2010, 16:09:18 »

Ich habe die Überprüfungsuntersuchung angefordert. Wäre es möglich, zu sagen, dass ich zur Uni muss und Anwesenheitspflicht besteht oder ist das keine so gute Idee?

Wenn es nicht gerade eine Klausur ist, dann ist das keine so gute Idee. Der Termin im KWEA wäre nämlich gegenüber der Uni ein Entschuldigungsgrund. An wie vielen Tagen pro Woche besteht denn Anweisenheitspflicht? 5?
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bretos1
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« Antworten #5 am: 15. Dezember 2010, 16:49:45 »

Ne, nur an einem Tag. Ich kann ja eigentlich beruhigt dahingegen, weil im Januar zum letzten Mal zwangsweise einberufen wird. Grinsend
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svennie
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« Antworten #6 am: 15. Dezember 2010, 17:00:29 »

Ne, nur an einem Tag. Ich kann ja eigentlich beruhigt dahingegen, weil im Januar zum letzten Mal zwangsweise einberufen wird. Grinsend

Ja, das kannst du.

Du kansnt aber auch deine Rechte als mündiger Bürger wahrnehmen und das KWEA auffordern, dir zu bestätigen, dass du nicht zum Grundwehrdienst herangezogen werden wirst.

Erwartest du bei der Überprüfungsuntersuchung eine Änderung des Tauglichkeitsgrades oder hast du die Überprüfungsuntersuchung allein aus taktischen Gründen beantragt?
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bretos1
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« Antworten #7 am: 15. Dezember 2010, 17:16:28 »

Eigentlich eher aus taktischen Gründen, wobei eine Änderung des Tauglichkeitsgrades möglich ist. Ich kann auch morgen einfach mal dort anrufen, oder klingt das ein bisschen frech?
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svennie
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« Antworten #8 am: 15. Dezember 2010, 18:50:41 »

oder klingt das ein bisschen frech?

Also so frech find ich das nicht. Du machst denen ein Angebot:

Das KWEA gibt dir eine Zusage, du nimmst den Antrag auf Überprüfungsuntersuchung zurück und das KWEA spart etwas Arbeit und die Kostenerstattung für deine Fahrtkosten.
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