Mir fällt aber kein wirklicher Grund hierfür ein. Danke!
Du könntest im Urlaub sein, du könntest allerdings auch krank (krankgeschrieben) sein.
Was das Nachreichen von Attesten angeht, so ist dies zwar grundsätzlich möglich, d.h., du könntest im laufenden Tauglichkeitsüberprüfungsverfahren angeben, dass du ein Attest von Herrn Dr. xy bis zum soundsovielten nachreichen wirst und darum bitten, erst nach Ablauf dieses Datums zu entscheiden.
Dann solltest du allerdings auch grob darlegeb, was der Arzt in etwa schreiben wird.