User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.392 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inplinjayn

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Zurückstellung/Befreiung Zivi  (Gelesen 553 mal)
Micha88
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« am: 19. Oktober 2010, 09:33:58 »

Hallo zusammen,

folgende Situtaion:

  • Bin letzte Woche T2 gemustert wurden
  • KDV zu früh gestellt..
  • Muss jetzt eine Begründung zum KWEA schicken (Bis ende nächster Woche)

zu mir:

  • Im Sommer Ausbildung abgeschlossen
  • Befristeten Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma abgeschlossen bis August 2011
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag bei der Firma, die mich geliehen hat steht so gut wie fest

Mein Problem: Wenn ich einberufen werde, verliere ich meine Chance auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin nach dem Dienst im schlimmsten Fall arbeitslos.

Habe nun auch mit dem BAZ telefoniert. Die sagen man könnte mich für 1 Jahr zurückstellen. Soll ich den Antrag stellen und hoffen das man nächstes Jahr nicht mehr muss? Oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit?

Wäre super wenn jemand da einen Rat für mich hätte.

VG
Micha

Edit:

Habe noch ein wenig recherchiert und bin zu 2 Optionen gekommen:

  • Begründung für den KDV-Antrag an das KWEA schicken. Mich für 1 Jahr zurückstellen lassen und hoffen das ich nächstes Jahr nicht mehr muss.
  • KDV-Antrag zurückziehen, da ich noch nicht einberufen wurde. (Weiß nicht ob die dann denken "Den ziehen wir jetzt erst recht ein".. Oder ob ich gar nicht mehr Einberufen werde.)
    Wenn die Einberufung dann doch kommt, nochmals einen KDV-Antrag stellen. Wobei der wohl schwieriger zu durch zu bekommen ist.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2010, 14:15:40 von Micha88 » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 19. Oktober 2010, 14:50:50 »

Bin letzte Woche T2 gemustert wurden

Können wir uns an die Begriffe halten, die das Gesetz vorsiehst und die im Bescheid auch so enthalten sind?  Zwinkernd

Danke.  Grinsend

KDV zu früh gestellt..

Hm, was hat man dir denn dafür versprochen?

Muss jetzt eine Begründung zum KWEA schicken (Bis ende nächster Woche)

Nein, musst du nicht. Das KWEA hat mit deinem Antrag nichts weiter zu tun, als dass der eigentliche Antrag erstmal dort zu stellen ist.

Fehlende Unterlagen fordert das BAZ dann bei dir unter Fristsetzung an.

Mein Problem: Wenn ich einberufen werde, verliere ich meine Chance auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin nach dem Dienst im schlimmsten Fall arbeitslos.

Und in der Situation stellst du einen KDV-Antrag

Habe nun auch mit dem BAZ telefoniert. Die sagen man könnte mich für 1 Jahr zurückstellen. Soll ich den Antrag stellen und hoffen das man nächstes Jahr nicht mehr muss? Oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit?

Du solltest erstmal Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen um Zeit zu gewinnen. Solange wird dein KDV-Antrag nicht an das BAZ weitergeleitet.

Dein Zurückstellungsantrag steht auf wackligen Füßen, denn den Antrag hättest du bei der Musterung geltend machen müssen bzw. müsstest ihn jetzt im Widerspruchsverfahren geltend machen.

Begründung für den KDV-Antrag an das KWEA schicken. Mich für 1 Jahr zurückstellen lassen und hoffen das ich nächstes Jahr nicht mehr muss.

Du überlässt alles dem Zufall und stellst dabei einen formal unzulässigen Antrag.

KDV-Antrag zurückziehen, da ich noch nicht einberufen wurde. (Weiß nicht ob die dann denken "Den ziehen wir jetzt erst recht ein".. Oder ob ich gar nicht mehr Einberufen werde.)

Du spekulierst wieder (nur) auf den Zufall.

Wenn die Einberufung dann doch kommt, nochmals einen KDV-Antrag stellen. Wobei der wohl schwieriger zu durch zu bekommen ist.

Wie wäre es, es erstmal mit einem Widerspruch zu versuchen?

Selbst eine Klage würde in deinem Fall (dank gestelltem KDV-Antrag) dazu führen, dass du bis zur Entscheidung über die Klage nicht einberufbar bist.
Gespeichert
Micha88
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 19. Oktober 2010, 15:21:50 »

Habe nun auch mit dem BAZ telefoniert. Die sagen man könnte mich für 1 Jahr zurückstellen. Soll ich den Antrag stellen und hoffen das man nächstes Jahr nicht mehr muss? Oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit?

Du solltest erstmal Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen um Zeit zu gewinnen. Solange wird dein KDV-Antrag nicht an das BAZ weitergeleitet.

Dein Zurückstellungsantrag steht auf wackligen Füßen, denn den Antrag hättest du bei der Musterung geltend machen müssen bzw. müsstest ihn jetzt im Widerspruchsverfahren geltend machen.

Erstmal vielen Dank für deine Antwort! Smiley

Werde also erstmal mein Musterungsbescheid abwarten und daraufhin einen Widerspruch einlegen? Wegen dem KDV-Antrag soll ich also vorerst nix machen?

Wegen dem Zurückstellungsantrag wurde mir bei der Musterung gesagt, dass die damit nix mehr zu tun haben, da ich den KDV-Antrag gestellt habe. Nach meinem Anruf beim BAZ wurde mir gesagt das die mich dort auch zurückstellen können, müssen aber erst auf den Antrag warten.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 19. Oktober 2010, 15:52:28 »

Werde also erstmal mein Musterungsbescheid abwarten und daraufhin einen Widerspruch einlegen?

Du hast den Bescheid noch nicht?

Wegen dem KDV-Antrag soll ich also vorerst nix machen?

Da besteht im Moment keinerlei Veranlassung.

Wegen dem Zurückstellungsantrag wurde mir bei der Musterung gesagt, dass die damit nix mehr zu tun haben, da ich den KDV-Antrag gestellt habe.

So kann man Leute auch ins Unglück stürzen:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__20.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__12.html

Nach meinem Anruf beim BAZ wurde mir gesagt das die mich dort auch zurückstellen können, müssen aber erst auf den Antrag warten.

Das sieht das Gesetz aber ganz ganz anders vor.
Gespeichert
Micha88
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 19. Oktober 2010, 16:10:34 »

Nein habe noch kein Musterungsbescheid bekommen. Die Musterung war erst letzte Woche Freitag.

Wegen der Zurückstellung hat mir die Dame am Telefon vom BAZ gesagt, dass das kein Problem sei.
Als Otto-Normalverbraucher glaubt man das dann auch Grinsend
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 19. Oktober 2010, 16:37:38 »

Nein habe noch kein Musterungsbescheid bekommen. Die Musterung war erst letzte Woche Freitag.

Üblicherweise erhält man den Bescheid am Ende der Musterung, es sei denn, es sind noch weitere Untersuchungen bei anderen Ärzten notwendig.

Wegen der Zurückstellung hat mir die Dame am Telefon vom BAZ gesagt, dass das kein Problem sei.
Als Otto-Normalverbraucher glaubt man das dann auch Grinsend

Otto Normalverbraucher lässt sich ja bei der Musterung auch leider dazu drängen, einen KDV-Antrag zu unterschreiben.  Zwinkernd
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits