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Autor Thema: Zurückstellung wegen Wohnung und Arbeitsstelle, Verlobung?  (Gelesen 711 mal)
Dennjo
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« am: 15. September 2010, 20:11:33 »

Hallo,

hoffe ihr könnt mir helfen. Erst einmal zu meiner Vorgeschichte.
Ich wurde am 09.09.2009 T2 gemustert. Anschließend habe ich einen Antrag zur KDV gestellt, welcher am 26.11 2009 genehmigt wurde. Ich wurde dann aber bis zum 28.02.2010 zwecks Ausbildung zurückgestellt. Nun kam heute (15.09) ein Schreiben das ich 2 Monate Zeit habe um mir eine Zivildienststelle zu suchen oder ich werde zum  1 Januar 2011 eingezogen. Ist dies jetzt eine entgültige Einberufung oder muss ich das noch nicht so ernst nehmen? Ich habe zur Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 28.02.2011 welcher anschließend in einen unbefristeten verlängert werden soll. Meinen aktuellen Arbeitsplatz kann niemand so leicht ersetzen und ab Ende des Jahres gehen weitere in Rente, berücksichtigen sie dieses? Außerdem ziehe ich ab dem 1. Oktober in meine eigene Wohnung und habe dadurch noch höhere Ausgaben ( bisher Autokredit usw) und könnte mit dem Zivigeld meine Kosten nicht mehr decken. Zählen diese Gründe als Zurückstellung oder wie sollte ich jetzt am besten vorgehen damit ich zurgestellt werden kann?
Und wie ist das jetzt mit dem Zivildienst, ist dieser schon auf 6 Monate verkürzt bzw trifft das auf mich zu? Sie reden jetzt ja auch allgemein den Wehrdienst abzuschaffen,weiß jmd da genaueres?

Bitte um schnelle Antowrt. Dankeschön

Achso bevor ichs vergesse, ich ziehe mit meiner Freundin zusammen und wir sind seit kurzem verlobt, zählt dies dann als Grund das ich nicht einberufen werde? Weil als verheiratet muss man ja keinen Zivildienst leisten?
« Letzte Änderung: 15. September 2010, 20:19:10 von Dennjo » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 15. September 2010, 20:25:23 »

Hallo,

hoffe ihr könnt mir helfen. Erst einmal zu meiner Vorgeschichte.
Ich wurde am 09.09.2009 T2 gemustert. Anschließend habe ich einen Antrag zur KDV gestellt, welcher am 26.11 2009 genehmigt wurde. Ich wurde dann aber bis zum 28.02.2010 zwecks Ausbildung zurückgestellt.

Eigentlich musst du doch schon bei der Musterung zurückgestellt worden sein.

Dein viel zu früh gestellter KDV-Antrag fällt dir jetzt mächtig auf die Füße.

Nun kam heute (15.09) ein Schreiben das ich 2 Monate Zeit habe um mir eine Zivildienststelle zu suchen oder ich werde zum  1 Januar 2011 eingezogen.

Das war zu erwarten...

Ist dies jetzt eine entgültige Einberufung oder muss ich das noch nicht so ernst nehmen?

Eine Einberufung ist das nicht, "nur" die Ankündigung einer solchen.

Ich habe zur Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 28.02.2011 welcher anschließend in einen unbefristeten verlängert werden soll. Meinen aktuellen Arbeitsplatz kann niemand so leicht ersetzen und ab Ende des Jahres gehen weitere in Rente, berücksichtigen sie dieses?

Die Frage ist halt, was da zu berücksichtigen wäre.

Einzig und allein die Gefahr, dass mit dir kein Arbeitsvertrag nach Ende des Zivildienstes geschlossen werden würde, käme hier in Betracht. Hier könnte jetzt vermutlich eine Zusage erlangt werden, wonach du erst zum 1.3. den Zivildienst antreten musst.

Außerdem ziehe ich ab dem 1. Oktober in meine eigene Wohnung und habe dadurch noch höhere Ausgaben ( bisher Autokredit usw) und könnte mit dem Zivigeld meine Kosten nicht mehr decken. Zählen diese Gründe als Zurückstellung

Mal ehrlich! Wer ein Auto auf Kredit kauft (in voller Kenntnis der Tatsache, dass ihm die Heranziehung zum Zivildienst droht) kann sich doch nicht darauf berufen, dass er sich dann das Auto eventuell nicht mehr leisten kann.

oder wie sollte ich jetzt am besten vorgehen damit ich zurgestellt werden kann?

Für eine Zurückstellung sehe ich wenige Gründe, Erfolgsaussichten sehe ich nur bis zum Abschluss des unbefristeten Arbeitsvertrages, längstens bis zum Ende des befristeten Arbeitsvertrages.

Und wie ist das jetzt mit dem Zivildienst, ist dieser schon auf 6 Monate verkürzt bzw trifft das auf mich zu?

Ja, das gilt am dem 1.12.10 (und ab 31.12.10 dann auch rückwirkend für Altfälle).

Sie reden jetzt ja auch allgemein den Wehrdienst abzuschaffen,weiß jmd da genaueres?

Ja, es wird viel geredet, auch hier im Forum. Und nein, es ist noch nichts entschieden.
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Dennjo
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« Antworten #2 am: 15. September 2010, 20:32:19 »

Ja naja aber ich musste doch nach der Musterung meine Begründung abgeben,also konnt ich diesen doch gar nicht später einreichen.
Soll ich jetzt auf diesen Antrag reagieren oder vorerst nicht? Also bevor der nächste Brief von denen kommt brauch ich nichts zu machen oder wie soll ich das jetzt verstehen?...

Das Auto habe ich schon lange bevor ich überhaupt bei der Musterung gewesen bin,deshalb kann ich das leider nicht ändern, läuft als Leasingvertrag.

Kann ich durch die Verlobung einen Antrag auf Nichtheranziehung stellen?
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svennie
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« Antworten #3 am: 15. September 2010, 20:59:31 »

Ja naja aber ich musste doch nach der Musterung meine Begründung abgeben,also konnt ich diesen doch gar nicht später einreichen.

Niemand muss müssen. Dein Fehler lag aber woanders, nicht darin, dass du die Darlegung der Gewissensgründe eingereicht hast, sondern darin, dass du vor bzw. bei der Musterung einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hast und das obwohl du zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht einberufbar warst.

Soll ich jetzt auf diesen Antrag reagieren oder vorerst nicht?

Auf die Ankündigung? Das kommt darauf an, wie der Brief formuliert ist.

Also bevor der nächste Brief von denen kommt brauch ich nichts zu machen oder wie soll ich das jetzt verstehen?...

In der Regel kommt nach Ablauf der Frist einfach nur eine erneute Aufforderung.

Das Auto habe ich schon lange bevor ich überhaupt bei der Musterung gewesen bin

Trotzdem hast du zu diesem Zeitpunkt der Wehrpflicht unterlegen.

deshalb kann ich das leider nicht ändern,

Du hättest es aber besser wissen können. Ich weiß, Autoverkäufer erzählen viel, wenn der Tag lang ist ...

läuft als Leasingvertrag.

Naja, wenn es eine "normale" Kreditfinanzierung wäre, dann würde sich die Unterhaltssicherungsbehörde wenigstens an den Zinsen beteiligen. So gibt es aber nichts, außer ggf. die Gebühren für die Abmeldung. Das wird aber der Leasinggesellschaft nicht gefallen.

Kann ich durch die Verlobung einen Antrag auf Nichtheranziehung stellen?

Mit einer Anmeldung beim Standesamt ja. Ein Anspruch auf Befreiung vom Zivildienst besteht dann ab der Hochzeit.
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Dennjo
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« Antworten #4 am: 15. September 2010, 21:06:01 »

mhh naja ich hab mir das auto nicht selber gekauft, damals als ich 18 war, den vertrag von meinen eltern übernommen.

Wie wie er formuliert ist? so wie ichs vorhin geschrieben habe, oder was ist jetzt damit gemeint?

Ich will irgendwie um diesen Zivildienst herumkommen,egal wie Zunge
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svennie
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« Antworten #5 am: 15. September 2010, 21:15:44 »

mhh naja ich hab mir das auto nicht selber gekauft, damals als ich 18 war, den vertrag von meinen eltern übernommen.

Dann kann man halt nur hoffen, dass die Leasingraten im vertretbaren Rahmen sind, eventuell lässt die Leasinggesellschaft mit sich reden, wenn die Laufzeit noch etwas verlängert wird.

Wie wie er formuliert ist? so wie ichs vorhin geschrieben habe, oder was ist jetzt damit gemeint?

Wie konkret ist die Drohung, dass eine Einberufung zum 1.1.2011 erfolgt enthalten?

Ich will irgendwie um diesen Zivildienst herumkommen,egal wie Zunge

Egal wie? Ganz einfach: Du verzichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Das hast du jetzt zwar nicht gemeint, letztlich kann es aber darauf hinauslaufen. Eine Heirat ist im Moment keine Option!?

Wenn du es damals nicht so eilig gehabt hättest mit der Kriegsdienstverweigerung, dann hättest du jetzt viel viel mehr Optionen, die ganze Geschichte noch etwas zu verschleppen. Jetzt bleibt aber nur die Möglichkeit, auf die Aussetzung der Wehrpflicht zu spekulieren und bis dahin in die Trickkiste zu greifen, was die Verzögerungsmöglichkeiten angeht oder eben viel Geld in die Hand zu nehmen und eine vernünftig vorbereitete Tauglichkeitsüberprüfung (z.B. mit anwaltlicher Unterstützung) durchzuziehen.
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Dennjo
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« Antworten #6 am: 17. September 2010, 22:18:45 »

Naja im Brief steht halt Ankündigung zur Heranzu#iehung zum 01.01.11 und darunter in kKlammern das dieses Schreiben noch keine Einberufung ist,soll ich jetzt darauf reagieren oder nicht?
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svennie
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« Antworten #7 am: 17. September 2010, 22:48:14 »

Naja im Brief steht halt Ankündigung zur Heranzu#iehung zum 01.01.11 und darunter in kKlammern das dieses Schreiben noch keine Einberufung ist,soll ich jetzt darauf reagieren oder nicht?

Der Brief wird ja wohl etwas länger gewwesen sein.

"Ich beabsichtige, Sie zum 1. Januar ..."

"Falls Sie nicht bis zum xy eine Stelle nachweisen, werde ich ..."

Was denn nun?
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Dennjo
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« Antworten #8 am: 19. September 2010, 12:00:54 »

Also der Betreff lautet : Ankündigung der Heranziehung zum 1.1.11, darunter halt in Klammern ( Dieses Schreiben ist noch keine Einerufung).

Dann bitten Sie mich, innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt dieses Schreibens einen Vorschlag an die zuständige Beschäftigungstelle zu übersenden. weiter im Text steht dickgedruckt, das man mit dieser Beschäftigungsstelle einen anderen Termin vereinbaren kann.

Sie schreiben jedoch auch, dass wenn nach den " moanten kein Vorschlag von mir vorliegt, kann jederzeit - auch zu einem anderen als dem oben angebenen Zeitpunkt- eine Einberufung zu einer vom Bundesamt bestimmten Beschäftigungsstelle erfolgen.

Sol ich jetzt darauf reagieren oder kommt nach den Monaten nochmal ein Hinweis für mich oder gleich die Einberufung.

Habe außerdem mit meinen Abreitgeber geredet und dieser würde mir ein Unabkömmlichkeitsschreiben geben. Wann sollte ich dieses dann zum Zivildienst schicken? Jetzt oder erst beim nächsten Schreiben vom Zivildienst.?

Vielen Dank für die Hilfe
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« Antworten #9 am: 19. September 2010, 14:01:43 »

Sol ich jetzt darauf reagieren oder kommt nach den Monaten nochmal ein Hinweis für mich oder gleich die Einberufung.

Da kämen dann sicherlich noch 1-2 Schreiben, bevor etwas passiert.

Habe außerdem mit meinen Abreitgeber geredet und dieser würde mir ein Unabkömmlichkeitsschreiben geben.

Ein Unabkömmlichkeitsschreiben kennt das Zivildienstgesetz (wie auch das Wehrpflichtgesetz) nicht.

Wann sollte ich dieses dann zum Zivildienst schicken?

Überhaupt nicht, weil dies ziemlich sinnfrei ist.

Der Arbeitgeber müsste selbst die Zurückstellung seines Angestellten vom Wehrdienst beantragen.

Jetzt oder erst beim nächsten Schreiben vom Zivildienst.?

Auch erst beim nächsten Schreiben, also frühestens etwa in 2 Monaten, weil die Zurückstellung ja auch befristet ist.
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