Hallo,
hoffe ihr könnt mir helfen. Erst einmal zu meiner Vorgeschichte.
Ich wurde am 09.09.2009 T2 gemustert. Anschließend habe ich einen Antrag zur KDV gestellt, welcher am 26.11 2009 genehmigt wurde. Ich wurde dann aber bis zum 28.02.2010 zwecks Ausbildung zurückgestellt.
Eigentlich musst du doch schon bei der Musterung zurückgestellt worden sein.
Dein viel zu früh gestellter KDV-Antrag fällt dir jetzt mächtig auf die Füße.
Nun kam heute (15.09) ein Schreiben das ich 2 Monate Zeit habe um mir eine Zivildienststelle zu suchen oder ich werde zum 1 Januar 2011 eingezogen.
Das war zu erwarten...
Ist dies jetzt eine entgültige Einberufung oder muss ich das noch nicht so ernst nehmen?
Eine Einberufung ist das nicht, "nur" die Ankündigung einer solchen.
Ich habe zur Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 28.02.2011 welcher anschließend in einen unbefristeten verlängert werden soll. Meinen aktuellen Arbeitsplatz kann niemand so leicht ersetzen und ab Ende des Jahres gehen weitere in Rente, berücksichtigen sie dieses?
Die Frage ist halt, was da zu berücksichtigen wäre.
Einzig und allein die Gefahr, dass mit dir kein Arbeitsvertrag nach Ende des Zivildienstes geschlossen werden würde, käme hier in Betracht. Hier könnte jetzt vermutlich eine Zusage erlangt werden, wonach du erst zum 1.3. den Zivildienst antreten musst.
Außerdem ziehe ich ab dem 1. Oktober in meine eigene Wohnung und habe dadurch noch höhere Ausgaben ( bisher Autokredit usw) und könnte mit dem Zivigeld meine Kosten nicht mehr decken. Zählen diese Gründe als Zurückstellung
Mal ehrlich! Wer ein Auto auf Kredit kauft (in voller Kenntnis der Tatsache, dass ihm die Heranziehung zum Zivildienst droht) kann sich doch nicht darauf berufen, dass er sich dann das Auto eventuell nicht mehr leisten kann.
oder wie sollte ich jetzt am besten vorgehen damit ich zurgestellt werden kann?
Für eine Zurückstellung sehe ich wenige Gründe, Erfolgsaussichten sehe ich nur bis zum Abschluss des unbefristeten Arbeitsvertrages, längstens bis zum Ende des befristeten Arbeitsvertrages.
Und wie ist das jetzt mit dem Zivildienst, ist dieser schon auf 6 Monate verkürzt bzw trifft das auf mich zu?
Ja, das gilt am dem 1.12.10 (und ab 31.12.10 dann auch rückwirkend für Altfälle).
Sie reden jetzt ja auch allgemein den Wehrdienst abzuschaffen,weiß jmd da genaueres?
Ja, es wird viel geredet, auch hier im Forum. Und nein, es ist noch nichts entschieden.