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Autor Thema: Zurückstellung wegen echt harter Gründe  (Gelesen 1883 mal)
Tommy
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« am: 10. August 2007, 16:10:58 »

Hi Leute!

Erst mal sorry für diesen gewählten Betreff aber es is echt wichtig:

Ich habe mit 18 Jahren meinen ersten Musterungsbescheid bekommen, habe mich aber aufgrund meiner begonnen Ausbildung die über 6 Semester ging zurückstellen lassen.
Nachdem ich meine Ausbildung beendet habe und ich anschließend gleich als "Schwangerschaftsvertretung" für die nächsten 2 Jahre in einer Radiologischen Praxis angestellt wurde (mittlerweile unbefristet) und die sich auch ein ganzes Jahr nicht mehr gemeldet haben, dachte ich es hätte sich dann auch mit dem Einzug erledigt.
Jetzt flattert mir gestern ein Musterungsbescheid rein (in den nächsten 4 Wochen wäre das) und ich weiss absolut nicht was ich machen soll! Ich KANN auch nicht zum Bund! Gründe:

- Ich bin momentan "vertraglich" gesehen noch eine Schwangerschaftsvertretung auf meiner Arbeitsstelle (bis August 08)
-> Eine Vertretung von der "Vertretung" is doch gesetzlich nicht an den Arbeitsplatz nach Wehrdienstende gebunden! Ich wäre somit ARBEITSLOS!


- Ich lebe mittlerweile mit meiner geringfügig beschäftigten Freundin zusammen und mein Lohn reicht für uns beide gerade so für die Wohnung und die Fresserei
-> Ich müsste die Wohnung KÜNDIGEN, da ich mit knappen 200 € nicht weit kommen würde! Ausserdem könnte meine Freundin nicht zurück zu ihren Eltern, da sie sich mit diesen zerstritten hat


Mein gesamter Lebensumstand würde sich gravierend ändern aufgrund dieser Situation!

Bitte helft mir, ich weiss grad absolut nicht weiter!

MfG


Tommy


PS: Ich bin momentan 21 und werde im März n. J. 22!
« Letzte Änderung: 10. August 2007, 16:13:32 von Tommy » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 10. August 2007, 19:17:27 »

Hi Leute!

Erst mal sorry für diesen gewählten Betreff aber es is echt wichtig:

Ich habe mit 18 Jahren meinen ersten Musterungsbescheid bekommen, habe mich aber aufgrund meiner begonnen Ausbildung die über 6 Semester ging zurückstellen lassen.
Nachdem ich meine Ausbildung beendet habe und ich anschließend gleich als "Schwangerschaftsvertretung" für die nächsten 2 Jahre in einer Radiologischen Praxis angestellt wurde (mittlerweile unbefristet) und die sich auch ein ganzes Jahr nicht mehr gemeldet haben, dachte ich es hätte sich dann auch mit dem Einzug erledigt.
Jetzt flattert mir gestern ein Musterungsbescheid rein (in den nächsten 4 Wochen wäre das) und ich weiss absolut nicht was ich machen soll! Ich KANN auch nicht zum Bund! Gründe:

Gehen wir einfaach mal davon aus, dass es nicht um Musterungsbescheide geht sondern um Ladungen zur Musterung und du wurdest noch nicht gemustert.

- Ich bin momentan "vertraglich" gesehen noch eine Schwangerschaftsvertretung auf meiner Arbeitsstelle (bis August 08)

Das ist rechtlich gesehen belanglos.

-> Eine Vertretung von der "Vertretung" is doch gesetzlich nicht an den Arbeitsplatz nach Wehrdienstende gebunden! Ich wäre somit ARBEITSLOS!

Das wärst du - im Falle einer befristeten Schwangerschaftsvertretung - ohnehin früher oder später.

- Ich lebe mittlerweile mit meiner geringfügig beschäftigten Freundin zusammen und mein Lohn reicht für uns beide gerade so für die Wohnung und die Fresserei

Dann müsste man über ergänzende Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz nachdenken. Wovon lebt die Freundin? Nur vom Minijob?

-> Ich müsste die Wohnung KÜNDIGEN, da ich mit knappen 200 € nicht weit kommen würde! Ausserdem könnte meine Freundin nicht zurück zu ihren Eltern, da sie sich mit diesen zerstritten hat

Da gäbe es dann 2 Varianten:

- Freundin beantragt Leistungen nach dem SGB 2
- Du beantragst Unterhaltssicherung

Mein gesamter Lebensumstand würde sich gravierend ändern aufgrund dieser Situation!

Das ist vom Gesetzgeber einkalkuliert und es geht den meisten Wehrpflichtigen so.

Bitte helft mir, ich weiss grad absolut nicht weiter!

Du solltest dir ein Ziel setzen, ein sinnvolles. Du gehst offenbar davon aus, dass berufstätige mit Freundin und Wohnung keinen Wehrdienst leisten müssen, das ist aber ein Trugschluss, es kommt auf etwas ganz anderes an.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann man evtl. mit einem Antrag auf eine Nichtheranziehungszusage "retten", über die Probezeit in einem normalen Arbeitsverhältnis ginge das auch, ein Rechtsanspruch besteht in beiden Fällen aber nicht.

Du solltest dir Gedanken darüber machen, ob es Gründe die in deiner Person liegen, die einer Wehrdienstfähigkeit (nicht dem Wehrdienst an sich) entgegenstehen.
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Tommy
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« Antworten #2 am: 11. August 2007, 14:33:28 »

Erst mal danke für die schnelle Hilfe!


Es kann doch aber nicht im Interesse des Staates liegen, mir solche Steine in den Weg zu legen!

Noch was anderes:
Ich habe einen Herzfehler. Wenn ich nun einfach meinen Kardiologen kontaktieren würde und mir den Arztbrief von ihm geben lasse und diesen einfach nur zum KWEA hinschicke, bräuchte ich doch auch nicht mehr zur Musterung, oder? Schließlich wäre es doch dann alles für die Katz sich untersuchen zu lassen wenn so oder so feststeht das ich weder T1 noch T2 schaffen werde...btw ich trage auch dazu noch eine Brille.

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svennie
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« Antworten #3 am: 11. August 2007, 18:29:40 »

Es kann doch aber nicht im Interesse des Staates liegen, mir solche Steine in den Weg zu legen!

Offensichtlich doch schon, das ist im Übrigen noch harmlos.

Noch was anderes:
Ich habe einen Herzfehler. Wenn ich nun einfach meinen Kardiologen kontaktieren würde und mir den Arztbrief von ihm geben lasse und diesen einfach nur zum KWEA hinschicke, bräuchte ich doch auch nicht mehr zur Musterung, oder?

Vermutlich doch. Über die Wehrdienstfähigkeit wird bei der Musterung entschieden.

Schließlich wäre es doch dann alles für die Katz sich untersuchen zu lassen wenn so oder so feststeht das ich weder T1 noch T2 schaffen werde...

Genau das ist aber alleiniger Sinn und Zweck des medizinischen Teils des Musterungsverfahrens.

btw ich trage auch dazu noch eine Brille.

Darauf kommt es allerdings auch nicht an sondern (im wesentlichen) Darauf, ob ein bestehender Sehfehler mit Brille halbwegs korrigiert werden kann oder nicht.
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Tommy
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« Antworten #4 am: 12. August 2007, 13:59:02 »

Hmmm...also bleibt nur zu sagen ab zur Musterung und auf Ausmusterung hoffen.

Noch was: Werden bei der Musterung Echokardiographien, sprich ein Ultraschall des Herzens durchgeführt oder nicht?

Wenn ich zur Musterung den letzten Arztbrief meines Arztes mitbringen würde, der eben den Herzfehler bestätigen würde, reicht das also auch nicht?


Danke für deine Hilfe Zwinkernd
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svennie
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« Antworten #5 am: 12. August 2007, 15:54:55 »

Hmmm...also bleibt nur zu sagen ab zur Musterung und auf Ausmusterung hoffen.

Noch was: Werden bei der Musterung Echokardiographien, sprich ein Ultraschall des Herzens durchgeführt oder nicht?

Im Normalfall nicht.

Wenn ich zur Musterung den letzten Arztbrief meines Arztes mitbringen würde, der eben den Herzfehler bestätigen würde, reicht das also auch nicht?

Dann wird der Musterungsarzt entweder mit deiner Zustimmung einen kompletten Befundbericht bei deinem Arzt anfordern oder er wird dich zu einem Internisten schicken.
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Tommy
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« Antworten #6 am: 13. August 2007, 20:28:38 »

Dieser Arzt wäre ja eben mein Internist (Kardiologe).


Anderer Fall:
Ich hab alle paar Wochen eine schwere Augenentzündung die mein linkes Auge komplett (aufgrund der Schwellung) ausfallen lässt. Der Arzt weiss zwar das es ein chronisches Gerstenkorn ist, möchte es aber nicht entfernen um eine "Verschlimmbesserung" zu vermeiden. Sollte der Arzt dies mit einen Bericht bestätigen könnte das doch auch mit der Ausmusterung funktionieren, oder?
PS: Bitte denk nicht von mir das ich mir irgendwas aus der Nase ziehe, aber das sind eben nun mal meine gebrechen die ich immer mal wieder oder immer noch habe. Smiley
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svennie
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« Antworten #7 am: 13. August 2007, 21:40:26 »

Dieser Arzt wäre ja eben mein Internist (Kardiologe).

Es obliegt aber dem KWEA wie es die Beweise erhebt (Amtsermittlungsgrundsatz).


Anderer Fall:
Ich hab alle paar Wochen eine schwere Augenentzündung die mein linkes Auge komplett (aufgrund der Schwellung) ausfallen lässt. Der Arzt weiss zwar das es ein chronisches Gerstenkorn ist, möchte es aber nicht entfernen um eine "Verschlimmbesserung" zu vermeiden. Sollte der Arzt dies mit einen Bericht bestätigen könnte das doch auch mit der Ausmusterung funktionieren, oder?

Eine vernünftige Stellungnahme vom Augenarzt wäre dabei sicherlich hilfreich, dennoch erfolgt auch hier die Entscheidung bei der Musterung und nicht vorher.
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Tommy
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« Antworten #8 am: 13. August 2007, 22:49:19 »

Danke! Ich denke das ich mir jetzt mal einen Augenarzt aufsuchen werde Cool

Vielen lieben Dank für deine Hilfe!!!
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