User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.392 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inplinjayn

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Zurückstellung wegen Beruf und Pflege der Großmutter  (Gelesen 978 mal)
Turok
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« am: 3. November 2010, 19:38:29 »

Hallo erstmal,

ich schildere mal mein Problem. Und zwar hab ich heute Post vom KWEA bekommen das ich zum 01.01.2011 zum 9-monatigen Grundwehrdienst eingezogen werden soll. Habe mich das erste mal 2006 mustern lassen noch mit 17 freiwillig da ich nach der Schule zur Bundeswehr wollte mit T2, leider wurde ich zu spät eingezogen da ich bis dahin schon einen Ausbildungsplatz hatte und daher zurückgestellt wurde.

Nun wurde ich im April 2010 wieder mit T2 gemustert obwohl ich am linken Knie ein Patella Spitzensyndrom habe (chronische Überlastungskrankheit am Knie), wurde damit bis zum Kasernendoktor geschickt weil die sich im KWEA nich einig wahren. Nun bin ich bei der Firma bei der ich meine Ausbildung gemacht habe über eine Zeitarbeitsfirma unbefristet eingestellt bei der mein Einsatz am 31.12.2010 endet aber wieder um ein halbes Jahr verlängert wird ab dem 01.01.2011.

Nun zu meinem Problem, in dem Konzern in dem ich arbeite gibt es eine interne Jobbörse worauf ich mich auch schon auf mehrere Posten beworben habe und ich leider erst bis spätestens zum 17.12.2010 bescheid weiß ob ich eine Festanstellung bekommen werde, da der Arbeitsplatz natürlich zeitlich nächstes Jahr losgehn würde fällt das alles für mich ins Wasser und meine beruflichen Pläne sind im Eimer. Ich weiß ja nich wie das is wenn man einen Arbeitsvertrag unterschreibt, der aber genau zu Beginn des Grundwehrdienstes beginnt und man ja eigentlich schon weiß das man gezogen wird.

Nun zu meinem weiteren Problem. Ich wohne schon seit ca. 11 Jahren bei meiner Großmutter und in den letzten Jahren ging es ihr auch nich mehr so gut das sie Struma (vergrößerte Schilddrüse) hat und Schäden an der Lenden und Wirbelsäule, von daher helf ich ihr natürlich im Haushalt so gut es geht und finanziell auch da es hier ein Einfamilienhaus ist und meine Oma mit ihrer kleinen Rente nicht wirklich alle Kosten abdecken kann da sie seit 2000 auch Witwe ist.

Wie könnte man denn einem Einzug entgehen und eine Zurückstellung durchkriegen? Ich weiß nicht ob das mit dem Patella Spitzensyndrom nochmal klappen würde, da das für die Leute ja kein Ausmusterungsgrund ist (obwohl ich schon manchmal ganz schöne Belastungen am Knie habe). Vielleicht noch über den befristeten Einsatz, aber wie verhält sich das wenn ich bei der Zeitarbeitsfirma unbefristet eingestellt bin aber meine Einsätze wo ich arbeite befristet sind? Kann man denn noch irgendetwas machen um eine Zurückstellung durchzukriegen?

Gruß Turok
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 3. November 2010, 20:50:06 »

Nun wurde ich im April 2010 wieder mit T2 gemustert obwohl ich am linken Knie ein Patella Spitzensyndrom habe (chronische Überlastungskrankheit am Knie), wurde damit bis zum Kasernendoktor geschickt weil die sich im KWEA nich einig wahren.

Und warum hast du gegen das Ergebnis keinen Widerspruch eingelegt?

BTW, was ist denn ein Kasernendoktor?

Ich weiß ja nich wie das is wenn man einen Arbeitsvertrag unterschreibt, der aber genau zu Beginn des Grundwehrdienstes beginnt und man ja eigentlich schon weiß das man gezogen wird.

Allenfalls der letzte Punkt dürfte problematisch sein. EIgentlich bleibst du aber im Unternehmen!?

Wie könnte man denn einem Einzug entgehen und eine Zurückstellung durchkriegen?

Dazu müsste ein Zurückstellungsgrund vorliegen.

Mit Ausnahme der Tatsache, dass du ggf. zum 1.1.2011 einen neuen Arbeitsvertrag abschließen müsstest, sehe ich erstmal keinen Zurückstellungsgrund.

Ich weiß nicht ob das mit dem Patella Spitzensyndrom nochmal klappen würde, da das für die Leute ja kein Ausmusterungsgrund ist (obwohl ich schon manchmal ganz schöne Belastungen am Knie habe).

Entscheidungen von Bundeswehrärzten sind keine Gottesurteile. Man kann Rechtsmittel einlegen. Genau das hätte man vermutlich auch tun sollen.

Vielleicht noch über den befristeten Einsatz, aber wie verhält sich das wenn ich bei der Zeitarbeitsfirma unbefristet eingestellt bin aber meine Einsätze wo ich arbeite befristet sind?

Darin sehe ich keinen Grund.

Kann man denn noch irgendetwas machen um eine Zurückstellung durchzukriegen?

Wo ist das die besondere Härte?

Ich würds jetzt etwas dreist nochmals mit einem Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung versuchen, aber mit (etwas) neuer Begründung. Belastungsprobleme, Burn-Out, sowas in der Richtung.
Gespeichert
Turok
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #2 am: 4. November 2010, 17:06:53 »

Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte mir schon das es ne ziemlich problematische Sache ist.

Mit Kasernendoktor meint ich natürlich den Bundeswehrarzt, hab den grad nur so betitelt da ich in ner Kaserne bei dem war ^^. Eigentlich weiß ich auch nich so direkt warum ich keinen Widersrpuch gemacht habe, dachte wahrscheinlich kommt eh nich viel bei rum, naja, nun zu spät und heulen bringt ja auch nichts. Und großartig vor Gericht ziehn wollt ich eigentlich auch nicht.

Mit dem Unternehmen isses nen klein wenig komplizierter, es ist ein großer Konzern der mehrere Tochterfirmen (GmbH's) besitzt, bei einen dieser Tochterfirmen hab ich meine Ausbildung gemacht wo ich mehrere Ressorteinsätze in den verschiedenen Tochterfirmen gemacht habe. Zurzeit bin ich bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt die mit dem Konzern kooperiert und sogar zu ca. 50% gehört, über diese Firma habe ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und habe einen Einsatzplatz bei einem der Tochterfirmen bekommen der am 31.12.2010 ausläuft und zu 99% aber um ein halbes Jahr verlängert wird ab 01.01.2011, leider bekomme ich etwas schriftliches erst frühestens Mitte November wenn nich sogar erst 2 Wochen vor dem 01.01.2011 wurde mir gesagt.

Nun bewerbe ich mich zurzeit in einer internen Jobbörse auf die nur Auszubildende des Konzerns und Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma die eine Ausbildung bei dem Konzern gemacht haben zugriff darauf haben, ab nächste Woche könnten theoretisch die Vorstellungsgespräche beginnen und bis spätestens 17.12.2010 weiß ich ob ich genommen werde oder nicht. Ich weiß das das alles kein Grund für die Bundeswehr ist mich Zurückzustellen, mich persönlich trifft es aber sehr hart da diese Bewerbungsrunde super gut aussieht und ich sehr gute Chancen auf einen Arbeitsplatz habe.

Nun weiß ich aber nicht wie ich damit umgehn soll, soll ich meinen zukünftigen Arbeitgeber im dunklen darüber lassen bis ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben hab oder direkt beim Vorstellungsgespräch darauf hinweisen. Normalerweise muss ein Arbeitgeber jemanden ja freistellen, aber wie is das denn wenn das Arbeitsverhältnis noch gar nich stattgefunden hat, is das ein besonderer Kündigungsgrund?

BTW Die Probezeit könnte womöglich entfallen da ich bei der Zeitarbeitsfirma schon meine 6 Monate abgeleistet habe, da muss ich mich aber nochnmal schlau machen wie das mit dieser internen Regelung läuft.

Ich habe auch irgendwo gelesen das man einen KDV Antrag stellen kann und der auch angenommen werden muss wenn er innerhalb dieser 3 Tage Zustellungsfrist der Einberufung persönlich beim KWEA abgegeben wird, somit müsste ich ihn morgen abgeben. Kann das nochmal irgendwas aufschieben? Wenns denn nur 1 Monat is, das wäre es mir wert.

Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 4. November 2010, 18:48:25 »

is das ein besonderer Kündigungsgrund?

Der Grundwehrdienst selbst ist kein Kündigungsgrund, das Verschweigen der Einberufung wohl auch nicht, der Kündigungsschutz setzt nämlich erst dann ein, wenn der Arbeitgeber Kenntnis von der Einberufung hat. Ich finds trotzdem heikel.

Dein Problem ist, dass dein Arbeitsverhältnis bei der Zeitarbeitsfirma nicht befristet ist, von daher besteht halt keine besondere Härte, wenn du jetzt einberufen werden würdest.

Ich habe auch irgendwo gelesen das man einen KDV Antrag stellen kann

Das steht zum Beispiel im Gesetz, genauer im Kriegsdienstverweigerungsgesetz. Und stellen kann man den Antrag imemr.

und der auch angenommen werden muss wenn er innerhalb dieser 3 Tage Zustellungsfrist der Einberufung persönlich beim KWEA abgegeben wird,

Das ist Unsinn.

Man ist als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen, wenn die im Gesetz abschließend aufgeführten Voraussetzungen vorliegen:

- Es wurde ein Antrag gestellt
- Es wurde ein Lebenslauf beigefügt
- Es wurde dargelegt, warum man den Kriegsdienst mit der Waffer verweigert und diese Beweggründe sind geeignet, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen
- Das Gesamtvorbringen ist auch im Bezug auf andere dem BAZ bekannten Tatsachen glaubwürdig und lässt keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit zu.

Die erwähnte 3-Tage-Frist (ab Absendung des Bescheids (!)) hat damit nichts zu tun, das ist wieder etwas anderes. Stellt man den Antrag während der Zustellfiktion des Einberufungsbescheids, dann gilt der Antrag womöglich als vor der Einebrufung gestellt.

Liegt denn wirklich eine Einberufung vor?

somit müsste ich ihn morgen abgeben.

Nein musst du nicht.

Kann das nochmal irgendwas aufschieben?

wozu?

Wenns denn nur 1 Monat is, das wäre es mir wert.

Jetzt stehe ich auf dem Schlauch.
Gespeichert
Turok
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #4 am: 4. November 2010, 20:26:15 »

Naja, ich versuch das irgendwie aufzuschieben damit wenn es jetzt zu einem Arbeitsverhältnis kommt ich nicht sofort zum Zivildienst oder zum grundwehrdienst muss und somit wenigstens ein paar Monate arbeiten kann, da hab ich wohl denk ich mal bessere Chancen überhaupt einen Arbeitsvertrag unterschreiben zu dürfen, denn gänzlich verschweigen möcht ich es ja auch nich bis kurz vor der Angst, das sieht beim Arbeitgeber sicherlich nich sonderlich gut aus.

Naja, mein jetziger Gedankengang ist es den KDV Antrag zu stellen, der wiederrum geht ja beim BAZ ein so wie ich es mitbekommen habe und bis es dann letzendlich zu einer Zivistelle kommt vergeht ja auch noch ein klein wenig Zeit.

Ist es denn wahrscheinlich das wenn der KDV Antrag durchgeht und meine Einberufung aufgehoben wird, trotzdessen am 03.01.2010 der Zivildienst beginnen würde oder würde sich das nochmal um ein paar Monate rausschieben?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 4. November 2010, 20:35:49 »

Nochmal zum Ursprungsposting: Du bist einberufen oder du sollst einberufen werden!?

Naja, mein jetziger Gedankengang ist es den KDV Antrag zu stellen, der wiederrum geht ja beim BAZ ein so wie ich es mitbekommen habe und bis es dann letzendlich zu einer Zivistelle kommt vergeht ja auch noch ein klein wenig Zeit.

Allerdings, ja.

Ist es denn wahrscheinlich das wenn der KDV Antrag durchgeht und meine Einberufung aufgehoben wird, trotzdessen am 03.01.2010 der Zivildienst beginnen würde

Nein, das ist absolut unwahrscheinlich.

oder würde sich das nochmal um ein paar Monate rausschieben?

Genau das. Wenn - im Hinblick auf die geplante Aussetzung der Wehrpflicht - überhaupt noch etwas passiert.
Gespeichert
Turok
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #6 am: 4. November 2010, 21:03:21 »

Danke für die schnelle Antwort. Zum Ursprungsposting, ja ich wurde einberufen zum 03.01.2011 meinen Grundwehrdienst abzuleisten.

Das hört sich ja schonmal sehr, sehr gut an das ich wenigstens nochmal ein wenig Zeit bekomme. Langsam krieg ich wieder Hoffnung Lächelnd, ich möcht mich ja eigentlich um nichts drücken weil ich zu faul oder so bin, aber leider gestaltet sich das mit meiner jetzigen beruflichen Situation nich ganz so wie ich das möchte.

Bzgl. dieser 3 Tages Frist dacht ich nur das es schlauer ist das innerhalb dieser zutun und somit zu bewerkstelligen das mein KDV Antrag "vor" der Einberufung eingegangen ist und ich somit Widerspruch stellen kann das mein KDV Antrag bereits vor der Einberufung eingegangen ist um somit auf jedenfall zu gewährleisten das meine Einberunfung noch dieses Jahr aufgehoben wird bzw. so schnell wie möglich das ich nich zum 03.01.2011 antreten muss.

Wann kann man denn ca. rechnen etwas vom BAZ zu hören bzgl. das ich mir dann eine Zivistelle suchen soll bzw. das mir ein zugewiesen wird?
Gespeichert
Turok
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #7 am: 4. November 2010, 22:53:41 »

Ich hab nochmal eine Frage bzgl des KDV Antrags. Sollte man nur das Anschreiben dem zuständigen KWEA geben oder gleich alle Unterlagen sprich Lebenslauf + Begründung oder wird der Einberufungsbescheid auch erstmal nur durch das Anschreiben aufgehoben wenn er dort bearbeitet wird? Möchte soviel wie möglich Zeit schinden daher die Frage, würde nämlich morgen direkt zum KWEA fahren und den abgeben wegen der 3 Tage Regelung das der KDV Antrag noch "vor" der Einberufung eingeht.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 5. November 2010, 09:30:13 »

Sollte man nur das Anschreiben dem zuständigen KWEA geben oder gleich alle Unterlagen sprich Lebenslauf + Begründung oder wird der Einberufungsbescheid auch erstmal nur durch das Anschreiben aufgehoben wenn er dort bearbeitet wird?

In der Regel reicht das Anschreiben. Wenn du die "3-Tage-Frist" eingehalten hast, solltest du nach ein paar Tagen noch Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid einlegen, falls er dann noch nicht aufgehoben wurde.
Gespeichert
Turok
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #9 am: 5. November 2010, 22:23:39 »

So, ich bring mal nen kleines Update. Ich war heut 13:05 beim KWEA und habe meinen KDV-Antrag abgegeben, leider konnte mir die gute Dame den Antrag nicht quittieren da sie dafür nicht zuständig sei und die Person die dafür zuständig sei nicht mehr im Haus währe. Nagut dacht ich, sie hat wenigstens einen Eingangstempel drauf gemacht und es abgelegt das es am Montag bearbeitet wird, hab auch Datum auf dem Antrag 5 November 2010 mit Unterschrift. Vorneweg mal gesagt, das KWEA hatte Sprechzeiten bis 13:30, kurz nach um 1 waren alle schon fertig angezogen und wollten eigentlich schon gehn, ich glaub 5 Minuten später hätte ich da keinen mehr getroffen.

Ich hoffe ja mal das der Antrag noch als vor der Einberufung zugestellt durchgeht auch ohne Quittierung oder meint ihr das das KWEA da auch gern mal nen bissl schlampt?

Wie is denn jetz die weitere Vorgehensweise, soweit ich mich erkundigt habe muss ich ja jetz nur noch einen Widerspruch gegen die Einberufung stellen und hinein schreiben das ich den KDV Antrag bereits gestellt habe, theoretisch dürfte dadurch ja die Einberunfug erstmal aufgehoben werden, seh ich das richtig? Wie lang dauert es denn so in der Regel da was schriftliches zu bekommen das die Einberufung aufgehoben wurde?

Wenn denn jetzt das BAZ aus Köln mich anschreibt und gern meine weiteren Unterlagen haben wollen, sprich Begürndung und Lebenslauf, da gabs ja wieder die Frist von einem Monat. So wie ich das jetzt mitbekommen habe ist es so das wenn die Frist abläuft mein Antrag auf KDV abgelehnt wird ich aber wiederrum einen Monat habe um dagegen zu Widerrufen, ist das so richtig? Bzw. ich natürlich in dieser Zeit weder zum Zivil noch zum Wehrdienst herangezogen werden kann.

Gruß Turok
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 7. November 2010, 20:36:26 »

Zitat
Ich hoffe ja mal das der Antrag noch als vor der Einberufung zugestellt durchgeht auch ohne Quittierung oder meint ihr das das KWEA da auch gern mal nen bissl schlampt?
du hast das schreiben ja unter zeugen abgegeben, ich denke nicht, dass da noch was schief geht.

Zitat
Wie is denn jetz die weitere Vorgehensweise, soweit ich mich erkundigt habe muss ich ja jetz nur noch einen Widerspruch gegen die Einberufung stellen und hinein schreiben das ich den KDV Antrag bereits gestellt habe, theoretisch dürfte dadurch ja die Einberunfug erstmal aufgehoben werden, seh ich das richtig?
grundsätzlich müßte das KWEA auch von alleine darauf kommen, dass der einberufungsbescheid aufgehoben werden muss. wenn es dazu nicht kommt, kannst du wie von dir beschrieben handeln. wobei eigentlich auch nichts dagegen spricht schon jetzt wie beschrieben zu handeln.

 Wie lang dauert es denn so in der Regel da was schriftliches zu bekommen das die Einberufung aufgehoben wurde?

Zitat
Wenn denn jetzt das BAZ aus Köln mich anschreibt und gern meine weiteren Unterlagen haben wollen, sprich Begürndung und Lebenslauf, da gabs ja wieder die Frist von einem Monat.
siehe §7(1)S.1 KDVG, ja.

Zitat
So wie ich das jetzt mitbekommen habe ist es so das wenn die Frist abläuft mein Antrag auf KDV abgelehnt wird ich aber wiederrum einen Monat habe um dagegen zu Widerrufen, ist das so richtig? Bzw. ich natürlich in dieser Zeit weder zum Zivil noch zum Wehrdienst herangezogen werden kann.
gegen einen bescheid, in dem ein kdv antrag abgelehnt wird kann wiederum innerhalb eines monats widerspruch eingelegt werden.
solange der (erste) kdv antrag noch nicht unanfechtbar abgelehnt wurde, kann keine einberufung zum grundwehrdienst erfolgen.
Gespeichert
Turok
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #11 am: 16. November 2010, 23:07:05 »

Hallo noch einmal,

ich möchte ein wenig Feedback geben da mir dieses Forum sehr dabei geholfen hat der kurzfristigen Einberufung doch zu entgehen.

Letzte Woche Freitag habe ich ein Einschreiben vom KWEA erhalten mit folgendem schreiben:

" Meinen Einberufungsbescheid vom 02.11.2010 hebe ich auf, weil Sie ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt haben. Da Ihr Antrag am  05.11.2010 und somit innerhalb der fiktiven Zustellfrist gemäß § 4 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes einging, entfaltet er die Wirkung nach § 3 Absatz 2 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes. Nach dieser Rechtsvorschrift ist eine Einberufung  zum Wehrdienst erst zulässig, wenn der Antrag unanfechtbar oder rechtskräftig abgelehnt oder zurückgenommen worden ist. "

Jetz habe ich natürlich trotzdem nocheinmal eine Frage ^^. Und zwar hat das KWEA geschrieben das der Antrag an das BAZ geschickt wurden ist. Jetzt steht in dem Brief das ich bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer der Wehrüberwachung unterliege, nun ist es auch so das ich bzgl. der Arbeit im Dezember oder Januar meinen Wohnort wechsle, muss ich das dem KWEA mitteilen (wegen Post ist es kein Problem da ich bei meiner Großmutter wohne und diese die Briefe natürlich für mich entgegennimmt wenn ich ausgezogen bin).

Und noch eine weitere Frage. In dem Brief vom KWEA wird auch genannt das ich den Lebenslauf und die Begründung für den KDV Antrag natürlich nachreichen soll falls ich das noch nich getan hab, muss ich dem nachkommen oder erst nach der Aufforderung vom BAZ.

Ich danke schon einmal für die tolle Hilfe die hier geleistet wird.

Gruß Turok
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #12 am: 16. November 2010, 23:38:33 »

" Meinen Einberufungsbescheid vom 02.11.2010 hebe ich auf, weil Sie ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt haben. Da Ihr Antrag am  05.11.2010 und somit innerhalb der fiktiven Zustellfrist gemäß § 4 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes einging, entfaltet er die Wirkung nach § 3 Absatz 2 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes. Nach dieser Rechtsvorschrift ist eine Einberufung  zum Wehrdienst erst zulässig, wenn der Antrag unanfechtbar oder rechtskräftig abgelehnt oder zurückgenommen worden ist. "

Oh, das KWEA hält sich an die Gesetze. Das kenne ich auch anders  Cool

... Jetzt steht in dem Brief das ich bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer der Wehrüberwachung unterliege, nun ist es auch so das ich bzgl. der Arbeit im Dezember oder Januar meinen Wohnort wechsle, muss ich das dem KWEA mitteilen (wegen Post ist es kein Problem da ich bei meiner Großmutter wohne und diese die Briefe natürlich für mich entgegennimmt wenn ich ausgezogen bin).

Musst du nicht, es genügt die Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde.

-> http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__24.html (Absatz 6)

Nach der Anerkennung unterliegst du dann der Zivildienstüberwachung, das ist recht ähnlich.

-> http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__23.html (Absatz 2)
Gespeichert
Turok
Newbie
*
Beiträge: 8


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #13 am: 17. November 2010, 19:10:31 »

Ah, alles klar, danke für die Infos. Ja, hätte auch nicht gedacht das es so reibungslos funktioniert.

Nochmal kurz die Frage, das KWEA meinte in dem Brief das ich den Lebenslauf und die Begründung für den KDV Antrag beim BAZ anchreichen soll falls ich ihn in dem Anschreiben nicht beigefügt habe (habe ich auch nicht ^^).

Kurz davor stand in dem Brief aber auch das sich das BAZ bei mir meldet und es ca. 2 Wochen dauert und ich mich in dieser Zeit nicht beim BAZ melden soll. Soll ich nun gemütlich abwarten bis das BAZ mir schreibt und nach dem Lebenslauf und der Begründung fragt oder sollte ich die jetz gleich nachreichen weil das KWEA mich drauf aufmerksam gemacht hat das ich dies tun soll falls ich es noch nicht getan habe?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #14 am: 17. November 2010, 19:46:47 »

... oder sollte ich die jetz gleich nachreichen weil das KWEA mich drauf aufmerksam gemacht hat das ich dies tun soll falls ich es noch nicht getan habe?

Ich würde abwarten. Das BAZ muss dir dann eine Frist von 4 Wochen setzen um den Antrag zu vervollständigen.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits