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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Zurückstellung wegen Ausland  (Gelesen 923 mal)
wackstar
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« am: 11. August 2007, 12:34:19 »

Hallo,

ich sollte mir bis zum 7.9.07 eine Zivistelle suchen. Nur gab es jetzt das Angebot von meinem Arbeitgeber bis zu einem Jahr ins Ausland zu gehen. ( mindestens ein halbes jahr). Gibt es die Möglichkeit einer Zurückstellung ?? Bin jetzt Anfang 21.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 11. August 2007, 13:55:04 »

Gibt es die Möglichkeit einer Zurückstellung ??

Dafür nicht, es müsste sogar eine Genehmigung für den Auslandsaufenthalt brantragt werden.
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wackstar
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Beiträge: 16


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« Antworten #2 am: 11. August 2007, 14:31:45 »

Sprich ich komm nicht um den Zivildienst nicht mehr rum ?
Was meinst du mit Genehmigung ?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 11. August 2007, 18:24:59 »

Sprich ich komm nicht um den Zivildienst nicht mehr rum ?

Das habe ich nicht geschrieben, eine Zurückstellung wegen der vom Arbeitgeber angebotenen Auslandstätigkeit kommt aber nicht in Betracht weil keine besondere Hörte im Sinne von § 11 Zivildienstgesetz vorliegt.

Was meinst du mit Genehmigung ?

§ 23 (4) Zivildienstgesetz lautet (auszugsweise):

Während der Zivildienstüberwachung haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer (...) eine Genehmigung des Bundesamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes bereits vorliegen. Sie haben eine Genehmigung auch dann einzuholen, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem der anerkannte Kriegsdienstverweigerer für eine Einberufung zum Zivildienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für den anerkannten Kriegsdienstverweigerer eine besondere - im Verteidigungsfall eine unzumutbare - Härte bedeuten würde...
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