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Autor Thema: Zurückstellung vom Zivildienst wegen Arbeitsvertrag???  (Gelesen 1147 mal)
Diana19
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Beiträge: 4


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« am: 29. September 2010, 18:22:36 »

Hallo zusammen,
mein Verlobter wurde Anfang September 2010 T2 gemustert und wir haben darauf hin den KDV Antrag gestellt. Dieser wurde auch genehmigt und jetzt kam der Brief dass er zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Zivildienst herangezogen werden soll.

Meine Frage kann er aufgrund seines befristeten Arbeitsvertrag zurückgestellt werden, bis dieser ausläuft (August 11)?
Wenn ja, wohin schreibt man den Zurückstellungsantrag?
An das Kreiswehrersatzamt oder ans Bundesamt für Zivildienst??

Danke für eure Hilfe
Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 29. September 2010, 19:59:42 »

Hallo zusammen,
mein Verlobter wurde Anfang September 2010 T2 gemustert und wir haben darauf hin den KDV Antrag gestellt.

why?  Huch

Keine Einberufung in Sichtweite, Widerspruch hätte sich angeboten und jetzt sowas ...

Dieser wurde auch genehmigt und jetzt kam der Brief dass er zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Zivildienst herangezogen werden soll.

klar.

Meine Frage kann er aufgrund seines befristeten Arbeitsvertrag zurückgestellt werden, bis dieser ausläuft (August 11)?

Kann man machen, nur wird das BAZ der Meinung sein, dass ihm keinerlei Nachteile entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis für 6 Monate wegen des Zivildienstes ruht. Und damit hat das Amt vordergründung ja nichtmal unrecht.

Wenn ja, wohin schreibt man den Zurückstellungsantrag?
An das Kreiswehrersatzamt oder ans Bundesamt für Zivildienst??

Wenn man schon so unvernünftig war und gleich mit der Tür ins Haus fällt (gemeint ist die Berufung auf das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung), dann muss man schon damit rechnen, dass man es nur noch mit dem Bundesamt für den Zivildienst zu tun hat. Die sind dann noch etwas unentspannter als das Kreiswehrersatzamt, jetzt aber leider für den Zurückstellungsantrag zuständig.

Allein die Sache mit der Verlobung könnte dauerhaft für Ruhe sorgen. Ist denn eine baldige Hochzeit geplant?
Gespeichert
Diana19
Newbie
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Beiträge: 4


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« Antworten #2 am: 29. September 2010, 20:20:17 »

Muss man denn nicht innerhalb von zwei Wochen den Kriegsdienst verweigern? Ich dachte das wäre die Frist, wo wurde es zumindest gesagt :S??

Naja eine Hochzeit ist frühestens in zwei Jahren geplant und damit wir uns die überhaupt leisten können sollte mein Verlobter wenigstens das noch verbleibende Jahr zu Ende machen dürfen.. Ich würde halt nicht nachvollziehen können was für das BAZ so schlimm wäre ihn ein Jahr zurückzustellen, danach könnte er ja schließlich seinen Dienst leisten...
Gibt es da denn keine Möglichkeit?
Soll ich den Zurückstellungsantrag einfach mal hinschicken?
Danke für die Hilfe :-)
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #3 am: 29. September 2010, 21:15:44 »

Zitat
Muss man denn nicht innerhalb von zwei Wochen den Kriegsdienst verweigern? Ich dachte das wäre die Frist, wo wurde es zumindest gesagt :S??
nein muss man nicht und das hätte man auch mit 10 sekunden google benutzung vorher rausfinden können.

Zitat
Ich würde halt nicht nachvollziehen können was für das BAZ so schlimm wäre ihn ein Jahr zurückzustellen, danach könnte er ja schließlich seinen Dienst leisten...
es geht nicht um persönliche befindlichkeiten des BAZ (oder dir oder euch), sondern darum, ob per gesetz eine verfügbarkeit vorliegt.

Zitat
Gibt es da denn keine Möglichkeit?
die erste gelegenheit gab es anfang september, bei der musterung nämlich (verpasst). die zweite gelegenheit wäre der widerspruch gg. das musterungsergebnis gewesen (verpasst). die dritte chance wäre kein kdv antrag gewesen (verpasst). 4 wochen nach der musterung einen geänderten gesundheitszustand dürfte ohne professionelle hilfe schwer sein.


Zitat
Soll ich den Zurückstellungsantrag einfach mal hinschicken?
versuchen kann man es natürlich, der ausgang des versuchs ist aus den oben genannten gründen aber ungewiss und kann mit etwas pech die einberufung sogar beschleunigen, nach dem motto jetzt erst recht.
 
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