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Autor Thema: Zurückstellung, Ausmusterung oder Befreiung ??  (Gelesen 3384 mal)
ARSIZ
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« am: 17. Oktober 2009, 19:57:24 »

Hallo erstmal,

ich weiß nicht wie es mit mir weitergeht. Könnt ihr mir bitte helfen ?

Kurz zur Sachlage:

Momentan bin ich 18 Jahre alt und bin noch ein Azubi (Industriekaufmann) im 3. Lehrjahr. Da ich gute Leistungen in der Schule erbracht habe, durfte ich die Lehrzeit um ein halbes Jahr verkürzen. Das ist ja alles schön und toll. Ich habe Anfang November die schriftliche und mitte Januar dann die mündliche Abschlussprüfung.

Da ich von meinem Ausbildungsbetrieb 100% übernommen werde, habe ich gedacht, dass ich mich bei der Feuerwehr für 6 Jahre verpflichte. Ein Arbeitskollege von mir hat das nämlich auch gemacht und er erzählt bis heute, wie schön das alles ist.
Nun ja, letzte Woche habe ich auch an eine der Proben teilgenommen, um zu schauen, wie der ganze Spaß auch in Realität aussieht.
Das Ergebnis ist positiv. Bin wirklich von dem was die da machen begeistert.
Habe auch schön mit dem Kommandant einen Termin vereinbart und einen Aufnahmeantrag gestellt. Er hat von einer G26 Untersuchung gesprochen und mich darum gebeten, diese baldmöglichst bei meinem Hausarzt zu machen.

Bin danach Heim und hab mich ein bisschen informiert, was diese Untersuchung mit sich bringt. Unter anderem wird hier auch geguckt, ob man Asthma hat oder nicht (Wegen der Atemschutz). Leider bin ich aber ein Asthmatiker und das alles macht mir ein bisschen Angst. Ich hab zwar in den letzten Jahren keinen Anfall mehr gehabt, aber mein Arzt meinte bei der letzten Untersuchung, dass ich trotzdem nicht so viel Sport treiben sollte..
Ist natürlich toll. Jetzt bin ich einfach nur enttäuscht von allem, was passiert ist. Das alles ist nämlich nicht so ganz einfach.

Fangen wir doch mal so an:

Da ich türkischer Herkunft bin und mein Vater momentan für immer in die Türkei will (Auf jeden Fall ohne uns, also ohne die Familie), meine Mama schlechte Deutschkenntnisse hat und mein Bruder dieses Jahr mit einer Lehre begonnen hat, muss ich für das Einkommen der Familie sorgen. Ich weiß, kommt euch vll ein bisschen komisch vor, ist aber so. Ich würde auch gern mein Abi nachholen (Vollzeitschule), will aber nicht, dass wir HartzIV-Empfänger werden. Will nicht dem Staat am Hals hängen..

Ihr wisst ja auch alle, dass man mit dem Geld v. Zivi nicht viel anfangen kann, vorallem wenn man für die Familie sorgen und Miete zahlen muss. Deswegen hab ich auch "Feuerwehr" als meine letzte Chance gesehen..

Kommen wir doch zu meiner Arbeitsstelle:
Wir sind zu fünft in der Verwaltung. Da ich dann wahrscheinlich die Auftragsbearbeitung kriege, wäre es auch scheiße, wenn ich 9 Monate nicht da wäre. Wir haben momentan auch Schwierigkeiten bei der Urlaubsverteilung. Denn wenn meine Kollegin nicht da ist, muss ich sie vertreten andersrum sie mich genauso.

Habe noch nicht die Einladung zur Musterung bekommen, aber denke mal, dass sie in den nächsten Tagen im Briefkasten liegt..

Was meint ihr dazu?? Könntet ihr mir einen Lösungsvorschlag machen?

Ich bin wirklich einer, der was für das Land machen will. Denkt nicht, dass ich faul bin und dass alles was ich hier geschrieben hab nur eine Geschichte ist....

      Noch was zu meinen Krankheiten:

      -Leide unter Asthma
      -Brillenträger (+3,75 / 4,0 dp)
      -Magenschmerzen (Chronisch // Muss täglich Tabletten einnehmen)..

      Vielen Dank schonmal für euere Beiträge..

      Lg

      ARSIZ
   


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svennie
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« Antworten #1 am: 19. Oktober 2009, 15:12:32 »

Habe noch nicht die Einladung zur Musterung bekommen, aber denke mal, dass sie in den nächsten Tagen im Briefkasten liegt..

Das kann auch noch dauern ...

Was meint ihr dazu?? Könntet ihr mir einen Lösungsvorschlag machen?

Feuerwehr und ähnliche Spielchen wären für mich keine Option, das ist wie die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Ich bin wirklich einer, der was für das Land machen will. Denkt nicht, dass ich faul bin und dass alles was ich hier geschrieben hab nur eine Geschichte ist....

      Noch was zu meinen Krankheiten:

      -Leide unter Asthma
      -Brillenträger (+3,75 / 4,0 dp)
      -Magenschmerzen (Chronisch // Muss täglich Tabletten einnehmen)..

Wegen der Tabletten solltest du noch mal mit deinem Arzt, ggf. auch mit einem Facharzt sprechen.

Es ist so, dass man dir nicht zumuten kann, Präparate, die auch durchaus gefährliche Nebenwirkungen haben, nehmen zu müssen, um dadurch dann deine Dienstfähigkeit herzustellen. Wärst du ohne die Medikamente nicht wehrdienstfähig, dann wärst du sie letztlich auch mit den Medikamenten nicht, wenn du dich weigerst, sie einzunehmen.

Ansonsten gibt es viele Möglichkeiten, dem Wehrdienst zu entgehen, zum Beispiel wenn man "nicht gemeinschaftsfähig" ist oder psychische Probleme, wie zum Beispiel ständig andauernde Existenzängste, hat.
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ARSIZ
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« Antworten #2 am: 14. Dezember 2009, 03:04:20 »

Hallo nochmal,↲↲Wie bereits erwartet, lag gestern der brief vom kwea im briefkasten =(↲Ich soll paart sachen ausfüllen und zurück schicken. Für die krankheiten, die aufgelistet sind, soll man (falls man "ja" ankreuzt) atteste beilegen.↲Habe gelesen, dass das nich so schlau is, da die ärzte somit im voraus sehen können, wie krank der wehrpflichtige ist und man sich somit die ausmusterungschancen verspielt. Wie auch schon erwähnt, habe ich asthma, habe magenschmerzen (chronisch), habe hausstaubmilbenallergie und bin ein brillenträger. Zudem muss ich auch sagen, dass ich sehr unsportlich bin und wirklich nicht mal eine einzige liegestütze kann.↲Was sagt ihr dazu? Soll ich atteste schon vorab dem kwea zuschicken? ↲lg
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sunknown
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« Antworten #3 am: 14. Dezember 2009, 12:04:52 »


Zitat
Hallo nochmal,↲↲Wie bereits erwartet, lag gestern der brief vom kwea im briefkasten =(↲Ich soll paart sachen ausfüllen und zurück schicken. Für die krankheiten, die aufgelistet sind, soll man (falls man "ja" ankreuzt) atteste beilegen.↲Habe gelesen, dass das nich so schlau is, da die ärzte somit im voraus sehen können, wie krank der wehrpflichtige ist und man sich somit die ausmusterungschancen verspielt.

diese logik erschließt sich mir nicht.

Zitat
Wie auch schon erwähnt, habe ich asthma, habe magenschmerzen (chronisch), habe hausstaubmilbenallergie und bin ein brillenträger. Zudem muss ich auch sagen, dass ich sehr unsportlich bin und wirklich nicht mal eine einzige liegestütze kann.↲Was sagt ihr dazu? Soll ich atteste schon vorab dem kwea zuschicken? ↲lg
bei dir liegt nichts vor, dass dich von einer vorstellungspflicht zur musterung befreien würde. insofern ists ziemlich egal, ob du jetzt schon irgendwelche angaben machst.
bei asthma ist die ausprägung relevant, hier wird auch darauf geschaut, welches spray verwendet wird.
hausstaubmilbenallergie ist irrelevant und bei der brille kommts wieder auf die ausprägung der sehschwäche an.
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ARSIZ
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« Antworten #4 am: 27. Januar 2010, 19:42:29 »

Servus!

Ich benötige wieder mal eure Hilfe :-(.
Gestern abend hat mich das KWEA angerufen. Mitte Dezember habe ich einen Erfassungsbogen ausgefüllt. Habe natürlich auch meine Krankheiten aufgelistet, Atteste beigelegt und alles schön zurückgeschickt.
Da der gute Mann (Fragt mich nicht wie oder von wo er die Info bekommen hat) hat mich am Telefon gefragt, ob ich vielleicht Interesse am Katastrophenschutz hätte. Er wusste irgendwoher, dass ich bei der Feuerwehr bin.

So. Das mal zum einen.

Das Problem:

Ich möchte ab September Abendgymnasium machen. Melde mich auch in den nächsten Tagen an. Da ich dann jeden Abend in die Schule gehen muss, passt das mit der Feuerwehr nicht so zusammen. Habe ihm das schön am Telefon erklärt und er hat mir ja auch recht gegeben.
Währen der schulischen Ausbildung dürfen sie ja einen nicht einziehen, dass hat er mir auch bestätigt.

ABER:

Da ich erst seit dem 19. Januar ausgelernt bin, können Sie mich ja bis evtl. September einziehen (War auf jeden fall die behauptung von dem).
Meinen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht erhalten, da wir momentan ein neues System im Unternehmen einführen und deswegen im Büro ein Chaos herrscht.

Der Herr am Telefon meinte dann, wenn ich einen befristeten Vertrag kriege, dass sie mich dann auch bis September nicht einziehen können. Aber wenn ich einen unbefristeten kriege, können sie mich einziehen.

Da ich auch meine Ausbildung bei dem gleichen Betrieb gemacht habe, kriege ich einen unbefristeten Vertrag. Eigentlich ist mir ja das auch recht, da ich im April mir ein neues Auto kaufen will (Kredit). Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist es ja viel viel einfacher.
Trotzdem habe ich mit meinem Chef gesprochen und er hat gemeint, falls ich das unbedingt möchte, kann er das machen. Sein vorschlag war ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von 6 monaten. Damit wird die Aufwenung zur Erstellung eines neuen Arbeitsvertrages im Jahr 2011 umgegangen. Keine schlechte Idee (Denke ich mal).

Meine Frage wär jetzt, ob sie mich dann zwischen mitte Juli und mitte september noch einziehen können.

Das wär ja richtig scheiße, da ich für die Schule auch viel Geld zahlen muss...

Gibt es da auch Gesetze, die meinen Fall regeln ?

Allerdings verstehe ich immer noch nicht, wie sie mich zur musterung einladen wollen. Habe, wie auch oben erwähnt, ziemlich alles.
Mein Hausarzt meinte sogar auch, dass ich mit Asthma, Brille, Magen- und Darmproblemen (Seit 3 Jahren + 2 Magenspiegelungen => Letze Spiegelung am 04.01.10 => Ergebnis: 12-Fingerdarm entzündet (das 2. mal)) höchst wahrscheinlich nicht mal zur musterung müsste.

Nun ja, wenn sie mich unbedingt sehen wollen, dann besuche ich sie halt mal. Grinsend

Ich bin mir eigentlich auch so 60% sicher, dass ich ausgemustert werde, aber das is ja nich meine Frage.

Ich bitte um eure Antworten..

Vielen Dank im Voraus.


Gruß Atilla
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alexis
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« Antworten #5 am: 27. Januar 2010, 20:16:58 »

kurze Anmerkung zur möglichen Ausmusterung :
Du schreibst dass Dein 12-Fingerdarm sich bei einer Magenspiegelung zum zweitenmal als entzündet beurteilt wurde.

Das sollte eigentlich zur Ausmusterung führen : siehe
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-49.pdf
dann runterscrollen - dort steht unter Gradation VI
rezidivierende (d.h. wiederkehrende) nicht ausreichend therapierbare
Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre.
Gradation VI führt zur Ausmusterung

Sag halt dem Musterungs-Arzt/Ärztin dass Du schon zum 2.Mal eine Magenspiegelung hinter dir hast - evtl. hast Du ja ein Attest (mit Befund)

***********************
Die andere Frage war :

Meine Frage wär jetzt, ob sie mich dann zwischen mitte Juli und mitte september noch einziehen können.

NEIN : die Bundeswehr zieht nur zu Beginn eines Quartals ein, also am 01.07., 01.10. usw.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2010, 20:41:50 von alexis » Gespeichert
ARSIZ
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« Antworten #6 am: 27. Januar 2010, 20:43:12 »

Hey Alexis,

danke für deine rasche Antwort.
Sie haben Schleimhaut aus meinem magen entnommen. Im labor soll getestet werden, welche antibiotikas ich einnehmen darf, bzw. soll.

Ich würde eher auf Gradation III tippen:

"Folgelos abgeheilte Ulcera des Magens oder Zwölffingerdarms bis zweimailig aufgetreten"

Aber es kommt ja immer auf den Musterungsarzt an.

Wenn die mich aber so einziehen wollen, lege ich Wiederspruch ein und lass meinem Rechtsanwalt schreiben, dass die Bundeswehr haftet, falls ich wegen dieser Entzündung größere Probleme kriege.
Ich finde das eine frechheit. Wie soll ich den mein Wehrdienst leisten, wenn ich täglich tabletten einnehme, damit ich keine Schmerzen im Magen habe..

Manchmal verstehe ich den Vater Staat ganz und gar nicht.. Naja..

Danke nochmal.

Lg
« Letzte Änderung: 28. Januar 2010, 23:09:33 von ARSIZ » Gespeichert
svennie
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« Antworten #7 am: 28. Januar 2010, 01:24:56 »

...
"Folgelos abgeheilte Ulcera des Magens oder Zwölffingerdarms bis zweimailig aufgetreten"
...
Ich finde das eine frechheit. Wie soll ich den mein Wehrdienst leisten, wenn ich täglich tabletten einnehme, damit ich keine Schmerzen im Magen habe..

Das ist dann aber nicht folgenlos.

Wenn die mich aber so einziehen wollen, lege ich einspruch ein

Du kannst Widersruch einlegen.

und lass meinem Rechtsanwalt schreiben, dass die Bundeswehr haftet, falls ich wegen dieser Entzündung größere Probleme kriege.

Ich glaube kaum, dass sich ein vernünftiger Anwalt dafür hergibt. Die Haftung bei einer Wehrdienstbeschädigung ergibt sich aus dem Gesetz.
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Rennschnitzel
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« Antworten #8 am: 28. Januar 2010, 21:38:43 »

Hallo erstmal,

ich habe eine Frage bzw. ein Problem und hoffe, dass man hier vllt. helfen kann.
Und zwar bin ich 19 Jahre alt und mache dieses Jahr mein Abi. Nun hatte ich schon bevor ich überhaupt gemustert worden bin einen Ausbildungsvertrag als Fachinformatiker unterschrieben. Diesen Vertrag hab ich dann (in dem Glauben ich werde deswegen sowieso zurückgestellt) mit ins KWEA genommen und eingereicht. Nun meinte der Beamte da, dass ich meine Stelle zum 1.9. nicht antreten kann und zum 1.7. eingezogen werde und mein Antrag auf Zurückstellung abgelehnt wird.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich da eine Chance habe meine Stelle trotzdem antreten zu können. Widerspruch einlegen und noch eine Zurückstellung beantragen und schreiben das sonst eine Lehrstelle leer bleibt? Ich bin da jetzt ein wenig verwirrt, da im Gesetz ja steht, dass Auszubildende zurückgestellt werden wenn ein vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern wird (§12 art 4).

Danke für die Hilfe
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ARSIZ
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« Antworten #9 am: 28. Januar 2010, 21:55:08 »

Hallo Rennschnitzel,

soweit ich weiß, dürfen sie dich nicht einziehen, wenn du schon einen ausbildungsvertrag unterschrieben hast. Da stimmt irgendwas nicht.
Ich habe auch gehört, dass das abitur als die erste Ausbildung angesehen wird, aber immerhin hast du ja kein studiumplatz, sondern nur eine Ausbildungsstelle.

Meiner meinung nach müssen die dich zurückstellen..

Aber Svennie oder Alexis sind da besser informiert. Ich denke mal, dass Sie sich in kürze melden werden :-)..

Ach, die Bundeswehr erschwert einfach allen (Männer) das Leben..
Sowas unnötiges..

Grüße
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Rennschnitzel
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« Antworten #10 am: 28. Januar 2010, 22:38:18 »

Hi arsiz,

ich habe das ein wenig unglücklich formuliert, denn dieser Ausbildungsplatz ist mit einem dualem Studium verbunden. Aber das duale Studium zum Fachinformatiker gilt selbst per Gesetz als Ausbildungsplatz und wird auch als solcher behandelt. Ich habe noch gelesen, dass es hilfreich ist wenn das Unternehmen auch einen Brief schreibt, wo drinsteht, dass bei Einberufung die Ausbildungstelle leersteht.
Noch zum Schluss verstehe ich eigentlich den letzten Teil von Paragraph 12 Falsch, dass man zurück gestellt wird wenn dadurch ein rechtsverbindlich zugesagter Ausbildungsvertrag verhindert wird? Trifft das nicht zu?

Danke nochmal für die schnelle Antwort 
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ARSIZ
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« Antworten #11 am: 28. Januar 2010, 22:52:33 »

Hi,

also, wenn die dich einziehen, dann is es ja klar, dass du die Ausbildung nicht antreten kannst. Das bedeutet ja auch, dass du die Stelle verlierst.
Laut Gesetz dürfen sie dich eigentlich nicht zum dienst heranziehen.
Ich verstehe das nämlich auch so.

Du hast ja bei mir oben vielleicht gelesen. Ich mache ab September Abendgymnasium und während dieser Zeit dürfen sie mich auch nicht einziehen. Das hat der Herr vom KWEA Freiburg auch am Telefon bestätigt.

§ 12 Zurückstellung vom Wehrdienst
4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor, wenn die Einberufung des Wehrpflichtign:

bis dahin stimmt ja alles, aber:

einen zum vorgesehenen Diensteintritt begonnenen dualen Bildungsgang (Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird.

Da du am 01.07. eingezogen wirst und am 01.09 deine stelle antreten kannst, könntest du laut dem Gesetz (oben) einberufen werden.

Das verstehe ich zumindest so..
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alexis
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« Antworten #12 am: 29. Januar 2010, 22:15:03 »

Hi arsiz,

ich habe das ein wenig unglücklich formuliert, denn dieser Ausbildungsplatz ist mit einem dualem Studium verbunden. Aber das duale Studium zum Fachinformatiker gilt selbst per Gesetz als Ausbildungsplatz und wird auch als solcher behandelt. Ich habe noch gelesen, dass es hilfreich ist wenn das Unternehmen auch einen Brief schreibt, wo drinsteht, dass bei Einberufung die Ausbildungstelle leersteht.
Noch zum Schluss verstehe ich eigentlich den letzten Teil von Paragraph 12 Falsch, dass man zurück gestellt wird wenn dadurch ein rechtsverbindlich zugesagter Ausbildungsvertrag verhindert wird? Trifft das nicht zu?

Danke nochmal für die schnelle Antwort 

Hallo Rennschnitzel,

eigentlich solltest Du ein neues Thema aufmachen - selbst wenn der Fall ähnlich sein sollte verwirrt es nur wenn hier parallel verschiedene Fälle aufgeführt werden.

Ich denke schon dass Du zurückgestellt werden musst :

§12 Zurückstellung vom Wehrdienst
(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,
...
3.wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
c)einen zum vorgesehenen Diensteintritt begonnenen dualen Bildungsgang Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird,
...
(***)unterbrechen  o d e r  die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.

Also der abgeschlossene Ausbildungsvertrag reicht aus, die Ausbildung muss noch nicht begonnen haben. Klar muss die in 3c) genannte Voraussetzung erfüllt sein.

Arsiz - Du hast den letzten Teil des Textes vergessen (***).
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sunknown
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« Antworten #13 am: 30. Januar 2010, 15:13:22 »

Zitat
ABER:

Da ich erst seit dem 19. Januar ausgelernt bin, können Sie mich ja bis evtl. September einziehen (War auf jeden fall die behauptung von dem).
voraussetzung für eine einberufung ist ein rechtskräftiges musterungsergebnis.
das setzt voraus, dass du überhaupt erstmal irgendwann gemustert wirst (also zur musterung hingehst) und dann auch noch tauglich. zudem muss das widerspruchsverfahren gg das musterungsergebnis tauglich abgeschlossen sein.
die abarbeitung dieser punkte kann schon mal monate dauern!

 
Zitat
Der Herr am Telefon meinte dann, wenn ich einen befristeten Vertrag kriege, dass sie mich dann auch bis September nicht einziehen können. Aber wenn ich einen unbefristeten kriege, können sie mich einziehen.
bei befristeten verträgen wird meist eine nichtheranziehungszusage erteilt, ja.

Zitat
  Sein vorschlag war ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von 6 monaten. Damit wird die Aufwenung zur Erstellung eines neuen Arbeitsvertrages im Jahr 2011 umgegangen. Keine schlechte Idee (Denke ich mal).
ich kenne die internen anweisungen vom KWEA nicht und weiß nicht ob diese variante auch zu einer nichtheranziehungszusage führt.
in diesem fall könnte man vll. tatsächlich mal im KWEA nachfragen, oder bei der zentralstelle kdv.

Zitat
Meine Frage wär jetzt, ob sie mich dann zwischen mitte Juli und mitte september noch einziehen können.
einberufungstermine wären der 1.7. und der 1.10.

 
 
Zitat
Allerdings verstehe ich immer noch nicht, wie sie mich zur musterung einladen wollen. Habe, wie auch oben erwähnt, ziemlich alles.
Mein Hausarzt meinte sogar auch, dass ich mit Asthma, Brille, Magen- und Darmproblemen (Seit 3 Jahren + 2 Magenspiegelungen => Letze Spiegelung am 04.01.10 => Ergebnis: 12-Fingerdarm entzündet (das 2. mal)) höchst wahrscheinlich nicht mal zur musterung müsste.

gründe die gg. die vorstellungspflicht sprechen sehe ich nicht wirklich.
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ARSIZ
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« Antworten #14 am: 7. März 2010, 17:57:59 »

Hallo :-)

Morgen ist es jetzt soweit. Die Musteruns steht an.
Ich werde euch berichten, wie sie abgelaufen is.
.. Und natürlich auch das Ergebnis.
Bitte ganz fest die Daumen drücken =)

Gruß

ARSIZ
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