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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: zurückstellung?  (Gelesen 811 mal)
arnold
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« am: 29. November 2010, 19:31:32 »

Hallo
habe vor einen Monat die Einberufung zum Grundwehrdienst erhalten. Habe dan aber ein KDV Antrag gestellt und heute den Bescheid bekommen, das ich nun KDver bin und das sie mich zum nächst möglichen termin einziehen wollen. Meine frage ist nun ob ich nun noch eine Zurückstellung beantragen kann und wie die chancen sind das sie anerkannt werden( wegen befristeten Arbeitsvertrag über den 1.6.2011 hinaus). Oder hat noch einer ne andere Idee wie man davor weg kommen kann, wel ich nicht einer der letzten sein will der den Dienst ableistet
Danke für euer antworten
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franzl
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« Antworten #1 am: 29. November 2010, 20:27:04 »

Mach dir erst mal keine Sorgen. Das Bundesamt für den Zivildienst beruft nach derzeitigen Informationen nicht mehr ein! Ich würde an deiner Stelle nichts tun im Moment. Wenn eine Ankündigung der Heranziehung kommen sollte (höchstunwahrscheinlich), dann kannst du dir weitere Schritte überlegen.
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svennie
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« Antworten #2 am: 29. November 2010, 20:58:05 »

Wann war die Musterung?
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Jens_
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« Antworten #3 am: 29. November 2010, 23:20:15 »

Die Übergangsregelung für den Zivildienst gilt ab jetzt bis der Zivildienst ausgesetzt wurde und lautet: Wer sich nicht selbst um eine Stelle kümmert und die Schreiben vom BAZ ignoriert wird irgendwann auch nichts mehr vom BAZ hören.

Quelle:
http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=356
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svennie
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« Antworten #4 am: 29. November 2010, 23:30:53 »

Die Übergangsregelung für den Zivildienst gilt ab jetzt bis der Zivildienst ausgesetzt wurde und lautet: Wer sich nicht selbst um eine Stelle kümmert und die Schreiben vom BAZ ignoriert wird irgendwann auch nichts mehr vom BAZ hören.

Quelle:
http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=356

Du zitierst lediglich die Interpretation der Zentrallstelle KDV eines Gesetzesentwurfes.
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arnold
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« Antworten #5 am: 30. November 2010, 18:38:44 »

Danke für die vielen Antworten
Also die haben geschrieben (Ihre Heranziehung zum Zivildienst ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beabsichtigt)
Was heißt das den nun genau das ich aufjedenfall zum 3.1.2011 eingezogen werde?
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svennie
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« Antworten #6 am: 30. November 2010, 19:36:32 »

Was heißt das den nun genau das ich aufjedenfall zum 3.1.2011 eingezogen werde?

Das heißt konkret erstmal überhaupt nichts.

Das Amt schreibt, was es beabsichtigt. In der Praxis sah es so aus, dass irgendwann eine Forderung kommt, sich einen Zivildienstplatz zu suchen.

Im Zuge der Diskussion um die Aussetzung der Wehrpflicht kann es durchaus sein, dass entweder überhaupt nichts mehr passiert oder eben halt Aufforderungsschreiben kommen, die im Ergebnis aber bedeutungslos sind.
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arnold
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« Antworten #7 am: 1. Dezember 2010, 19:25:12 »

und wie is das den jetzt mit dem Einberufungsbescheid von der BW? Ist der jetz hinfällig oder muss ich da noch hin solange ich von der Bw nichts wiederhöre. Im schreiben vom BAZ steht das ich nun anerkannter KDVer bin und dieser bescheid unanfechtbar ist, laso muss ich doch auch nicht zu BW oder hab ich das falsch
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svennie
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« Antworten #8 am: 1. Dezember 2010, 19:38:28 »

Ist der jetz hinfällig oder muss ich da noch hin solange ich von der Bw nichts wiederhöre.

Dein Bescheid ist hinfällig, du brauchst den Grundwehrdienst nicht antreten.
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