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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Zivildienstleistender, KDV Rücknahme  (Gelesen 485 mal)
nachdenklich
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« am: 6. Dezember 2010, 11:41:14 »

Hallo allerseits.


die Fakten:

Alter 20 , seit 1.10.2010 arbeite ich als Zivildienstleistender.

mein Vorhaben:

KDV diese Woche zurückziehen.

Fragen:

1.Wie lange dauert es, bis ich entlassen werde?
2.Zum 1.1. kann ich sicherlich wegen der 4Wochen-Frist nicht mehr gezoge werden!?
3.Im Juli 2011 wird die Wehrpflicht abgeschafft - werde ich noch einberufen? (T2 gemustert)

Ratschlägen wär ich sehr verbunden!


Mit freundlichen grüßen

nachdenklich

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svennie
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« Antworten #1 am: 6. Dezember 2010, 14:33:02 »

1.Wie lange dauert es, bis ich entlassen werde?

Vom Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (nicht "Rücknahme des KDV-Antrages") bis zur Entlassung vergehen etwa 2 Wochen.

2.Zum 1.1. kann ich sicherlich wegen der 4Wochen-Frist nicht mehr gezoge werden!?

Richtig.

3.Im Juli 2011 wird die Wehrpflicht abgeschafft - werde ich noch einberufen? (T2 gemustert)

Wahrscheinlich nicht. Genauer kann es dir niemand sagen.

Wenn das KWEA doch noch irgend etwas von dir will, dann solltest du ggf. einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen.
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nachdenklich
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Beiträge: 4


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« Antworten #2 am: 6. Dezember 2010, 15:37:13 »

Vielen Dank!

Nur muss ich jetzt ersteinmal ausbaden, was ich mit einer 8tägigen abwesenheit ohne Krankenschein, eingebrockt habe.
Hat akkute psychische hintergründe meinerseits, die ich hier nicht weiter ausführen möchte.
Ich hoffe nun nicht, dass man mich einknasten möchte =/, obwohl ich grade erfahren habe, dass bis zu 3 jahren freiheitsstrafe verhängt werden können.
Falls ich da riesen Ärger bekomme: meine Einstellungsuntersuchung bei der Polizei ist noch nicht abgeschlossen , der Sehtest steht noch aus...
Angenommen ich falle durch den test, wenn ich da wieder aufkreuze - dass man mich dann als untauglich einstuft, was wäre die folge bezüglich meines vergehens ?
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svennie
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« Antworten #3 am: 6. Dezember 2010, 17:08:47 »

Angenommen ich falle durch den test, wenn ich da wieder aufkreuze - dass man mich dann als untauglich einstuft, was wäre die folge bezüglich meines vergehens ?

Eine nachträgliche Änderung der Tauglichkeit ändert erstmal nichts an der Strafbarkeit.

Ob man dir die Dienstflucht strafrechtlich vorwerfen kann, hängt aber unter Umständen von der Art der psychischen Störung ab.

Jedenfalls ist damit nicht zu spaßen, ein Ermittlungsverfahren dürfte zwingend sein, am Ende dürfte eine Geldstrafe stehen.
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nachdenklich
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« Antworten #4 am: 6. Dezember 2010, 18:03:25 »

nun habe ich den ersehnten versetzungsbescheid bekommen (vorhin bei der post geholt)

ich soll mir bis 17.12. einen versetzungsbescheid vorlegen, oder es wird eine bundesweite suche eingeleitet.

frage: wie kommt der bescheid zustande?
ich habe eine liste mit 17 einrichtungen, 6 die gut erreichbar sind.
wenn ich da eine zusage bekomme - wie muss ich weiter verfahren?
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svennie
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« Antworten #5 am: 6. Dezember 2010, 19:32:22 »

nun habe ich den ersehnten versetzungsbescheid bekommen (vorhin bei der post geholt)

frage: wie kommt der bescheid zustande?

Wenn du sehnsüchtigst auf den Bescheid wartest, uns aber keinerlei Hintergrundinformationen lieferst, dann bist du hier der Einzige, der sagen kann, wie der Bescheid zustande kommt.
« Letzte Änderung: 7. Dezember 2010, 14:22:49 von svennie » Gespeichert
nachdenklich
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« Antworten #6 am: 7. Dezember 2010, 14:10:15 »

oh jetzt habe ich mich missverständlich ausgedrückt, also ich soll versetzt werden und kann mir 14 tage lang selbst etwas suchen, ansonsten geht das bundesweit.
bin heute den ganzen tag schon am rumtelefonieren und sieht garnicht so schlecht aus in meiner stadt noch etwas zu finden, was auch mir passt =)
die frage war, dass meine alte stelle einen versetzungsbescheid haben möchte dann, damit es nicht bundesweit geht - wie krieg ich den denn hin, wenn ich eine stelle gefunden habe?

mfg, und nochmals vielen dank
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svennie
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« Antworten #7 am: 7. Dezember 2010, 15:18:03 »

oh jetzt habe ich mich missverständlich ausgedrückt, also ich soll versetzt werden und kann mir 14 tage lang selbst etwas suchen, ansonsten geht das bundesweit.

Und gleichzeitig möchtest du auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Oder nicht?

bin heute den ganzen tag schon am rumtelefonieren und sieht garnicht so schlecht aus in meiner stadt noch etwas zu finden, was auch mir passt =)
die frage war, dass meine alte stelle einen versetzungsbescheid haben möchte dann, damit es nicht bundesweit geht - wie krieg ich den denn hin, wenn ich eine stelle gefunden habe?

Einen Bescheid gibt es vom Bundesamt für den Zivildienst.

Wer will dich denn versetzen, doch wohl das BAZ?
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