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Autor Thema: Zivildienst nicht antreten?!  (Gelesen 1076 mal)
nitox
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Beiträge: 1


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« am: 14. Januar 2009, 19:10:18 »

Hallo, ich hab da ein problem. also ich hab mir für den 1.3 ne zivildienststelle gesucht und hab dort auch schon unterschrieben (als Fahrdienst).
Ich bin jetzt aber mit meiner ausbildung fertig und möchte dann im September auch die technikerschule gehen. Dazu brauch ich aber ein halbes jahr noch berufserfahrung aber der zivildienst zählt da nicht.
kann ich da irgendwie den zivildienst noch nach der schule ableisten also quasi nur verschieben?

mfg
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svennie
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Beiträge: 5.446


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« Antworten #1 am: 15. Januar 2009, 14:41:17 »

Hallo, ich hab da ein problem. also ich hab mir für den 1.3 ne zivildienststelle gesucht und hab dort auch schon unterschrieben (als Fahrdienst).

Was du dort "unterschrieben" hast, ist letztlich - rein rechtlich gesehen - unerheblich.

Ich bin jetzt aber mit meiner ausbildung fertig und möchte dann im September auch die technikerschule gehen. Dazu brauch ich aber ein halbes jahr noch berufserfahrung aber der zivildienst zählt da nicht.

Dann hast du ein Problem, es sei denn die Technikerschule bestätigt dir bereits jetzt, dass sie dich aufnehmen wird.

kann ich da irgendwie den zivildienst noch nach der schule ableisten also quasi nur verschieben?

Ein "verschieben" kennt das Zivildienstgesetz nicht, lediglich eine Zurückstellung und die setzt einen Zurückstellungsgrund voraus.

Ansonsten wird sich das BAZ an den Einberufungsvorschlag halten, nicht aber "weil du dort unterschrieben" hast, sondern weil das für das BAZ so schön praktisch ist und es sich auf § 19 (3) Wehrpflichtgestz beruft. Da steht zwar im Prinzip das genaue Gegenteil von dem, was das BAZ in der Praxis macht, es passt aber so schön:

"Der Dienstpflichtige kann nicht verlangen, zum Dienst an einem bestimmten Ort herangezogen zu werden"

Und weil du es dir eben nicht aussuchen kannst, kannst du letztlich nichts dagegen unternehmen, den Dienst dort abzuleisten, wo du "unterschrieben" hast. Und was den Zeitpunkt angeht, so kommt es allein darauf an, ob du verfügbar bist oder nicht.

So ist das eben im Zivildienst, hättest du keinen KDV-Antrag gestellt, so hättest du es sehr wahrscienlich einfacher gehabt.
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