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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.de
Die Musterung und alles was danach passiert
Zurückstellung, Unabkömmlichkeit, Befreiung
Zivildienst nach der Ausbildung
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Autor
Thema: Zivildienst nach der Ausbildung (Gelesen 1863 mal)
Killian
Newbie
Beiträge: 3
Zivildienst nach der Ausbildung
«
am:
29. August 2007, 23:10:45 »
Hallo alle zusammen,
ich habe da ein Problem und bitte um etwas Hilfe.
Ich beschreibe zunächst meine aktuelle Situation und äußere die Fragen hierzu.
Situation:
Im Jahr 2002 (Alter: 18) wurde ich mit 2 gemustert. Diese Musterung verlangte ich aus dem Grund, da ich davon ausgegangen bin, dass ich das Abi abbrechen musste und keine Arbeit gehabt hätte. Gleichzeitig habe ich nach dem Musterungsergebnis sofort erfolgreich den Kriegstdienst verweigert, so dass ich hätte Zivi machen können.
Es kam aber unerwartet dazu, dass ich mein Fachabi gemacht habe und ich für diese Zeit bis Mitte 2005 zurückgestellt worden bin.
Direkt nach dem Fachabi habe ich in 2005 im Alter von 21 eine Ausbildung zum Bankkaufmann angefangen und wurde auch für diese Zeit zurückgestellt. Die Ausbildung in unserem Hause dauert 2,5 Jahre bis Jan 2008. In 2008 bin ich noch 23 und werde Ende März 24.
Problem liegt darin, dass ich davon ausgegangen bin, dass ich bis einschliesslich 23 zum Zivi herangezogen werden kann. Anfang dieses Jahres wollte ich mich beim BAZ telefonisch erkundigen, ob es dem auch so ist. Mir wurde gesagt, dass ich durch die Zurückstellung bis 25 zum Zivi herangezogen werden kann. Jetzt komme ich ins Grübbeln, was ich unternehmen könnte, um dem Zivi zu entgehen! Dem Zivi will ich entgehen, da bei uns im Hause inoffiziell es so geregelt ist, dass wir Auszubildenden einen 1/2 Jahresvertrag bekommen und direkt im Anschluss unbefristet übernommen werden. Zusätzlich kommt dazu, dass ich dann schnellstmöglich nebenberuflich studieren will. Da würde mich der Zivi wieder um einiges in der Zeit zurückschmeissen! Auch ist die Bankenbranche dermassen schnelllebig, dass man Schwierigkeiten bekommt wieder auf den neuesten Stand zu kommen nach solch einer langen Zeit!
Ich habe mir mehrere Möglichkeiten ausgemalt:
1. Ich argumentiere mit dem unbefristeten Arbeitsverhältnis, und dass es dabei um meinen Arbeitsplatz geht. Ich könnte evtl. einen befristeten Jahresvertrag oder auch länger beim Personalchef herausbetteln. Dadurch würde die Möglichkeit bestehen, dass ich dann zwei Monate vor meinem 25 wäre.
Diesbezüglich habe ich mich beim BAZ informiert und die meinten, dass es Ihnen egal wäre und selbst, wenn es ganz knapp werden würde mit dem Geburtsdatum, sie mich spätestens einen Tag vor meinem Geb. anschreiben würden, um mich zum Zivi heranzuziehen, selbst wenn ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehe, da der Arbeitgeber davon nichts abhängig machen darf!
2. Ich stelle einen Antrag auf eine nachträgliche ärtzliche Eignungsuntersuchung. Es sind nun mal bis dato 6 Jahren seit der Musterung vergangen. Vielleicht hat sich irgendetwas für das KweA an meinem Zustand verändert.
Darauf wurde mir durch das BAZ entgegnet, dass ich einen Antrag stellen müsste, der allein höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, wenn ich keinen Nachweis in Form von ärtzlichen Attesten erbringen kann, was sich gravierend verändert habe, so dass Gründe für eine erneute Untersuchung vorliegen. Wie sollte es anders sein, ich habe nichts! Ich bin gesund und habe keinerlei Beschwerden, außer meinem Übergewicht ( 105 kg bei 1,86 m)mit dem ich aber klar komme und mich trotzdem ohne Schwierigkeiten sportlich betätigen kann.
3. Ich gehe zu meinem Hausartz und notfalls zu Spezialisten, lasse mich bis zum Umfallen untersuchen und versuche die Ärzte zu Aattesten zu bewegen, die mir helfen könnten, direkt ohne nachträgliche Untersuchung ausgemustert zu werden.
Das ist die Situation bis heute und ich weiss einfach nicht weiter, wie ich dem Zivi entgehen kann, da zu viel davon abhängt!
Fragen:
- Stimmen die Aussagen die mir ggü. vom BAZ geäußert wurden so oder sind da Unstimmigkeiten bzw. wurden mir irgendwelche Details enthalten, die mir helfen könnten?
- Hat jemand einen Lösungsweg für meine Situation oder Ideen, die mir helfen könnten?
Ich danke schon mal im voraus für Eure Bemühungen!!
mfg
- Killian -
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Zivildienst nach der Ausbildung
«
Antworten #1 am:
30. August 2007, 09:32:31 »
Zitat von: Killian am 29. August 2007, 23:10:45
1. Ich argumentiere mit dem unbefristeten Arbeitsverhältnis, und dass es dabei um meinen Arbeitsplatz geht. Ich könnte evtl. einen befristeten Jahresvertrag oder auch länger beim Personalchef herausbetteln. Dadurch würde die Möglichkeit bestehen, dass ich dann zwei Monate vor meinem 25 wäre.
Diesbezüglich habe ich mich beim BAZ informiert und die meinten, dass es Ihnen egal wäre und selbst, wenn es ganz knapp werden würde mit dem Geburtsdatum, sie mich spätestens einen Tag vor meinem Geb. anschreiben würden, um mich zum Zivi heranzuziehen, selbst wenn ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehe, da der Arbeitgeber davon nichts abhängig machen darf!
Der Arbeitgeber macht davon auch nicht abhängig. Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft (irgendwann) aus, egal ob du Zivildienst leistest oder nicht. Es stellt auch (in aller Regel jedenfalls) keinen Zurückstellungsgrund dar. In manchen Fällen hat man allerdings in derartigen Konstellationen vor den Verwaltungsgerichten Glück, da es hier aber um die erhöhte Heranziehungsgrenze geht dürfte das weit schwieriger werden.
Zitat von: Killian am 29. August 2007, 23:10:45
2. Ich stelle einen Antrag auf eine nachträgliche ärtzliche Eignungsuntersuchung. Es sind nun mal bis dato 6 Jahren seit der Musterung vergangen. Vielleicht hat sich irgendetwas für das KweA an meinem Zustand verändert.
Darauf wurde mir durch das BAZ entgegnet, dass ich einen Antrag stellen müsste, der allein höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, wenn ich keinen Nachweis in Form von ärtzlichen Attesten erbringen kann, was sich gravierend verändert habe, so dass Gründe für eine erneute Untersuchung vorliegen. Wie sollte es anders sein, ich habe nichts! Ich bin gesund und habe keinerlei Beschwerden, außer meinem Übergewicht ( 105 kg bei 1,86 m)mit dem ich aber klar komme und mich trotzdem ohne Schwierigkeiten sportlich betätigen kann.
Du kannst jederzeit einen Antrag auf eine ärztliche Untersuchung (beim Bundesamt für den Zivildienst) stellen. Das Kreiswehrersatzamt hat damit nichts zu tun. Das Problem ist, dass sich das BAZ noch weniger an die gesetzlichen Vorgaben (Tauglichkeitskriterien) hält, als es die KWEÄmter tun.
Zitat von: Killian am 29. August 2007, 23:10:45
3. Ich gehe zu meinem Hausartz und notfalls zu Spezialisten, lasse mich bis zum Umfallen untersuchen und versuche die Ärzte zu Aattesten zu bewegen, die mir helfen könnten, direkt ohne nachträgliche Untersuchung ausgemustert zu werden.
Das ist die Situation bis heute und ich weiss einfach nicht weiter, wie ich dem Zivi entgehen kann, da zu viel davon abhängt!
Es kommt nicht auf "Atteste" an sondern auf das Vorhandensein von Tatsachen, die gewisse Einschränkungen in der Belastarkeit in der (militärischen) Grundausbildung der Bundeswehr nahelegen.
Zitat von: Killian am 29. August 2007, 23:10:45
Fragen:
- Stimmen die Aussagen die mir ggü. vom BAZ geäußert wurden so oder sind da Unstimmigkeiten bzw. wurden mir irgendwelche Details enthalten, die mir helfen könnten?
Sie stimmen jedenfalls nicht bis ins Detail. Tipps wird man dir da nicht geben, dich allenfalls weiter verwirren. Es ist imn Übrigen gängige Praxis den Betroffenen immer wieder zu sagen "das bringt nichts", "das hilft ihnen nicht", "das geht nicht", "das interessiert uns nicht" etc.
Zitat von: Killian am 29. August 2007, 23:10:45
- Hat jemand einen Lösungsweg für meine Situation oder Ideen, die mir helfen könnten?
Die universelle Lösung für alle Wehrpflichtprobleme gibt es nicht. Es gibt eine Reihe von Anwälten, die sich sehr gut in diesem Themenkomplex auskennen und dann vermutlich mit dir entweder den Weg der Tauglichkeitsüberprüfung einschlagen werden oder den (möglichen) Dienstantrittstermin immer wieder in die Zukunft verschieben und dich dann einfach zum Schluss auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten lassen.
->
http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.htm
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Killian
Newbie
Beiträge: 3
Re: Zivildienst nach der Ausbildung
«
Antworten #2 am:
2. September 2007, 20:10:36 »
Vielen Dank für die sehr informative Antwort!!
Also auf Grund dessen sehe ich jetzt mal gar keinen Ausweg für mich.
Einen Anwalt zu nehmen ist zu einem sehr aufwendig und zu anderem auch kostenintensiv, was ich mir nicht leisten kann!
Ich habe mir noch was überlegt, nachdem ich hier weiter recherchiert habe:
Angenommen ich kriege einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag bei unserem Personalchef durch, würde es auch gleichzeitig schaffen beim BAZ durch zukriegen, dass ich für diese Zeit zurückgestellt werde, wenn ich damit argumentiere, dass Sie ja eh noch zwei Jahre Zeit haben.
Würde dann sofort nebenberuflich anfangen zu studieren, dass ich das 2. Semester schon absolviere und mit dem dritten anfange?! Können die mich dann immer noch herenziehen zum Zivi?!
Und noch eine Frage, wann kann ich zum Zivi herangezogen werden? Ist das immer Quartalsweis, wie auch beim Wehrdienst?! Oder ist es jederzeit möglich?!
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Zivildienst nach der Ausbildung
«
Antworten #3 am:
2. September 2007, 23:10:09 »
Zitat von: Killian am 2. September 2007, 20:10:36
Angenommen ich kriege einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag bei unserem Personalchef durch, würde es auch gleichzeitig schaffen beim BAZ durch zukriegen, dass ich für diese Zeit zurückgestellt werde, wenn ich damit argumentiere, dass Sie ja eh noch zwei Jahre Zeit haben.
Würde dann sofort nebenberuflich anfangen zu studieren, dass ich das 2. Semester schon absolviere und mit dem dritten anfange?! Können die mich dann immer noch herenziehen zum Zivi?!
Also, dass das befristete Arbeitsverhältnis vom BAZ als Zurückstellungsgrund angesehen wird ist eher unwahrscheinlich, eine Nichtheranziehungszusage ist aber durchaus denkbar.
Mit dem Studium ist das so eine Sache, eigentlich müsstest du das bei Aufnahme des Studiums dem BAZ mitteilen. Das ganze wird - wahrscheinlich jedenfalls - gutgehen, du wärst aber verpflichtet, das Bestehen des Studiums in jedem Semester nachzuweisen.
Zitat von: Killian am 2. September 2007, 20:10:36
Und noch eine Frage, wann kann ich zum Zivi herangezogen werden? Ist das immer Quartalsweis, wie auch beim Wehrdienst?! Oder ist es jederzeit möglich?!
Immer zum Monatsanfang aber wenn das BAZ gemein ist, auch einen Tag vor deinem Geburtstag.
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Killian
Newbie
Beiträge: 3
Re: Zivildienst nach der Ausbildung
«
Antworten #4 am:
4. September 2007, 17:58:47 »
Aha, So ist das.
Aber was ist eine "Nichtheranziehungszusage" und wie kann man diese bewirken oder selbst da mitwirken? Wie kann man dafür argumentieren?!
Lässt sich das BAZ auf Absprachen ein, wenn man die Haranziehung zu einem bestimmten Termin wünscht? So könnte man auch einen konkreten Termin anviesieren und sich im Zuge dessen einen Zivi-Platz suchen.
Was passiert, wenn ich bis dato allein wohnen aollte zu Miete? Was passiert, wenn man durch das zuniedrige Entgelt seinen Lebensstandard nicht mehr halten kann bzw. man für die Miete nicht aufkommen kann oder ähnliches?
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Zivildienst nach der Ausbildung
«
Antworten #5 am:
5. September 2007, 13:54:40 »
Zitat von: Killian am 4. September 2007, 17:58:47
Aber was ist eine "Nichtheranziehungszusage" und wie kann man diese bewirken oder selbst da mitwirken? Wie kann man dafür argumentieren?!
Eine Nichtheranziehungszusage ("Verwaltungszusage zur Nichtheranziehung") ist die Mitteilung der zuständigen Behörde, vom Einberufungsermessen (zu deinen Lasten) keinen Gebrauch zu machen, wobei es da verschiedene Formulierungen gibt, zum Beispiel
"Ich sage Ihnen zu, dass Sie bis zum 01.08.08 nicht zum Zivildienst einberufen werden"
Gesetzlich ist das allerdings nicht geregelt. Man kann eine derartige Zusewage "beantragen" es besteht aber kein Rechtsanspruch auf eine solche Zusage. Im vorliegenden Fall könnte man aber durchaus argumentieren, dass ein Zurückstellungsgrund vorliegt, das BAZ wird da aber vollkommen anderer Meinung sein.
Ich würde es einfach mal versuchen eine Nichtheranziehungszusage zu bekommen.
Zitat von: Killian am 4. September 2007, 17:58:47
Lässt sich das BAZ auf Absprachen ein, wenn man die Haranziehung zu einem bestimmten Termin wünscht? So könnte man auch einen konkreten Termin anviesieren und sich im Zuge dessen einen Zivi-Platz suchen.
Du kannst dem BAZ gemeinsam mit der Dienststelle bei welcher der Zivildienst geleistet wird einen
Einberufungsvorschlag
unterbreiten. Diesem wird das BAZ folgen wenn der Sache nichts entgegensteht (z. B. Erreichen der Altersgrenze vor dem vorgesehenen Dienstantritt).
Zitat von: Killian am 4. September 2007, 17:58:47
Was passiert, wenn ich bis dato allein wohnen aollte zu Miete? Was passiert, wenn man durch das zuniedrige Entgelt seinen Lebensstandard nicht mehr halten kann bzw. man für die Miete nicht aufkommen kann oder ähnliches?
Es könnte Anspruch auf Unterhaltssicherung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bestehen. Dafür gibt es "Unterhaltssicherungsbehörden", angesiedelt zumeist bei den Sozialämtern.
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