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Autor Thema: Zivildienst Abbruch mit Gründen  (Gelesen 1308 mal)
Farlane
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Beiträge: 2


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« am: 18. Januar 2011, 17:57:42 »

Hallo

Ich bin seit 01.10.2010 Zivi.
Ich würde jetzt gerne mein Zivildienst (18.01.2011) abbrechen, weil ich a) ein Vorpraktikum machen möchte für mein Studium und b) auch finanziell mit dem Geld nicht auskomme, da ich keine Miethilfe bekomme. Normales Arbeiten wäre da sinnvoller

Ist das jetzt möglich und wenn ja wie genau? Ich hab schon viel gelesen weiß aber trotzdem nicht so richtig bescheid.
Wenn ich jetzt mein KDV Antrag zurückstelle funktioniert das dann ?

Zumal werde ich auch in der Stelle mies behandelt.

liebe grüße

Freue mich auf Hilfe
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franzl
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Beiträge: 91


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« Antworten #1 am: 18. Januar 2011, 18:10:49 »

Sehr einfach!

Du schreibst dem BAZ, dass du auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest, da die Gründe, die zur Anerkennung geführt haben, nicht mehr bestehen.

Dann wirst du innerhalb von 1-2 Wochen entlassen.
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Farlane
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 18. Januar 2011, 18:18:31 »

Hallo

Ich habe mich gerade lange nicht mehr so gefreut wie jetzt. DANKE DIR.
Eine Frage noch: gibt es irgendwo ein Musterbeispiel und wohin das ganze genau muss.
Einfach an die normale adresse der BAZ mit welchen Sätzen ?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 18. Januar 2011, 20:54:20 »

Einfach an die normale adresse der BAZ mit welchen Sätzen ?

An die normale Adresse, ein Aktenzeichen dazu und die beiden netten Zaubersätze:

Ich verzichte auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Die Gründe, die zu Anerkennung geführt haben, bestehen nicht mehr.

Mittlerweile soll es auch funktionieren, wenn man die Bereitschaft zur Ableistung des Zivildienstes in seiner Dienststelle widerruft.
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T-745
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« Antworten #4 am: 18. Januar 2011, 23:15:13 »

Ich verzichte auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Die Gründe, die zu Anerkennung geführt haben, bestehen nicht mehr.

Offenbar gibt es beim BAZ Menschen, denen echt nichts zu peinlich ist. Hier http://www.gutefrage.net/frage/zivildienst-verzicht-auf-kdv-satz wurde jemandem, der diese Sätze verwendet hat, doch tatsächlich geantwortet

Zitat
Ihre Erklärung über den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist nur dann gültig, wenn Sie nicht mehr aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern.

D'oh. Wenn ich den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert habe, indem ich schriftlich die Gründe dargelegt habe, aus denen ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, dazu ausgebildet zu werden, andere Menschen zu töten, was bedeutet es dann wohl, wenn ich sage, daß ebendiese Gründe nicht mehr vorliegen?

T-745 (nur bedingt fassungslos)
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Und egal was passiert: Intimuntersuchung verweigern. Die Hose bleibt an!
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #5 am: 19. Januar 2011, 00:49:21 »

Zitat
Ihre Erklärung über den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist nur dann gültig, wenn Sie nicht mehr aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern.

D'oh. Wenn ich den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert habe, indem ich schriftlich die Gründe dargelegt habe, aus denen ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, dazu ausgebildet zu werden, andere Menschen zu töten, was bedeutet es dann wohl, wenn ich sage, daß ebendiese Gründe nicht mehr vorliegen?

Rein formal vielleicht nichtmal zu beanstanden (§ 43 (1) Nr. 10).

Vor Jahren hatten wir mal so ein Problem (glaube, das war noch in einem anderen Forum), da wollte das BAZ den Verzicht begründet haben. Seitdem habe ich empfohlen, die Begründung ("Die Gründe, die zur Anerkennung geführt haben, bestehen nicht mehr") gleich in die Verzichtserklärung aufzunehmen.

Das Problem ist ja, dass es nach dem Gesetz eben nicht reicht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern um als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden.

Es mussten immer - je nach Jahr - bestimmte Formalien eingehalten werden. 1977 reichte es, einen Zivildienstplatz nachweisen zu können und per Postkarte zu erklären "Ich verweigere den Kriegsdienst aus Gewissensgründen". Das Bundesverfassungsgericht fand das verfassungswidrig, weil der Wehrdienst die primäre Dienstpflicht bleiben müsse (guter Einfall, warum gibt es doppelt so viele Zivis als Grundwehrdienstleistende?).

Das Gewissen musste also weiter geprüft werden, und das in unterschiedlicher Intensität. Ich selbst kenne noch den "Ausschuss für Kriegsdienstverweigerung", den es bei jedem Kreiswehrersatzamt gab und der in aufwendigen mündlichen Befragungen mit irgendwelchen Hausfrauen als ehrenamtliche Beisitzerinnen genau die gleiche Anerkennungsquote zustandegebracht hat wie das Bundesamt für den Zivildienst im schriftlichen Verfahren. Originell war, dass diese Ausschüsse nur "beim" Kreiswehrersatzamt angegliedert waren. Das KWEA konnte gegen die Entscheidungen Rechtsmittel einlegen mit dem Ergebnis, dass der Wehrpflichtige dann erst aus dem Wehrdienst entlassen wurde, wenn die "Kammer für Kriegsdienstverweigerung" (bei der Wehrbereichsverwaltung) auch den Anspruch des Wehrpflichtigen auf Kriegsdienstverweigerung ebenfalls bejahr hat.

Jetzt aber genügt es, geeignete Beweggründe glaubhaft zu behaupten.

Wenn es dem BAZ nicht reicht, darauf hinzuweisen, dass eben jene Beweggründe nicht mehr bestehen, dann weiß ich auch nicht.

Gegenbeispiel: Kunde: "Ich möchte diese Zeitung haben und bezahle auch dafür".
Verkäufer: "Nein nein nein, so geht das aber nicht. Aber kaufen können Sie die Zeitung".

Isat genauso blöd und niveaulos.

Ach ja, das KWEA Berlin soll ja KDV-Antragstellern nahegelegt haben, den Antrag zurückzunehmen, weil sie sonst als Fahnenflüchtige ins Gefängnis kommen. Der Fehler der Antragsteller war, dass nur einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben und keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 (3) Grundgesetz.

Von solchen merkwürdigen Ideen hört man aber auch nichts mehr.

Mein Vorschlag:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erkläre, den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen zu verweigern. Auf die Rechte aus der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen verzichte ich. Die von mir im Anerkennungsverfahren vorgetragenen Gewissensgründe bestehen nicht mehr."

Das sollte alle Eventualitäten enthalten, obwohl es ja Erklärungen von Nichtjuristen im Zweifel so auszulegen sind, wie sie gemeint sind, selbst wenn dies gegen den Wortlaut verstoßen würde.

T-745 (nur bedingt fassungslos)

Ich bin ebenso bedingt fassungslos, wenn ich § 1 Zivildienstgesetz lese. Da muss ich nämlich ganz bestürzt zur Kenntnis nehmen, dass der Zivildienst kein Dienst für Kriegsdienstverweigerer ist, sondern für anerkannte Kriegsdienstverweigerer.

Was jetzt, wenn man den Kriegsdienst zwar weiterhin verweigern möchte, trotzdem aber auf das Recht aus der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ("Sie sind berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern") verzichtet? Das müsste rein von der Systematik ja ebenfalls irgendwelche Rechtsfolgen haben. Z.B., dass man gar keinen Zivildienst leisten darf, weil das Zivildienstgesetz schon von der Sache auf diese Person nicht mehr anwendbar ist.

Vielleicht schreibt mal jemand eine Doktorarbeit über dieses Problem., nur damit ich später nicht dumm sterbe. Und damit das künftige Amt für den Reichsarbeitsdienst Bundesfreiwilligendienst weiß, ob es in der Vergangenheit alles richtig gemacht hat.

Sollen ja strenge Sitten dort herrschen.
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svennie
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« Antworten #6 am: 20. Januar 2011, 00:23:50 »

Zitat
Ihre Erklärung über den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist nur dann gültig, wenn Sie nicht mehr aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern.

Tja und nun hab ich sie gefunden, die Vorschrift, die ich so lange gesucht habe: § 12 (3) Satz 2 Kriegsdienstverweigerungsgesetz.

Satz 1 regelt, dass bei Ablehnung eines KDV-Antrages die Personalakte an das Kreiswehrersatzamt zurückzugeben ist, Satz 2 lautet:

Zitat
Das Gleiche gilt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller den Antrag zurücknimmt oder auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer verzichtet

Auch dort nichts davon, dass ein solcher Verzicht irgendwie begründet werden muss oder, dass klargestellt werden muss, dass über den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hinaus auch der Kriegsdienst tatsächlich nicht mehr (aus Gewissensgründen) verweigert wird.

Komisches Amt, dieses BAZ.
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s0n0fsam
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« Antworten #7 am: 16. Februar 2011, 15:23:42 »

Ich habe nach 4 Monaten Zivildienst auf die KDV erfolgreich verzichtet und wurde vorzeitig entlassen:


Zitat
Verzicht auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer / ZDL-PK: ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissengründen verweigere.

Mit freundlichen Grüßen
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