Person A kommt gestern von der Uni(Vorkurs) nach Hause und findet eine Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst zum 01.02.2011 im Briefkasten.
der "Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst" ist ein verfrühter, sinnfreier KDV Antrag vorhergegangen, der Person A nun in eine unkomfortable lage versetzt.
Wie gesagt bekam Person A gestern die "Ankündigung zur Heranziehung zum 01.02.2011" zugestellt, mit der aufforderung sich innerhalb von 2 Monaten eine Beschäftigungsstelle zu suchen.
01.02.2011 ist gut, da ist noch lange hin und vll. ist bis dahin sogar die wehrpflicht schon ausgesetzt, wer weiß.
Person A hat sich das weitere Vorgehen um das 3te Semester zu erreichen, so vorgestellt:
Person A reagiert nicht auf die Einberufung, wartet auf die erste Mahnung und reagiert nicht (nun dürfte es März 2011 sein?).
du meinst: A reagiert nicht auf die Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst.
da A eine erste frist von zwei monaten gesetzt wurde, wird sich das BAZ nicht erst im März 2011, sondern schon Ende November melden.
Wartet nun auf den Zwangseinberufungsbescheid und dürfte damit zum 01.05.2011 zum Zivildienst einberufen werden.
das BAZ hat stand heute noch mehr als genug zeit, um seine Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst bis zum aversierten termin 01.02.2011 umzusetzen.
Anfang April 2011 wird Person A infolge dieser Überlegung auf seine Rechte als anerkannter Kriegsdienstverweigerer verzichten und das KWEA wird wieder zuständig werden und ihn vielleicht zum 01.07 oder 01.10 einziehen.
der 1.4.2011 wäre nochmal ein gefährlicher einberufungstermin, da er in der vorlesungsfreien zeit liegt.
A plant soweit gut und richtig, es bietet sich an einfach zuzuwarten und zu sehen, wie und vor allem wie schnell das BAZ weiter vorgeht.
sobald die einberufung auf eine vom BAZ ausgesucht dienststelle vorliegt, sollte A sich hier wieder melden, um zu erörtern, wann er auf seine rechte als anerkannter KDVler verzichten sollte.
Sollte Person A doch zum 01.07.2011 eingezogen werden, bemühnt diese sich um eine Nichtheranziehungszusage aufgrund des Studiums und könnte somit noch zum 01.10.2011 eingezogen werden, doch dann ist das 3te Semester bereits erreicht? (Es beginnt am 01.10.2011)
aus der vorlesungszeit heraus wird idR nicht einberufen, wenn man davon ausgeht, dass das BAZ nicht vor dem 1.2.2011 einberuft und A vor dem 1.2.2011 auf seinen kdv antrag verzichtet, wäre somit nur noch der 1.4.2011 ein möglicher einberufungstermin zur bundeswehr.
Ist das durchdachte Szenario von Person A realistisch und möglich bzw so durchführbar? Evtl. Probleme bzw Hilfen? Ich bin um jeden Rat dankbar.
vorteilhaft ist, dass das BAZ erst im Februar 2011 einberufen will, damit gewinnt A zeit. restrisiko bleibt wie erläutert der 1.4.2011, aber das ließe sich vermutlich auch irgendwie regeln.