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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Wie komme ich in das 3 Semester?  (Gelesen 1078 mal)
student142
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« am: 24. September 2010, 08:46:53 »

Person A kommt gestern von der Uni(Vorkurs) nach Hause und findet eine Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst zum 01.02.2011 im Briefkasten.

Ersteinmal alles was bis dahin passiert ist:
Person A ist 19 Jahre Alt und wurde im November 2009 T2 gemustert und wurde danach als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und bis zum 30.06 aufgrund des Abiturs zurückgestellt.
Person A hat sich vor 2 Wochen zu einem Bachelor-Studium eingeschrieben, sämtliche Studienbeiträge bezahlt und einen Kredit zur Tilgung derer aufgenommen, BaFöG beantragt etc. Person A gilt jetzt rechtlich als Student und nimmt das Studium zum WS 10/11 auf.

Wie gesagt bekam Person A gestern die "Ankündigung zur Heranziehung zum 01.02.2011" zugestellt, mit der aufforderung sich innerhalb von 2 Monaten eine Beschäftigungsstelle zu suchen.

Person A hat sich das weitere Vorgehen um das 3te Semester zu erreichen, so vorgestellt:
Person A reagiert nicht auf die Einberufung, wartet auf die erste Mahnung und reagiert nicht (nun dürfte es März 2011 sein?). Wartet nun auf den Zwangseinberufungsbescheid und dürfte damit zum 01.05.2011 zum Zivildienst einberufen werden.
Anfang April 2011 wird Person A infolge dieser Überlegung auf seine Rechte als anerkannter Kriegsdienstverweigerer verzichten und das KWEA wird wieder zuständig werden und ihn vielleicht zum 01.07 oder 01.10 einziehen.

Person A wartet erstmal ab ob es überhaupt zu einer Einberufung kommt, denn Person A geht davon aus, dass es eine Einberufung ab dem 01.06.2011 nicht mehr geben wird und Person A inruhe Studieren kann oder er schlicht nicht eingezogen wird.

Sollte Person A doch zum 01.07.2011 eingezogen werden, bemühnt diese sich um eine Nichtheranziehungszusage aufgrund des Studiums und könnte somit noch zum 01.10.2011 eingezogen werden, doch dann ist das 3te Semester bereits erreicht? (Es beginnt am 01.10.2011)

Ist das durchdachte Szenario von Person A realistisch und möglich bzw so durchführbar? Evtl. Probleme bzw Hilfen? Ich bin um jeden Rat dankbar.

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sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 24. September 2010, 22:29:34 »

Zitat
Person A kommt gestern von der Uni(Vorkurs) nach Hause und findet eine Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst zum 01.02.2011 im Briefkasten.
der "Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst" ist ein verfrühter, sinnfreier KDV Antrag vorhergegangen, der Person A nun in eine unkomfortable lage versetzt.

Zitat
Wie gesagt bekam Person A gestern die "Ankündigung zur Heranziehung zum 01.02.2011" zugestellt, mit der aufforderung sich innerhalb von 2 Monaten eine Beschäftigungsstelle zu suchen.
01.02.2011 ist gut, da ist noch lange hin und vll. ist bis dahin sogar die wehrpflicht schon ausgesetzt, wer weiß.

Zitat
Person A hat sich das weitere Vorgehen um das 3te Semester zu erreichen, so vorgestellt:
Person A reagiert nicht auf die Einberufung, wartet auf die erste Mahnung und reagiert nicht (nun dürfte es März 2011 sein?).
du meinst: A reagiert nicht auf die Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst.
da A eine erste frist von zwei monaten gesetzt wurde, wird sich das BAZ nicht erst im März 2011, sondern schon Ende November melden.

Zitat
Wartet nun auf den Zwangseinberufungsbescheid und dürfte damit zum 01.05.2011 zum Zivildienst einberufen werden.
das BAZ hat stand heute noch mehr als genug zeit, um seine Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst bis zum aversierten termin 01.02.2011 umzusetzen.

Zitat
Anfang April 2011 wird Person A infolge dieser Überlegung auf seine Rechte als anerkannter Kriegsdienstverweigerer verzichten und das KWEA wird wieder zuständig werden und ihn vielleicht zum 01.07 oder 01.10 einziehen.
der 1.4.2011 wäre nochmal ein gefährlicher einberufungstermin, da er in der vorlesungsfreien zeit liegt.
A plant soweit gut und richtig, es bietet sich an einfach zuzuwarten und zu sehen, wie und vor allem wie schnell das BAZ weiter vorgeht.
sobald die einberufung auf eine vom BAZ ausgesucht dienststelle vorliegt, sollte A sich hier wieder melden, um zu erörtern, wann er auf seine rechte als anerkannter KDVler verzichten sollte.

Zitat
Sollte Person A doch zum 01.07.2011 eingezogen werden, bemühnt diese sich um eine Nichtheranziehungszusage aufgrund des Studiums und könnte somit noch zum 01.10.2011 eingezogen werden, doch dann ist das 3te Semester bereits erreicht? (Es beginnt am 01.10.2011)
aus der vorlesungszeit heraus wird idR nicht einberufen, wenn man davon ausgeht, dass das BAZ nicht vor dem 1.2.2011 einberuft und A vor dem 1.2.2011 auf seinen kdv antrag verzichtet, wäre somit nur noch der 1.4.2011 ein möglicher einberufungstermin zur bundeswehr.

Zitat
Ist das durchdachte Szenario von Person A realistisch und möglich bzw so durchführbar? Evtl. Probleme bzw Hilfen? Ich bin um jeden Rat dankbar.
vorteilhaft ist, dass das BAZ erst im Februar 2011 einberufen will, damit gewinnt A zeit. restrisiko bleibt wie erläutert der 1.4.2011, aber das ließe sich vermutlich auch irgendwie regeln.

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student142
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 25. September 2010, 08:18:48 »

erstmal vielen dank für deine antwort sunknown!
also sehen die chancen das 3te semester zu erreichen nicht sonderlich schlecht, aber auch nicht sonderlich gut aus.
das größte problem stellt dann also der 01.04.2011 dar, also der beginn des 2ten semesters!

wenn also die zwangseinberufung kommt, wird sich Person A wieder melden und sollte dann auch unverzüglich auf die rechte als KDV verzichten richtig?

geht Person A richtig in der annahme, dass praktisch wirklich nur der 01.04 ein möglicher einberufungstermin sein kann? denn 01.07 liegt in der vorlesungszeit und der 01.10 fällt wegen erreichen des 3ten Semesters (was genau an diesem tag beginnt) weg?
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sunknown
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« Antworten #3 am: 26. September 2010, 14:43:35 »

Zitat
erstmal vielen dank für deine antwort sunknown!
also sehen die chancen das 3te semester zu erreichen nicht sonderlich schlecht, aber auch nicht sonderlich gut aus.
wenn alles gemäß dem regulären gang der dinge verläuft und das BAZ sich an den 1.2.11 hält stehen die chancen eher gut.

Zitat
wenn also die zwangseinberufung kommt, wird sich Person A wieder melden und sollte dann auch unverzüglich auf die rechte als KDV verzichten richtig?
würde ich so pauschal nicht sagen, sobald die einberufung zB zum 1.2.11 kommt, kann A zunächst versuchen das BAZ zu bitten den einberufungstermin auf den 1.4.11 zu verlegen, da zum 1.2.11 die vorlesungszeit läuft.
falls das BAZ einverstanden ist, kann A dann anfang märz erwägen, ob die gewissensgründe die gg. den dienst an der waffe sprachen noch vorliegen.
aber wie gesagt, das ist alles noch zu unkonkret, A sollte das weitere verhalten des BAZ abwarten und dann den fiktiven fall hier weiterknüpfen.

Zitat
geht Person A richtig in der annahme, dass praktisch wirklich nur der 01.04 ein möglicher einberufungstermin sein kann? denn 01.07 liegt in der vorlesungszeit und der 01.10 fällt wegen erreichen des 3ten Semesters (was genau an diesem tag beginnt) weg.
1.10. fällt definitiv weg gem. gesetz, 1.7. fällt in der regel auch weg, da aus der vorlesungszeit nicht einberufen wird (dies ist aber gesetzlich nicht fixiert).
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