hi svennie,
habe ich das so richtig verstanden:
es wäre sinnvoll gegen den Bescheid von der Wehrverwaltung eine Klage einzureichen, da die Bearbeitung der Klage eventuell über 1 jahr dauerd?!
Ja, gegen den Bescheid der Wehr
bereichsverwaltung könnte Klage eingereicht werden, was die Bearbeitung des KDV-Antrages verhindert.
Kostest die Klage nicht etwas für XY oder wie seiht das aus?
Ja, die Klage kostet 3 Gerichtsgebühren nach einem vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert. Letztlich ist das aber ertretbar, ggf. steht dir auch Prozesskostenhilfe zu.
Ist die klage mit viel Zeitlichem Aufwand verbunden?
Ansichtssache. Die Frage ist eben, ob du tatsächlich neue Argumente vorbringst oder einfach noch einmal alles wiederholst, was du im Widerspruchsverfahren vorgetragen hast.
oder wie läuft so etwas ab?
Es findet ein schriftliches CVorverfahren statt, da beantragt die Wehrbereichsverwaltung dann, die Klage abzuweisen, dan, gehen vielleicht noch 2 Mal Schriftsätze hin und her und wenn es dann zur mündlichen Verhandlung kommt, solltest du entscheiden, ob du die Klage ggf. (wegen Aussichtslosigkeit) zurücknimmst, du bekommst dann 2 Gerichtsgebühren zurück.
angenommen XY hat es biss ins 3. semester geschafft,könnte XY im falle einer tauglichkeitsprechung, nach dem Studium eingezogen werden?
Das hängt allein vom Alter nach dem Studium ab.