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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Widerspruch gegen Musterungsbescheid  (Gelesen 26024 mal)
Lanzzzy
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« Antworten #75 am: 14. Oktober 2008, 21:30:21 »

Da Wehrpflichtiger A nach seinem Studium lieber, falls es dazu kommt, Zivildienst machen möchte schreibt er also nun einen Widerspruch und reicht nach Aufforderung des BAZ dann seine Begründung nach.

Wehrpflichtiger A, muss wie jeder Student der noch zum Einzug bereit steht und mindestens im 3.Semester ist, bei Beginn jedes neuen Semester an das KWEA eine Immatrikulationsbescheinigung senden.
Dies hat er zuletzt im Februar für das Sommersemester (März bis Juli) getan aber seitdem nicht mehr. Es kam bisher auch noch keine Aufforderung dazu und deshalb hat er einfach keine Bescheinigng hingesendet.

Wenn er die Begründung beim BAZ einreicht und als Kriegsdienstverweigerer durch kommt, untersteht er ja dem BAZ und nicht mehr dem KWEA, oder?
Müsste er also dann alle weiteren Immatrikulationsbescheinigungen an das BAZ senden?
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svennie
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« Antworten #76 am: 14. Oktober 2008, 21:38:08 »

Da Wehrpflichtiger A nach seinem Studium lieber, falls es dazu kommt, Zivildienst machen möchte schreibt er also nun einen Widerspruch und reicht nach Aufforderung des BAZ dann seine Begründung nach.

Da würde ich aber nicht großartig noch auf weitere "Anforderungen" warten, sondern einigermaßen kurzfristig selbst tätig werden.

Wehrpflichtiger A, muss wie jeder Student der noch zum Einzug bereit steht und mindestens im 3.Semester ist, bei Beginn jedes neuen Semester an das KWEA eine Immatrikulationsbescheinigung senden.

Na also davon steht im Wehrpflichtgesetz nichts.

Wenn er die Begründung beim BAZ einreicht und als Kriegsdienstverweigerer durch kommt, untersteht er ja dem BAZ und nicht mehr dem KWEA, oder?

richtig.

Müsste er also dann alle weiteren Immatrikulationsbescheinigungen an das BAZ senden?

Im Zivildienstgesetz steht davon auch nichts. Ich würde also ggf. auf eine entsprechende Aufforderung warten.
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Lanzzzy
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« Antworten #77 am: 14. Oktober 2008, 21:56:34 »

Zitat
Na also davon steht im Wehrpflichtgesetz nichts.

Sollte er also damit so lange warten bis er eine Aufforderung erhält?

Wenn es nicht im Gesetz steht, warum sollte er dann diese Bescheinigung immer wieder dahin senden?
Was passiert wenn er sie nicht hinsendet? Dann könnte sich der Sachbearbeiter im KWEA höchstens denken, dass er nicht mehr studiert und somit zum Wehrdienst zur Verfügung steht, oder?
Da er aber studiert kann er ja jederzeit eine Bescheinigung hinsenden.
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svennie
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« Antworten #78 am: 15. Oktober 2008, 10:36:52 »

Wenn es nicht im Gesetz steht, warum sollte er dann diese Bescheinigung immer wieder dahin senden?

Weil der Sachbearbeiter im KWEA vielleicht etwas größenwahnsinnig ist.

Was passiert wenn er sie nicht hinsendet?

Womöglich wird er aufgefordert, nachzuweisen, dass der Zurückstellungsgrund weiter besteht.

Dann könnte sich der Sachbearbeiter im KWEA höchstens denken, dass er nicht mehr studiert und somit zum Wehrdienst zur Verfügung steht, oder?

Es kommt aber nicht darauf an, was der Sachbearbeiter denkt.

Da er aber studiert kann er ja jederzeit eine Bescheinigung hinsenden.

Das kann er tun, ob er dies unaufgefordert tun muss, wäre aber ein anderes Thema.
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Lanzzzy
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« Antworten #79 am: 15. Oktober 2008, 15:11:59 »

Könnte man das so lassen?


Ablehnung des Antrags auf Annerkennung als Kriegsdienstverweigerer

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Schreiben vom 07.10.2008 wurde mein Antrag als Kriegsdienstverweigerer vom 09.06.2006 abgelehnt.
Die Aufforderung meinen Antrag zu vervollständigen, welche Sie mir am 20.08.2008 zugesendet haben, habe ich leider nie erhalten und konnte deshalb auch die fehlenden Unterlagen nicht nachsenden. Ich hoffe Sie haben Verständnis dafür.

Mit freundlichen Grüßen
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Lanzzzy
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« Antworten #80 am: 17. Oktober 2008, 12:10:16 »

hmm, keine vorschläge?
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svennie
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« Antworten #81 am: 17. Oktober 2008, 12:19:23 »

Könnte man das so lassen?

nein.


Ablehnung des Antrags auf Annerkennung als Kriegsdienstverweigerer

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Schreiben vom 07.10.2008 wurde mein Antrag als Kriegsdienstverweigerer vom 09.06.2006 abgelehnt.

Das weiß das BAZ, das ist auch vollkommen unstreitig, braucht also nicht wirklich erwähnt zu werden.

Die Aufforderung meinen Antrag zu vervollständigen, welche Sie mir am 20.08.2008 zugesendet haben, habe ich leider nie erhalten und konnte deshalb auch die fehlenden Unterlagen nicht nachsenden.

Was hat dich denn gehindert, den Antrag zu vervollständigen? Und ist es sicher, dass das BAZ die Unterlagen wirklich "zugesendet hat"?

Also besser:

Gegen den Bescheid vom xx.xx.xx lege ich Widerspruch ein und beantrage, den Bescheid wie folgt zu ändern:

Der Antragsteller ist berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.

Gründe:

Eine Aufforderung, den am xx.xx.xx gestellten Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu vervollständigen, ist hier nicht eingegangen. Der Antrag wurde also ohne abgelehnt, ohne die rechtliches Gehör zu gewähren.

Den Antrag werde ich nunmehr vervollständigen, der Bescheid ist daher antragsgemäß zu ändern.

Ich hoffe Sie haben Verständnis dafür.

Das Verständnis wird sich in Grenzen halten, es geht hier um ein förmliches Verwaltungsverfahren in dem ein ablehnender Bescheid erlassen und zugestellt wurde, nicht um Kuschelpädagogik. Mit "Verständnis" kommst du da nicht weiter.
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Lanzzzy
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« Antworten #82 am: 17. Oktober 2008, 12:48:07 »

Danke schon mal für die besseren Formulierungen.

Aber diesen Satz verstehe ich mal überhaupt gar nicht  Huch

Zitat
Der Antrag wurde also ohne abgelehnt, ohne die rechtliches Gehör zu gewähren.
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Lanzzzy
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« Antworten #83 am: 19. Oktober 2008, 14:33:28 »

 Huch

hilfe!!!!!!!!!!!!
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Lanzzzy
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« Antworten #84 am: 30. November 2008, 16:55:49 »

Hallo,

habe mittlerweile meine Begründung für den KDV-Antrag eingereicht, und der Antrag wurde abgelehnt mit der Nachfolgenden Begründung. Diese Begründung kann ich in keinster Weiser nachvollziehen, da ich in meinem Schreiben alles erwähne und schildere was der Herr vom Ziviamt als fehlend darstellt. Wie auch im letzten Abschnitt, dass der Antrag unterschrieben sein muss und nicht per Email gesendet werden darf versteh ich nicht, da ich die Begründung per Post sowie. Unterschrieben abgesendet habe.


Zitat
Sehr geehrter Herr Lanzzy,

trotz der Informationen in dem Schreiben vom 28.10.2008 ist ihr Schreiben vom 23.11.2008 als Begründung eines persönlichen Gewissenskonfliktes nicht brauchbar.

Die von Ihnen eingereichten Beweggründe reichen inhaltlich nicht aus, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen. Ein Gewissenskonflikt ist allenfalls nur angedeutet, und ihre Ausführungen sind weitgehend nur die Übernahme vorgefertigter Formulierungen aus verschiendenen Mustern, moralische und religiöse Gründe, die Ihnen das Töten im Krieg verbieten, werden nicht einmal genannt, eine Auseinandersetzung mit der ethischen Problematik des Wehrdienstes unternehmen sie nicht.

Zur Annerkennung als Kriegsdienstverweigerer wird stattdessen eine ausführliche und persönliche Begründung Ihrer Gewissenbelastung benötigt, also nicht mit einer weitgehenden Abschrift von Mustern, z.B. aus dem Internet, auch wenn Sie dem Inhalt des Musters zustimmen.

Legen Sie bitte ihre persönliche Gewissensbelastung im FAlle der Kriegsdienstteilnahme mit der Waffe ausführlich dar.
Dabei ist anzuführen, wie es zu dieser Entscheidung kam (Nennung von Erlebnissen, moralischen Geboten etc.) Wichtig für ihre Annerkennung ist auch, welche Gewissensbelastung der Waffengebrauch für Ihre Person mit sich bringt.
Welche Seelischen Folgen hätte es für Ihr Leben, wenn Sie im Kriegsfalle gewungen wären, andere Menschen zu töten. Nur auf diesen Gewissenskonflikgt kommt es an! Auch müssen Sie Ihren persönlichen Gewissenskonflikt konkret darlegen, und nicht eine abstrakte Abhandlung über Krieg und Gewalt, über Politik und Moral im allgemeinen abliefern.

Demnach sindpolitische Meinungen, gesundheitliche, finanzielle, berufliche, familiäre Probleme, kein Blut zu sehen können, sexuelle Neigungen, Heimweh, Unzufriedenheit mit dem Kasernenleben und dem dortigen Umgangston, Ihre Angst, selber verletzt oder getötet zu werden, oder Ihr Wunsch, Zivildienst abzuleisten oder in anderer Weiese zu helfen, keine Gründe, die nach dem Gesetz zur Annerkennung als Kriegsdienstverweigerer geeignet ist, weil es sich dabei eben nicht im ihre persönliche Gewissensbelastung - Erklärung siehe oben - handelt.

Wegen evtl. gesundheitlicher Beschwerden können Sie bei dem für sie zuständigen KWEA eine Nachmusterung beantragen.
Nach einer evtl. erfolgten Annerkennung als Kriegsdienstverweigerer können Sie beantragen, zu einem für Ihr Berufsleben günstigen Zeitpunkt zur Zivildienstableistung einberufen zu werden.
Die Begründung muss unterschrieben sein! Deshalb kommt eine E-Mail nicht als Begründung in Betracht.

Ich gebe Ihnen nun die letzte Gelegenheit, Ihren Antrag innerhalb eines Monats enstprechend zu ergänzen.


meine KDV begründung kommt im folgenden post...
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Lanzzzy
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« Antworten #85 am: 30. November 2008, 17:07:23 »

Zitat
Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern

Mit diesem Schreiben möchte ich meine persönliche Beweggründe für die Gewissensentscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, erläutern und begründen und berufe mich auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. (GG Art. 4, Absatz 3)
Gewissen ist für mich, die im Inneren des Menschen vorhandene Überzeugung von Recht und Unrecht, aus der sich Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen ergeben. Ich kann mein Gewissen zwar umgehen, ihm ausweichen, ich kann ihm aber niemals entkommen. Es drängt mich, aus ethischen und moralischen Gründen bestimmte Handlungen auszuführen oder zu unterlassen. Dies würde bemerkbar werden, wenn ich gegen mein Gewissen handeln müsste. Es ist unmöglich, mit diesem, durch das Gewissen ausgeübten Druck zu leben, der einen wissen lässt, dass man gegen seine eigenen Wertmaßstäbe gehandelt hat, und ich würde seelisch daran zerbrechen.
Einige Beweggründe für diese Verweigerung sind schon aus meiner Kindheit heraus entstanden.
Bereits als ich aufwuchs, wurde ich gewaltfrei erzogen und lernte, dass physische, psychische oder sonstige Gewalt niemals, ein Mittel zur Lösung von Konflikten oder Problemen sein kann. Dies lernte ich auch anhand der gewaltfreien Lösung von Konflikten mit meiner Schwester . Meine Eltern taten alles, um mir diese Grundeinstellung zu vermitteln, an die ich auch heute noch glaube und die mein Gewissen fundamental prägt.
Bestärkt und maßgeblich beeinflusst in meiner Entscheidung wurde und werde ich durch meine Schulbildung sowie mein Studium der XXX an der Hochschule XXX. Dort komme ich mit Angehörigen verschiedenster Nationalitäten zusammen. Viele dieser Menschen sind meine Freunde, mit denen ich meine Freizeit verbringe, und ich schätze den Kontakt mit ihnen. Nie könnte ich eine Waffe gegen solche Personen richten, nur weil meine Nation mit einer anderen im Konflikt steht.

Ich habe mich natürlich viel mit dem Thema „Krieg“ auseinandergesetzt, sei es nun im Geschichtsunterricht in den verschiedenen Schulen, die ich im Laufe meines Lebens besucht habe oder aus privaten Gründen. All die Informationen, die ich aufgenommen habe, lassen mich zu dem Schluss kommen, dass es mir unmöglich ist,  mich an irgendeinem Krieg zu beteiligen.

Wenn ich einen Blick in die Zeitungen oder die Nachrichten werfe, so sehe ich Tag für Tag wieder Berichte über leidende Menschen und Gewalt. Man betrachte die Situationen in Afghanistan oder dem Irak. Selbstmordattentate und Terrorismus sind dort fast schon an der Tagesordnung und unzählige, oft unbeteiligte Menschen sind dort involviert und müssen darunter leiden.

Einen weiteren, für mich sehr besonders wichtigen Punkt gegen den Krieg sind die Erfahrungen meiner Familie zur Zeit des zweiten Weltkrieges.
Mein Großvater – als er noch lebte – hat diese wohl schlimmste Phase der deutschen Geschichte selbst miterlebt und mir bzw. meinem Vater auch davon berichtet. Er erzählte mir von dem Leid, von der Angst, vom Schmerz des Verlustes von Freunden, Familienmitgliedern und letztendlich den Verlust seiner Heimat, die heute zu Polen gehört. Bereits als junger Mann mit 20 Jahren musste er in Finnland kämpfen und anschließend in amerikanische Kriegsgefangenschaft, die er beinahe nicht überlebt hätte. Am Ende blieben ihm und seiner Familie nur die Kleider, die sie am Leib trugen und ein Leben als Flüchtlinge.
Aber vor allem das Leid, das er anderen zufügen musste, beschäftigte ihn bis zu deinem Tod. Ich könnte es nicht ertragen, daran beteiligt zu sein, solche Erfahrungen über mich selbst oder über andere Menschen zu bringen.
Es würde in mir einen schweren Gewissenskonflikt auslösen, wenn ich einen Menschen aufgrund von politischen Entscheidungen als Feind ansehen oder sogar töten müsste, sei es in einem Krieg oder einer Alltagssituation, nur weil er in einem anderen Land geboren ist. Dies ist für mich völlig abwegig und führt soweit, dass ich die Rolle eines Soldaten nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann.
Besonders geprägt hat mich auch mein Besuch in KZ-Dachau. Im Rahmen einer Studienfahrt im Jahr 2003, zur Zeit der 9.Klasse in der Realschule, besichtigte ich dieses ehemalige Konzentrationslager und ich war kaum dazu in der Lage, dieses unermessliche Elend zu begreifen. Ich war überwältigt wie nie zuvor, als ich die Berge abgeschnittener Menschenhaare, die Felddecken, die daraus gefertigt wurden, die Habseligkeiten, die ihnen vor ihrer Ermordung abgenommen worden waren und schließlich die Krematorien, in denen unzählige Menschen ihren Tod fanden. Als ich die gigantische, trostlose Fläche des Konzentrationslagers in Dachau mit eigenen Augen sah, wollte ich mich nur ungern in die Situation der damaligen KZ-Aufseher hineinversetzen, welche für die unzähligen Hinrichtungen, Folterungen und sonstigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich waren.

Meine Erziehung, geprägt durch unsere Familiengeschichte und die Eindrücke vom Besuch in Dachau, sind für mich bedeutende Manifeste meiner moralischen Grundeinstellung, dass es im Krieg niemals Gewinner gibt, sondern immer nur Verlierer. Diese Einstellung haben auch mein Großvater und mein Vater mir stets vermittelt.

Das Buch, „Im Westen nichts Neues“ von Erich Maria Remarque, welches wir in der Fachoberschule XXX im Rahmen des Geschichtskurs gelesen und ausführlich besprochen haben, zeigte mir eindrucksvoll wie Verblendung, Unkenntnis und Anonymität zu Vorurteilen und Hass führen kann. Es unterstreicht deutlich, die Sinnlosigkeit des Krieges.

In jedem Krieg werden auch die Lebensbedingung von Zivilisten negativ beeinflusst, was ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren könnte, da ich es als ungerecht ansehe, dass ich mir das Recht herausnehme das Leben anderer zu zerstören.

Aufgrund der in diesem Schreiben dargelegten Gewissensgründe meinerseits, bleibt mir keine andere Möglichkeit als den Kriegsdienst zu verweigern,

Ich bin niemals im Stande einen anderen Menschen zu töten. Ich würde in Gewissensnot und moralische Ausweglosigkeit geraten, wenn ich einen "feindlichen Soldaten" - einen Menschen - umgebracht hätte. Ich bin fest entschlossen, keiner Art von Krieg, sei es Angriffs- oder Verteidigungskrieg, meine Unterstützung zu geben.

Es ist für mich persönlich unmöglich, mit dieser Einstellung Wehrdienst zu leisten und möchte daher das Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen zitieren:
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Artikel 12a Abs. 2 des Grundgesetzes zu leisten. (KDVG §1, Absatz 2)
Demnach ist es für mich als deutscher Staatsbürger, nach dem Grundgesetz meine Pflicht, der Gesellschaft einen Dienst zu erbringen. Statt des Dienstes an der Waffe möchte ich eine Aufgabe im sozialen Bereich übernehmen, und somit anderen Menschen helfen.
Dies entspricht meinen moralischen Werten, meiner Einstellung sowie meiner politischen Weltanschauung.

Mit freundlichen Grüßen


Wäre nett, wenn mir jemand ein paar Tipps geben könnte was ich nun machen könnte.
Ich dachte an ein Schreiben welches die von Ihm aufgeführten fehlenden Dinge in meinem Schreiben mit den tatsächlichen vergleiche.

Ist meine Begründung wirklich so unpassend, dass sie nur abgelehnt werden kann?

MfG
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Lanzzzy
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« Antworten #86 am: 2. Dezember 2008, 19:15:26 »

Kann mir denn keiner weiterhelfen? Bin über jeden kleinen Tipp froh...
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Lanzzzy
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« Antworten #87 am: 12. Dezember 2008, 12:34:06 »

Das ist wirklich sehr wichtig, kann mir denn niemand weiterhelfen?
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