Gibt es denn keine Option den geplanten Heranziehungstermin zu verhindern?
schon aber keine einfachen.
Mir wurde mal gesagt es gäbe noch die Möglichkeit einen anderen Antrag (Nicht UK) zu stellen, welchen man dann nach Ablehnung anfechten könnte.
egal welchen Antrag du jetzt stellst, er hat
keine aufschiebende oder die Einberufung verhindernde Wirkung. Ausnahmen:
- Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (führt hier aber zur Erhöhung der Heranziehungsgrenze um 2 Jahre)
- Verpflichtung im Katastrophenschutz (führt zur Erhöhung der Heranziehungsgrenze um 7 Jahre bzw. zu 6 Jahren Dienst im Katastrophenschutz)
Vlt. weis ja jemand welcher Antrag das sein könnte, oder ob das auch nur gefährliches Halbwissen war?
Das Problem ist nicht, dass man den Termin nicht irgendwie "canceln" kann. Das geht - wie beschrieben - ganz einfach. Nur der Preis ist zu hoch.
Zunächst sollte man prüfen, ob eine andere Zivildienstausnahme (§§ 10-16 Zivildienstgesetz) greifen könnten, parallel aber schon mal den Arbeitgeber auf eine erneute Uk-Stellung ansprechen.
Die günstigste Möglichkeit wäre es, Zivildienstunfähigkeit (=Wehrdienstunfähigkeit) nachweisen zu können. Das sollte aber gut vorbereitet sein, man sollte also ggf. anwaltliche oder zumindest ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.