User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.392 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inplinjayn

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Welches Datum zählt? Einzugsdatum oder das vom Einberufungsbescheid  (Gelesen 2721 mal)
BennY-
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« am: 2. Februar 2007, 13:28:25 »

Hallo,

ich bin KDV, T2 gemustert und bis zum 01.12.07 Unabkömmlich. Am 16.01.08 werde ich 23.

Da ich bisher nur eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe, und das Einberufungsalter ja durch die UK Stellung nicht angehoben wird, wollte ich mal fragen wie groß die Gefahr ist das ich noch Zivi ableisten muss.

Wie gesagt zwischen Ende der UK Stellung und 23. Geburtstag liegen ~6 Wochen.

UPDATE 27.08.07 "Ankündigung der Heranziehung zum 3.12.2007" (siehe aktuelles Reply von mir)

Danke und Gruß
Benny
« Letzte Änderung: 27. August 2007, 12:44:47 von BennY- » Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 2. Februar 2007, 14:57:34 »

Das Datum wann du eintreten sollst eigentlich.

Zitat
ich bin KDV, T2 gemustert und bis zum 01.12.07 Unabkömmlich

Normal wird man bis zum 30.11.07 unabkömmlich, so das man zum 01.12.07 gezogen werden kann.

Daher nehmen wir mal an sie könnten dich zum 1.12.07 nehmen und zum 1.1.08. Ich weiß aber leider nicht wie es ablauft beim zivi daher kann ich nicht sagen wie die chancen sind.
Gespeichert
BennY-
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 2. Februar 2007, 15:47:04 »

Hallo Dave,
danke für die schnelle Antwort, du hast natürlich recht, UK geht bis zum 30.11.07, ab 1.12 könnte ich dann gezogen werden.
Gespeichert
BennY-
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 27. August 2007, 12:43:36 »

Wie sollte es auch anders sein, es geht weiter Traurig

am Donnerstag flatterte mir die "Ankündigung der Heranziehung zum 03.12.2007" in den Briefkasten,

wie gesagt bin ich nur bis Ende Nov. unabkömmlich und werde erst im Januar 2008 23 Jahre alt.

Wie sollte ich nun vorgehen?

UK Stellung wäre noch vorhanden, allerdings weis ich nicht ob die nochmal genehmigt wird/werden muss. (Von der IHK aus gibt es da keine Probleme, aber das BAZ muss ja auch zustimmen)
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 27. August 2007, 15:18:04 »

Wie sollte es auch anders sein, es geht weiter Traurig

am Donnerstag flatterte mir die "Ankündigung der Heranziehung zum 03.12.2007" in den Briefkasten,

wie gesagt bin ich nur bis Ende Nov. unabkömmlich und werde erst im Januar 2008 23 Jahre alt.

Wie sollte ich nun vorgehen?

UK Stellung wäre noch vorhanden, allerdings weis ich nicht ob die nochmal genehmigt wird/werden muss. (Von der IHK aus gibt es da keine Probleme, aber das BAZ muss ja auch zustimmen)

Das BAZ muss nicht zustimmen, es entscheidet vielmehr ganz allein über den Antrag. Die IHK gibt dabei nur ein Gutachten ab und gestellt wird der Antrag von einer kommunalen Behörde, die bei Ablehnung auch kein Rechtsmittel einlegen kann. Dass es zustimmen wird ist eher unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. In der Regel wird eine Einberufung ausgesetzt, wenn die kommunale Behörde die Uk-Stellung befürwortet.

Hättest du im Übrigen keinen KDV-Antrag gestellt, dann hättest du jetzt mehr Optionen: Der einzige Einberufungstermin (Bundeswehr) wäre dann der 1.1.08, wenn zu diesem Termin eine Einberufung käme, hättest du einen KDV-Antrag gestellt, eine Einberufung zum Zivildienst wäre dann wohl nicht mehr möglich gewesen.
Gespeichert
BennY-
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 27. August 2007, 16:25:42 »

Danke für die schnelle Antwort.

Den KDV habe ich vor 5 Jahren bei meiner Musterung gestellt, da hatte ich leider noch andere Pläne. Nun habe ich einen festen Job und würde diesen auch gerne behalten. Desweiteren hat sich natürlich mein Lebensstandard auch geändert in den letzten Jahren (Wohnung, 2 Autos) da weis ich nicht wirklich wie ich das alles mit dem Zivilohn regeln könnte.

Gibt es denn keine Option den geplanten Heranziehungstermin zu verhindern?

Mir wurde mal gesagt es gäbe noch die Möglichkeit einen anderen Antrag (Nicht UK) zu stellen, welchen man dann nach Ablehnung anfechten könnte.

Vlt. weis ja jemand welcher Antrag das sein könnte, oder ob das auch nur gefährliches Halbwissen war?

Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 28. August 2007, 00:42:33 »

Gibt es denn keine Option den geplanten Heranziehungstermin zu verhindern?

schon aber keine einfachen.

Mir wurde mal gesagt es gäbe noch die Möglichkeit einen anderen Antrag (Nicht UK) zu stellen, welchen man dann nach Ablehnung anfechten könnte.

egal welchen Antrag du jetzt stellst, er hat keine aufschiebende oder die Einberufung verhindernde Wirkung. Ausnahmen:

- Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (führt hier aber zur Erhöhung der Heranziehungsgrenze um 2 Jahre)
- Verpflichtung im Katastrophenschutz (führt zur Erhöhung der Heranziehungsgrenze um 7 Jahre bzw. zu 6 Jahren Dienst im Katastrophenschutz)

Vlt. weis ja jemand welcher Antrag das sein könnte, oder ob das auch nur gefährliches Halbwissen war?

Das Problem ist nicht, dass man den Termin nicht irgendwie "canceln" kann. Das geht - wie beschrieben - ganz einfach. Nur der Preis ist zu hoch.

Zunächst sollte man prüfen, ob eine andere Zivildienstausnahme (§§ 10-16 Zivildienstgesetz) greifen könnten, parallel aber schon mal den Arbeitgeber auf eine erneute Uk-Stellung ansprechen.

Die günstigste Möglichkeit wäre es, Zivildienstunfähigkeit (=Wehrdienstunfähigkeit) nachweisen zu können. Das sollte aber gut vorbereitet sein, man sollte also ggf. anwaltliche oder zumindest ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  


DSL Hardware | Gutschein Verschenken | Versicherungsvergleich | Rente | Gkv


Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits