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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Wehrdienstfähig, aber andere Pläne für die Zunkunft  (Gelesen 5951 mal)
svennie
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« Antworten #15 am: 23. Januar 2008, 23:29:22 »

Hallo svennie, ich weiß gar nicht, wie ich dir das alles Danken kann  Grinsend Darf ich mal fragen, warum du das hier machst?

Ehrlich gesagt aus Lust an der Freude. Ich hatte erhebliche Probleme mit dem Kreiswehrersatzamt.

Das mit der Terminabsage des Krankenhauses weis das KWEA warscheinlich schon, denn das hat X den untersuchenden Arzt mitgeteilt. Wusste ja nicht, dass er das nicht machen soll.

gut, ist jetzt auch egal.

Deine Reaktion mit dem Anruf finde ich gerechtfertigt, denn das ist ja auch total dreist.

Es geht einzig und allein darum, dass es eben Sachen gibt (Daten über den Gesundheitszustand) die aus gutem Grund der Schweigepflicht unterliegen. Und das ist dem Grunde nach sogar bei Minderjährigen so. Und wenn man volljährig ist, dann ist da wirklich eine gewisse Grenze erreicht.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich eine  Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau xxx ein. Diese Begründe ich mit dem Anruf vom 23.01.2008. Ich habe diesen Anruf nicht persönlich entgegengenommen, da ich beruflich Beschäftigt war. Obwohl ich nicht persönlich mit der Frau xxx geredet habe  wurden Details über meinen aktuellen Gesundheitszustand (etwa notwendige Operationen) mit einer Dritten Person diskutiert. Hiermit verlange ich, dass derartiges künftig unterbleibt. Ferner gibt es nach §1 (2) IFG keinen Grund, die Akteneinsicht auf die persönliche Einsichtnahme vor Ort zu beschränken.

Des weiteren fordere ich, dass einen klagefähiger Bescheid erlassen wird, wenn mir die gewünschte Art der Akteneinsicht (Kopie der kompletten Gesundheitsakte) nicht gewährt wird. Wenn doch, dann soll die Vorschrift benannt werden, die eine Kopie aus den Akten gemäß § 1 IFG ausschließt.


Mit freundlichen Grüßen

X

Herr X hätte den Brief so geschrieben, was hat er falsch gemacht, was soll er hinzufügen, was soll er weglassen?
Was muss geändert werden?

Das ist im großen und ganzen richtig so. Das Telefonat würde ich etwas ausführlicher schildern, etwa so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23.01.08 hat mir meine Mutter davon in Kenntnis gesetzt, dass sie von einer Mitarbeiterin des Kreiswehrersatzamtes - Frau xxx - angerufen worden sein soll.

Gegenstand des Gespräches war mein derzeitiger Gesundheitszustand und ein geplanter operativer Eingriff. Kenntnis von diesen Informationen hat das Kreiswehrersatzamt anlässlich der musterungsärztlichen Untersuchung am xx.xx.xx erlangt, diese Tatsachen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Bei dem Gespräch wurden seitens der Mitarbeiterin - die selbst Ärztin ist - Informationen aus der musterungsärztlichen Untersuchungen verwendet um somit meiner Mutter (widerrechtlich) offenbart.

Beweis: Zeugenaussage meiner Mutter

Wegen des Verhaltens der Mitarbeiterin lege ich hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde ein und fordere Sie auf dafür zu sorgen, dass derartiges Verhalten künftig unterbleibt. Ich fordere Sie ebenfalls dazu auf, telefonische Rückfragen künftig insgesamt zu unterlassen, dann besteht auch nicht mehr die Gefahr vergleichbarer Rechtsverstöße.

Mit Schreiben vom xx.xx.xx habe ich um Übersendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsakte gebeten. Diese ist hier bislang nicht eingegangen. In dem oben erwähnten Telefonat wurde gegenüber meiner Mutter sinngemäß geäußert, die Übersendung sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Ich rege an, diese Haltung im Hinblick auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz zu überdenken und die Akteneinsicht in der gewünschten Form zu gewähren oder einen klagefähigen Bescheid unter Nennung der Rechtsvorschrift nach der eine Übersendung nicht möglich sein soll zu erlassen.
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« Antworten #16 am: 28. Januar 2008, 13:49:59 »

Also, der Herr X war heute wieder im KWEA und hatte zuerst Akteneinsicht. Hier hat er wieder beschwerd, dass er eine Kopie der Akte will, doch die Frau XXX (gegen die die Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wurde) hat ihm das nicht gewährt. Er wollte auf den § 1 des IFG anregen, doch da unterbrach Sie ihn und sagte, dass sie das noch nie gemacht hätten und das nur an Rechtsanwälte rausschicken. Sonst bekommt sie es warscheinlich nicht komplett wieder. Darauf betonte ich nochmal, dass ich nur eine kopie möchte. Dann wurde sie lauter im Tonfall und Herr X gab auf.
Er durfte dann die Akte einsehen und hat gemerkt, dass eine kopie des Widerspruches angeheftet ist, jedoch nicht von der DAB.
Dann musste her Hr. X wieder zur Frau XXX die nochmal kurz mit Ihm reden wollte.
Sie meinte, dass der Widerspruch keinen Sinn hat und ich ihn Widerrufen solle. Dann solle ich mir einen neuen OP Termin geben lassen und dann wieder Antrag auf Zurückstellung stellen.
Ich meinte darauf, dass ich erst die Schule (Mai 09) fertig machen möchte und danach die OP plane.
Dies sagte sie alles sehr unfreundlich und angriffig.
Dann gings zur Personalaufnahme (oder wie das hieß) und hier wurde festgestellt, dass sich an den persönlichen und beruflichen Dingen des Herrn X nichts geändert hat.
Dann ab zum EUF.

Hier wurde er nochmal nach Ausbildung, schulischer Bildung und letzte Deutschnote gefragt. Dann bekam er einen Zettel mit 4 Fragen, die für den Psychologen bestimmt sind.
1. (in Etwa) was ihm an seiner beruflichen oder schulischen Ausbildung gefallen hatte, was er für die Zukunft will usw.
2. Was erwartet, hofft oder befürchtet er, wenn er zum Bund geht.
3. Ist er bereit bald einberufen zu werden.
4. Wäre er für einen Auslandsaufenthalt bereit.

Dann kamen fragen am PC. Vergleiche, Logisches Denken, Mechanik, Elektrik und dann noch Rechtschreibung.
Als er fertig war hat ihm die Frau xy gebeten, den test mit den Vergleichen (Gegenteile usw.) nocheinmal zu machen, denn mit dem Ergebis könne sie nichts anfangen. Ansonsten würde sie mich weiterschicken müssen.
Dann machte Frau xy 2 Fragen mit Hr. X durch und ging dann ihres Weges.
Hier wurde dann festgestellt, dass Hr. X sich um 2 Notenstufen gebessert hat.
Frau xy meinte: Wir wissen beide, woran das lag.
Ich hatte zu dem Zeitpunkt Kopfschmerzen und war sehr Unkonzentriert.
Von all den Fragen hätte ich ca 95% richtig beantworten können (außer dem Rechtschreibtest) und habe aber nur ca 40 -50% gewusst.
Sie meinte ich hätte eine 4,8 und das wäre der Durchschnitt für Hauptschüler (was ich ja eig. bin)

Was soll Herr X nun machen?
Warten, bis eine Reaktion vom KWEA kommt? Frau XXX war ja total dagegen, dass ich kopien der GA bekomme. Werden Sie sich nochmal dazu äußern?


Gruß
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svennie
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« Antworten #17 am: 30. Januar 2008, 23:30:54 »

Was soll Herr X nun machen?
Warten, bis eine Reaktion vom KWEA kommt? Frau XXX war ja total dagegen, dass ich kopien der GA bekomme. Werden Sie sich nochmal dazu äußern?

Das hat X so weit alles ganz gut gemacht. Die Dienstaufsichtsbeschwerde gehört nicht in Deine Personalakte, es ist also kein Wunder, wenn diese dort nicht abgeheftet ist. Eigentlich sollte die Behörde sich jetzt melden, ich würde jetzt 2 Wochen warten und dann erneut (schriftlich) nachhaken.
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« Antworten #18 am: 31. Januar 2008, 14:45:48 »

Danke svennie,

Ich habe aber doch nach der Frage der Ärztin gesagt, dass ich den Widerspruch schriftlich bei Ihnen begründen werde. Ich schicken Ihnen was zu, hab ich gesagt.

Doch wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich warten, bis die sich melden? Weil ich wollte ja auch die Gesundheitsakte von denen.

Danke

Gruß
Marco
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svennie
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« Antworten #19 am: 31. Januar 2008, 14:54:55 »

Danke svennie,

Ich habe aber doch nach der Frage der Ärztin gesagt, dass ich den Widerspruch schriftlich bei Ihnen begründen werde. Ich schicken Ihnen was zu, hab ich gesagt.

Zwischen sagen und machen können Welten liegen.

Doch wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich warten, bis die sich melden? Weil ich wollte ja auch die Gesundheitsakte von denen.

Richtig, du willst die Akte, das KWEA ist jetzt in der Bringepflicht.
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« Antworten #20 am: 6. März 2008, 14:11:25 »

Hallo svennie, Hallo Forengemeinde,

das KWEA hat sich wieder bei mir gemeldet:

Zitat
Sehr geehrter Herr X,

mit Schreiben vom 19.01 erhoben Sie Widerspruch gegen den Musterungsbescheid vom 11.01. Hierbei forderten Sie Ihre Gesundheitsakte an.

Im Rahmen der anstehenden Eignungsuntersuchung wurde Ihnen deshalb Einsicht in Ihre Ärztlichen Unterlagen gewährt. Hierbei sowie im Schreiben vom 25.01 sicherten Sie eine Begründung Ihres Widerspruches zu. Bis zum heutigen Tag ist mir keine Erklärung Ihrerseits zugegangen.

Ich bitte deshalb bis zum 14.03 um Vorlage der Begründung Ihres Widerspruches.

Sofern ich nach Ablauf der Frist keine Rückantwort erhalte, werde ich den Widerspruch anhand der vorliegenden Unterlagen prüfen.

MfG
i.A.
Xyz


So, wie soll sich Herr X nun weiter verhalten? Er hat ja auch eine Kopie seiner ÄU gefordert. Diese hat er aber nicht erhalten...
Was soll er tun?

Danke für die Hilfe


Gruß
Marco
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svennie
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« Antworten #21 am: 6. März 2008, 14:55:50 »

So, wie soll sich Herr X nun weiter verhalten? Er hat ja auch eine Kopie seiner ÄU gefordert. Diese hat er aber nicht erhalten...
Was soll er tun?

Die Frage ist, ob du bei der (persönlichen) Akteneinsicht feststellen konnterst, wo das Problem liegt, also ob sämtliche Feststellungen getroffen wurden, die hier wesentlich sind und ob die richtigen Schlüsse daraus gezogen wurden oder nicht, das war nach der Schilderung wohl eher nicht der Fall.

Ich würde - abgelürzt - schildern, was bei Versuch der Akteneinsichtnahme geschehen ist und nachfragen, was mit der Dienstaufsichtsbeschwerde passiert ist. Ferner würde ich mitteilen, dass das gesamte Verhalten der Behörde für dich nicht mehr nachvollziehbar ist. Für eine sachgerechte Begründung des Widerspruchs ist es unentbehrlich, dass du Kenntnis über die tatsächlichen Feststellungen des Musterungsarztes hast und die erfolgten Wertungen nachvollziehen kannst. Du bittest ferner um Nennung der Vorschrift, die eine Übersendung der Aktenkopie unmöglicht macht.

Davon unabhängig solltest du jetzt entscheiden ob du Gründe vorweisen kanns, die so eindeutig sind, dass du sie auch ohne Akteneinsichtnahme vorbringen kannst. Im Übrigen beantragst du eine weitere Fristverlängerung bis 14 Tage nach Zugang der Aktenkopie bei dir.
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« Antworten #22 am: 6. März 2008, 15:41:07 »

Herr X würde nun diesen Brief zurück an das KWEA schicken:

Zitat
Sehr geehrten Damen und Herren,

ich habe im Schreiben vom 19.01.2008 erklärt, dass ich eine komplette Kopie meiner Gesundheitsakte fordere. Diese wurde mir hierauf nicht zugestellt.

Des Weiteren habe ich als Antwort auf ein (von mir ungewollten) Telefonats zwischen meiner Mutter und Frau Dr. Eisenreich im Schreiben vom 24.01.2008 erneut um die Übersendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsakte gebeten. In diesem Telefonat wurde meiner Mutter sinngemäß geäußert, dass die Übersendung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Außerdem habe ich hier um die Überdenkung Ihrer Haltung im Hinblick auf § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes angeregt. Wenn sich Ihre Haltung hierzu immer noch nicht geändert hat, dann fordere ich ein zweites mal einen klagefähigen Bescheid unter Nennung der Rechtsvorschrift nach der eine Übersendung nicht möglich sein soll zu erlassen.

Bei meiner Eignungsuntersuchung habe ich nochmals versucht Frau Dr. Eisenreich auf den § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes hinzuweißen, wobei sie mir aber ins Wort fiel und erläuterte, dass eine Kopie der Gesundheitsakte nur an einen Rechtsanwalt geschickt werden könne, mit der Begründung, dass Sie diese sonst nicht mehr zurück bekomme. Darauf erwiderte ich, dass ich ja nicht das Original sondern nur eine Kopie möchte. Darauf verlies Fr. Dr. Eisenreich mit einem unfreundlichen und lautem „NEIN“ den Raum und ich sichtete meine Akte.

Jetzt möchte ich nachfragen, was im Hinblick meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Fr. Dr. Eisenreich passiert ist.

Das verhalten Ihrer Behörde ist mir nicht nachvollziehbar. Für eine sachgerechte Begründung des Widerspruches ist es mir unentbehrlich, dass ich die Kenntnisse über die tatsächliche Feststellung des Musterungsarztes habe und die erfolgte Wertung nachvollziehen kann.

Ferner bitte ich um Nennung der Vorschrift, die eine Übersendung der Aktenkopie unmöglich macht.

Außerdem beantrage ich eine Fristverlängerung bis 14 Tage nach Zugang der Aktenkopie bei mir.


Mit freundlichen Grüßen

Unabhängig davon:
X kann nachweisen, dass ein Fachärztliches Gutachten vorliegt, dass er eine OP an seiner Nase durchführen soll. Diese hat er noch nicht gemacht, will diese aber nach Mai 09 (ende des Meisters) machen.
Parallel dazu will er gleich im Anschluss Mai 09 eine weitere Weiterbildung starten zum "Technischen Betriebswirt" die ca 2,5 Jahre dauert.
Des weiteren hat Herr X des öfteren Schmerzen im Rücken/Kreuz/Wirbelsäule und denkt, er kann Aufgrund dieser Beschwerden nicht zum Bund.
Außerdem hat die Mutter von Herrn X öfters Migräne und Herr X leidet in letzter Zeit auch öfters unter Kopfschmerzen.

Was soll Herr X nun machen. Soll er zu weiteren Fachärzten gehen? Z.B. Ortopäde wegen Rücken besuchen...

Mit freundlichen Grüßen

Marco
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« Antworten #23 am: 7. März 2008, 19:34:03 »

Herr X würde nun diesen Brief zurück an das KWEA schicken:
...

Irgendwie würde ich jetzt noch schlüssig darlegen, warum er die Aktenkopie benötigt, wo er doch Akteneinsicht nehmen konnte, also er hat die Akte zwar gesichtet und hat auch festgestellt, welche Seiten (jedenfalls besonders) wichtig sind, kopiert hat er sie aber nicht bekommen.

X kann nachweisen, dass ein Fachärztliches Gutachten vorliegt, dass er eine OP an seiner Nase durchführen soll. Diese hat er noch nicht gemacht, will diese aber nach Mai 09 (ende des Meisters) machen.

Dafür könntest er sich zurückstellen lassen, man könnte das - theoretisch - aber auch anders ausschlachten. Wie wichtig ist diese OP denn? Resultieren daraus Belastungseinschränkungen?

Parallel dazu will er gleich im Anschluss Mai 09 eine weitere Weiterbildung starten zum "Technischen Betriebswirt" die ca 2,5 Jahre dauert.

Das könnte natürlich ebenfalls ein Zurückstellungsgrund sein. Mit Zurückstellungen löst er sein Problem aber nicht unbedingt, er verschiebt es nur.

Des weiteren hat Herr X des öfteren Schmerzen im Rücken/Kreuz/Wirbelsäule und denkt, er kann Aufgrund dieser Beschwerden nicht zum Bund.

Das ist zu vage.

Außerdem hat die Mutter von Herrn X öfters Migräne und Herr X leidet in letzter Zeit auch öfters unter Kopfschmerzen.

Was soll Herr X nun machen. Soll er zu weiteren Fachärzten gehen? Z.B. Ortopäde wegen Rücken besuchen...

Ich würde zu Fachärzten gehen, da muss aber etwas greifbares bei rauskommen, mehr als "wenn ich mich bücke dann zieht das so".
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« Antworten #24 am: 15. März 2008, 22:17:42 »

Hallo Svennie,

ich habe heute die GA bekommen mit nem Brief vom KWEA. Sie gewärten mir die von mir vorgeschlagenen Frist.

Soll ich den Brief mal abschreiben? Steht noch weng was über die Dienstaufsichtsbeschwerde drin...

...

Herr X hat mit seinem Hausarzt gesprochen, er hat gesagt, er könne sich auf die im Moment häufig auftretende Bronchitis und dass er in Behandlung wegen seinem Rücken sei.
Natürlich auch das mit der Nase.
Belastungseinschränkung weiß ich jetzt nicht, aber Herr X kann dadurch schlecht Atmen...

Was soll ich nun mit der Gesundheitsakte machen? Willst du diese mal Durchlesen?
Ich werde auf jeden Fall mal die Woche zu einem Orthopäten gehen... Wegen Rücken.

Gruß
Marco
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« Antworten #25 am: 21. April 2008, 16:53:49 »

Hallo,

Herr X hat seinen Widerspruch fristgerecht eingelegt und muss nun am Mittwoch zur erneuten Ärztlichen Untersuchung ins KWEA.

Könnte eigentlich der Arbeitgeber mal sagen, dass er jemanden nicht mehr "Bezahlt Freigibt"? Weil er ja schon 2 mal dort war?

Könnte Herr X in sich in diesem Fall Befangenheit von der Ärztin, gegen diese er Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hat, "anmelden".
Es wäre im nämlich lieber, wenn jemand anderes Ihn untersucht?!


MfG
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« Antworten #26 am: 5. Juli 2008, 16:04:23 »

Hallo,

also Herr X wurde an dem besagten Tag nochmal durchgemustert, wo man endeckt hat, dass er einen eingewachsenen Zeh hat. Deswegen musste er zum Orthopäden und dann hat er Ihn wieder ganz gemacht.
Desweiteren hat die Ärztin gesagt, dass ich das erstmal machen lassen muss, danach entscheiden sie, was passiert, ob er noch zu weiteren Fachärzten muss oder so.

Das hat mich ja schonmal gewundert, dass ich nicht zu der älteren Dame durfte, mit denen ich mich schon so schön gestritten habe.

Danach durfte Herr X mit dem Leiter des KWEAs reden. Ist ein ganz freundlicher Herr, er hat gesagt, dass er gemerkt hat, dass "WIR" (ältere Ärztin und Herr X) Probleme/Auseinandersetzungen miteinander haben und hat schonmal dafür gesorgt, dass ich zu ner anderen Ärztin darf.


Nachdem dann alles geregt war habe ich lange nichts mehr gehört, bis heute:

Zitat
Sehr geehrter Herr X,
ihrem Widerspruch vom 19.01.2008 helfe ich ab. Nach dem Ergebnis der Prüfung Ihres Widerspruches sind sie vorübergehend nicht wehrdienstfähig und werden bis einschließlich 31.01.2009 vom Wehrdienst zurückgestellt. Nach Ablauf dieser Frist werden sie erneut gemustert. Eine Durchschrift des ärztlichen Untersuchungsergebnisses/Verwendungsausweises ist beigefügt.

Weitere Entscheidung:
Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst vom 18.12.2006 wird bis zu Ihrer nochmaligen Musterung ausgesetzt.

Den Musterungsbescheid vom 11.01.2008 hebe ich auf.

Sie unterliegen der Wehrdienstüberwachung.

Dann noch weng Rechtsvorschriften und Rechtsbehelfsbelehrung <- ist das auch nötig?

Das ist heute gekommen.

Wie soll sicher Herr X denn nun verhalten? Und was soll das mit der Aussetzung? Ich habe doch bis Ende Mai 2009 Meisterschule, das werd ich auf keinen Fall abbrechen.

Soll Herr X erstmal abwarten, was in nem halben Jahr passiert, oder soll er gleich irgendwas machen?
Steht ja was vom wegen Klage, dann innerhalb von einem Monat... drin.


Hochachtungsvoll

Marco
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« Antworten #27 am: 6. Juli 2008, 14:45:39 »

Wie soll sicher Herr X denn nun verhalten?

Die Optionen sind gering, im Prinzip könntest du entweder klagen (macht wenig Sinn) oder abwarten.

Und was soll das mit der Aussetzung?

Das macht doch durchaus Sinn, du bist ja nicht einberufbar, solange sich das Musterungsergebnis nicht in wehrdienstfähig ändert.

Ich habe doch bis Ende Mai 2009 Meisterschule, das werd ich auf keinen Fall abbrechen.

Das bestreitet doch auch keiner.
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« Antworten #28 am: 6. Juli 2008, 21:22:26 »

OK, dann bedanke ich mich schon mal.

Würdest du etwas empfehlen, das Herr X bis dahin machen kann?
Weitere Arztbesuche oder sowas in der Art?

MfG
Marco
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« Antworten #29 am: 16. Februar 2009, 18:12:45 »

Hallo Svennie, Hallo Forum,

nehmen wir mal an, der Herr X hätte Post bekommen und soll am 26. Feb. wieder zur Erneuten Musterung.
Diesmal wieder nicht ins KWEA sondern zu einer Ärztin, die ähnlich weit (ca 90 KM) weg ist.
Kann er sich hierrauf irgendwie vorbereiten, sollen irgendwelche Atteste erstellt werden, oder gäbe es sonst noch irgendwelche Tipps und Tricks, den Bund endlich los zu werden?

Herr X wird Ende Mai mit der Meisterschule fertig sein und möchte dann irgendwas weitermachen, entweder Studieren oder einen Technischen Betriebswirt machen.
Und das am besten gleich in diesem Jahr noch, und nicht erst nach den 9 Monaten!!!

Danke
Gruß
Marco
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