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Autor Thema: Wehrdienst - Nachträgliche ausmusterung  (Gelesen 2771 mal)
svennie
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« Antworten #15 am: 10. Juli 2010, 18:18:52 »

Ich habe gerade mal bei Google rumgeschaut und habe dort auch einen Fall mit solchen Problemen gelesen. Die waren dort der Meinung das derjenige KZH bis DZE ist, was evtl. auch 3-4 Wochen gedauert hat.

Das geht nur, wenn die Dienstunfähigkeit nicht innerhalb von 4 Wochen bei der Diensteintrittsuntersuchung festgestellt wurde.

Einer war auch der Meinung, das man dafür kein Geld bekommt wenn man in so einer kurzen Zeit ausfällt.

Dann steht er mit seiner komischen Meinung aber ziemlich alleine.

Ich schreib hier nochmal die Dinge, die Ich dem Arzt sagen möchte. Wäre nett wenn Ich ein "Ok" bekomme oder den Hinweis, evtl. was wegzulassen.

- Schlafstörungen, Kribbeln in den Beinen, Innere Unruhe
- Angstzustände, Herzrasen, Herzstechen
- Essstörungen, Heulanfälle, Aggression mir gegenüber
- Probleme mit Waffen und allgemein Militärischen Dingen
- Lange Arbeitslos mit Möglichkeit wieder arbeiten zu können um mein Kopf wieder klar zu bekommen und mein altes gewohntes Leben zu leben
[/quote]

Das Letzte und das Vorletzte solltest du ggf. etwas umformulieren:

- Probleme mit militärischen Strukturen (Befehl und Gehorsam)
- Erhebliche Stimmungsschwankungen, da sich nach langer Arbeitslosigkeit eine Jobmöglichkeit ergeben hat, diese jetzt aber nicht ergriffen werden kann.
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InSaNe
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« Antworten #16 am: 10. Juli 2010, 18:26:51 »

Zitat
Das geht nur, wenn die Dienstunfähigkeit nicht innerhalb von 4 Wochen bei der Diensteintrittsuntersuchung festgestellt wurde

Ok, ich bin eigentlich in der 1. Woche und habe diese Untersuchung noch nicht gehabt, da diese aufgeschoben wurde bis Ich mit dem Facharzt durch bin.

Danke für die Hilfe
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svennie
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« Antworten #17 am: 10. Juli 2010, 19:12:54 »

Ok, ich bin eigentlich in der 1. Woche und habe diese Untersuchung noch nicht gehabt, da diese aufgeschoben wurde bis Ich mit dem Facharzt durch bin.

Uneigentlich bist du in der zweiten Woche und auf dem Papier wird die Untersuchung wohl schon angefangen haben, eben damit man dich entlassen kann.
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InSaNe
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« Antworten #18 am: 13. Juli 2010, 10:59:16 »

Hallo,

es wurde jetzt ein Antrag auf eine 2 jährige Zurückstellung gestellt. In 2-3 Wochen erfahre Ich ob diesem Antrag stattgegeben wird oder nicht.

Im Falle der Entlassung, kann Ich nach den 2 Jahren wieder gezogen werden. Da das in jedem Fall auch passieren wird, möchte Ich jetzt 2 Möglichkeiten ergreifen.

1. KDV-Antrag stellen

Der Arzt hat gemeint Ich könne/solle einen Antrag stellen. Jedoch wurde mir damals bei der Musterung gesagt, das dies nur 2 mal möglich wäre. Diese 2 Möglichkeiten hatte Ich erfolglos genutzt.

Nun die Frage, ob Ich wirklich noch einen Antrag stellen kann, auch in der Zeit, in der Ich evtl. zurückgestellt bin?

2. (Nach)Musterung

Da Ich im Falle der Entlassung ja erneut gezogen werden kann, würde auch eine neue Musterung anstehen.
Ich würde diese aber gerne vorziehen um zu sehen, ob Ich jetzt irgendwelche Gesundheitlichen Einschränkungen habe, bevor Ich jetzt irgendwelche Anträge stelle und am Ende sowieso nicht mehr tauglich bin.

So lautet die Frage, ob Ich eine NachUntersuchung beantragen kann!?

Folgende bekannte Beschwerden habe Ich seit der letzten Untersuchung.

- Ich kann nicht lange still stehen, da Ich Unruhe in den Beinen bekomme und  mich ständig bewegen und abknicken muss
- Ich eine (sehr) krumme (Rücken)Körperhaltung habe
- Ich schnell außer atem komme, was dann mit Herzrasen endet (liegt vermutlich am Rauchen)
- Zudem ist 1 Bein kürzer als das andere, wodurch Ich beim Laufen auch leicht auf die Seite abknicke

Sind das jetzt relevante Gründe für einen Arzt, die an meinem T2 was ändern würden? Grade die Sache mit dem Atmen und dem kürzeren Bein konnten Sie damals nicht feststellen, da Sie nicht auf sowas geachtet haben.

*edit*

Ich frage nur deshalb, weil Ich wiegesagt die Möglichkeit habe wieder arbeiten zu gehen und da wäre es hilfreich im Vorfeld zu wissen ob und wie man noch was machen kann, bevor man später wieder rausgerissen wird.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2010, 11:09:03 von InSaNe » Gespeichert
svennie
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« Antworten #19 am: 13. Juli 2010, 11:57:42 »

es wurde jetzt ein Antrag auf eine 2 jährige Zurückstellung gestellt.

Von wem und auch welcher Grundlage?

Im Falle der Entlassung, kann Ich nach den 2 Jahren wieder gezogen werden. Da das in jedem Fall auch passieren wird, möchte Ich jetzt 2 Möglichkeiten ergreifen.

Warum sollte das "in jedem Fall" passieren?

1. KDV-Antrag stellen

Der Arzt hat gemeint Ich könne/solle einen Antrag stellen.

Der Arzt gehört an die Wand gestellt.

Jedoch wurde mir damals bei der Musterung gesagt, das dies nur 2 mal möglich wäre.

Hä  Huch

Diese 2 Möglichkeiten hatte Ich erfolglos genutzt.

Du kannst KDV-Anträge stellen, so viel wie du lustig bist. Nur würden diese Anträge dein Problem doch nicht lösen ...

Nun die Frage, ob Ich wirklich noch einen Antrag stellen kann, auch in der Zeit, in der Ich evtl. zurückgestellt bin?

Du köntnest schon, aber warum solltest du?

2. (Nach)Musterung

Da Ich im Falle der Entlassung ja erneut gezogen werden kann, würde auch eine neue Musterung anstehen.

Nein, weder eine Musterung noch eine "Nachmusterung". Es würde ggf. eine Überprüfungsuntersuchung durchgeführt werden.

Ich würde diese aber gerne vorziehen um zu sehen, ob Ich jetzt irgendwelche Gesundheitlichen Einschränkungen habe, bevor Ich jetzt irgendwelche Anträge stelle und am Ende sowieso nicht mehr tauglich bin.

Na also, es finden doch derzeit irgendwelche Untersuchungen statt, oder nicht? An deren Ergebnis könntest du dich orientieren.

So lautet die Frage, ob Ich eine NachUntersuchung beantragen kann!?

Natürlich kannst du, aber warum solltest du?

Sind das jetzt relevante Gründe für einen Arzt, die an meinem T2 was ändern würden?

Tauglichkeitsgrade haben Namen und keine Nummern.

Du wirst jetzt untersucht und man entscheidet jetzt wohl über deine Entlassung.

Nebenbei erzählt man dier offensichtlich eine ganze Menge blödsinnigen Quark mit Soße.

Ich frage nur deshalb, weil Ich wiegesagt die Möglichkeit habe wieder arbeiten zu gehen

Dann warte jetzt auf die Entlassung und geh arbeiten.

und da wäre es hilfreich im Vorfeld zu wissen ob und wie man noch was machen kann, bevor man später wieder rausgerissen wird.

Das KWEA wird dich in aller Regel nicht erneut einberufen. Es ist doch letztlich vorhersehbar, dass du unter ähnlichen Bedingungen (erneuter Dienstantritt) wieder unter psychischen Beschwerden leidest.

Ohne Überprüdungsuntersuchung ist eine erneute EInberufung zum Grundwehrdienst eh sehr fraglich bis unzulässig. Mir ist nur nicht klar, was da für eine Zurückstellung beantragt wurde.
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« Antworten #20 am: 13. Juli 2010, 12:23:30 »

Ich war ja gestern beim Facharzt, in meinem Fall ein Psychologe, dem Ich den Sachverhalt meiner Probleme erklärt habe. Er war aber sichtlich nicht davon begeistert, das Ich so bin wie Ich bin und hat mich ständig gefragt, warum Ich nicht beim Bund bleiben kann.

Nach einem längeren Gespräch hat er gemeint, das er mich nicht ausmustern kann/wird, sondern nur eine Zurückstellung macht.
Nun hat er mich für 2 Jahre zurückgestellt und beim Arzt in der Kaserne wurde dies dann ausgewertet und die nötigen Anträge vorbereitet welche Ich unterschreiben musste.

Mir wurde dabei gesagt, das der Arzt nicht zu entscheiden hat, ob Ich zurückgestellt werde, sondern das, wie von Dir bereits erwähnte, zuständige Amt. Die Anträge werden dort hingeschickt und Ich bekomme in 3 Wochen einen Anruf, ob Ich aus meinem derzeitigen Dienst Entlassen bin oder dieser abgelehnt wurde.
Im Falle der Zurückstellung kann Ich noch bis 30 gezogen werde und der Arzt hat sich damit sehr deutlich ausgedrückt.

Ich gebe zu, das Ich auch kein Bedarf habe Zivildienst zu machen, was Ich im Notfall aber lieber mach als den Wehrdienst.
Ich bin mir da auch sicher, das Sie mich nicht vergessen werden und Ich möchte auch ehrlich gesagt nicht die ganze Zeit drüber nachdenken, was wohl nach den 2 Jahren passieren wird.


Zitat
Na also, es finden doch derzeit irgendwelche Untersuchungen statt, oder nicht?

Im Moment erstmal nicht. Ich hatte bis jetzt nur eine Voruntersuchung mit Hör und Sehtest, Blutdruck und Urinprobe. Die Einstellungsuntersuchung hatte Ich noch nicht, wobei die dort scheinbar nur 2 Fragen stellen. Jedenfalls waren die meisten nach 2 Minuten wieder draußen.

Zitat
Du wirst jetzt untersucht und man entscheidet jetzt wohl über deine Entlassung.

Eine weitere Untersuchung, als die meiner Psyche, steht jetzt nicht an. Ich habe gestern noch meinen Vollzähligkeitsappell der Kleidung gemacht und muss im Falle der zurückstellung nur noch zur Unterschrift und Auskleidung. Danach stehe Ich quasi wieder bei 0.

Zitat
Das KWEA wird dich in aller Regel nicht erneut einberufen. Es ist doch letztlich vorhersehbar, dass du unter ähnlichen Bedingungen (erneuter Dienstantritt) wieder unter psychischen Beschwerden leidest

Das hatte Ich dem Arzt auch gesagt das sich das nach 2 Jahren nicht ändern wird. Aber wie Du sagst, in aller Regel - und diese wird nicht auf mich zutreffen, dafür hab Ich schon zuviele Sachen gehabt von denen Ich dachte, verschont zu bleiben.

Zitat
Dann warte jetzt auf die Entlassung und geh arbeiten.

Erstmal muss Ich sowieso auf den Anruf warten wie es nun weitergeht, aber danach möchte Ich nicht in der Ungewissheit leben von wegen "wann, wo und ob".
Aber ok, was anderes wird mir dann wohl nicht übrig bleiben.

Zitat
Nebenbei erzählt man dier offensichtlich eine ganze Menge blödsinnigen Quark mit Soße.

Können Sie doch auch, weil Ich keine Ahnung davon habe

Sorry, wenn Ich selber viel Quark erzähle von Begriffen oder Sätzen die falsch sind
« Letzte Änderung: 13. Juli 2010, 12:26:38 von InSaNe » Gespeichert
svennie
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« Antworten #21 am: 13. Juli 2010, 12:43:26 »

Er war aber sichtlich nicht davon begeistert, das Ich so bin wie Ich bin und hat mich ständig gefragt, warum Ich nicht beim Bund bleiben kann.

Ja, so sind sie halt, ändert aber nichts an der Sachlage.

Nach einem längeren Gespräch hat er gemeint, das er mich nicht ausmustern kann/wird, sondern nur eine Zurückstellung macht.

Er kann entweder deine Entlassung bedürworten oder nicht. In deinem Fall hat er sich dafür entschieden, die Entlassung zu befürworten.

Er kann dich weder "ausmustern" (richtig: Den Tauglichkeitsgrad ändern in nicht wehrdienstfähig) oder zurückstellen. Beides kann nur das Kreiswehrersatzamt bzw. in Widerspruchsverfahren die Wehrbereichsverwaltung oder im Klageverfahren das Verwaltungsgericht.

Nun hat er mich für 2 Jahre zurückgestellt

Nein hat er nicht. Er hat deine Entlassung befürwortet.

und beim Arzt in der Kaserne wurde dies dann ausgewertet und die nötigen Anträge vorbereitet welche Ich unterschreiben musste.

naja, musste ...

Was hast du denn unterschrieben?

Mir wurde dabei gesagt, das der Arzt nicht zu entscheiden hat, ob Ich zurückgestellt werde, sondern das, wie von Dir bereits erwähnte, zuständige Amt.

richtig.

Die Anträge werden dort hingeschickt und Ich bekomme in 3 Wochen einen Anruf, ob Ich aus meinem derzeitigen Dienst Entlassen bin oder dieser abgelehnt wurde.

Na also ...

Im Falle der Zurückstellung kann Ich noch bis 30 gezogen werde

Sag mal, wer erzählt dir denn da eigentlich so einen Mist? Das ist doch nicht zuum aushalten.

und der Arzt hat sich damit sehr deutlich ausgedrückt.

Ob er nun deutlich oder undeutlich Mist erzählt, ist egal.

Ich gebe zu, das Ich auch kein Bedarf habe Zivildienst zu machen, was Ich im Notfall aber lieber mach als den Wehrdienst.

Das kannst du dann doch immer noch entscheiden, wenn es denn tatsächlich wider erwarten zu einer erneuten Einebrufung kommt.

Ich bin mir da auch sicher, das Sie mich nicht vergessen werden und Ich möchte auch ehrlich gesagt nicht die ganze Zeit drüber nachdenken, was wohl nach den 2 Jahren passieren wird.

Na nichts passiert, ganz einfach weil du sehr wahrscheinlich nicht zurückgestellt wirst, sehr wahrscheinlich die Altersgrenze (23 Jahre!) erreichst und das Thema abhaken kannst.

Im Moment erstmal nicht. Ich hatte bis jetzt nur eine Voruntersuchung mit Hör und Sehtest, Blutdruck und Urinprobe.

Na das ist doch nicht der Punkt. Du warst beim Psychologen und der meint, du bist nicht dienstfähig. Oder hab ich was verpasst?

Zitat
Du wirst jetzt untersucht und man entscheidet jetzt wohl über deine Entlassung.

Eine weitere Untersuchung, als die meiner Psyche, steht jetzt nicht an.

Naja wozu denn auch. Man ist sich ja einigermaßen einig, dass du nicht dienstfähig bist.

Ich habe gestern noch meinen Vollzähligkeitsappell der Kleidung gemacht

Einen bitte was?

Du hast zusammen mit irgendeinem für die Aurüstung zuständigen Soldaten deine Ausrüstungsgegestände gezählt, richtig?

und muss im Falle der zurückstellung nur noch zur Unterschrift und Auskleidung.


Herrje, der Wahnsinn hat ber ganze Arbeit geleistet.

Danach stehe Ich quasi wieder bei 0.

Wie, bei null? Aber deinen Sold hast du bekommen?

Wenn nicht -> Wehrbeauftragten informieren.

Erstmal muss Ich sowieso auf den Anruf warten wie es nun weitergeht, aber danach möchte Ich nicht in der Ungewissheit leben von wegen "wann, wo und ob".

Du solltest dein zukünftiges Leben nicht nach einem Anruf richten, der vielleicht nicht kommt. VIelleicht kommt nur irgendwann ein Brief. Kläre das wenn möglich mit dem potentiellen Arbeitgeber.
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« Antworten #22 am: 13. Juli 2010, 13:26:17 »

Zitat
Was hast du denn unterschrieben?

Einmal ein Zettel in dem die Richtigkeit meiner Daten der Diagnose "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" (bin mir nicht 100% sicher)

Zum anderen einen Zettel damit, das mein "Problem" öffentlich für das zuständige Amt und meine Versicherung einsehbar ist.

Ich glaube zumindest das da was mit Versicherung stand. Ich weiß das alles nicht mehr so genau, bei den ganzen zetteln die Ich lesen sollte

Zitat
Sag mal, wer erzählt dir denn da eigentlich so einen Mist? Das ist doch nicht zuum aushalten.

Das hat mir der Psychologe gesagt, das man mich im Falle einer Zurückstellung bis 30 einziehen kann bzw. Ich meinen Dienst leisten kann/muss

Zitat
Na nichts passiert, ganz einfach weil du sehr wahrscheinlich nicht zurückgestellt wirst, sehr wahrscheinlich die Altersgrenze (23 Jahre!) erreichst und das Thema abhaken kannst.

Ich werde nächstest Jahr im Februar 23. Ich weiß nicht wie, wann und ob, Ich kann es nur so sagen wie es Mir mitgeteilt wurde.

Zitat
Du warst beim Psychologen und der meint, du bist nicht dienstfähig. Oder hab ich was verpasst?

Er hat nicht gesagt ob Ich dienstfähig bin oder nicht, er hat bloß gesagt das er Mich zurückstellen will. In meinen Augen bin Ich ja dann erstmal nicht dienstfähig, wenn Ich 2 Jahre warten muss/soll.
Ich weiß aber nicht was er in seinen Bericht geschrieben hat oder was das zuständige Amt zu lesen bekommt.

Zitat
Du hast zusammen mit irgendeinem für die Aurüstung zuständigen Soldaten deine Ausrüstungsgegestände gezählt, richtig?

Richtig und das hieß auf einem Zettel "Vollzähligkeitsappell"

Zitat
Zitat
und muss im Falle der zurückstellung nur noch zur Unterschrift und Auskleidung.

Herrje, der Wahnsinn hat ber ganze Arbeit geleistet.

Was meinst Du damit konkret? Wenn es um die Zurückstellung geht, diese ist noch nicht entgültig. Dem muss noch das zuständige Amt zustimmen und die können dann eigentlich allemal noch sagen, nein der kommt wieder.

Zitat
Wie, bei null? Aber deinen Sold hast du bekommen?

Bei 0 meine Ich, das ich da bin bevor Ich meine Einberufung bekommen habe. Den Sold kann Ich ja erst bekommen wenn Ich raus bin. Wenn Ich was bekomme...
« Letzte Änderung: 13. Juli 2010, 13:31:56 von InSaNe » Gespeichert
svennie
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« Antworten #23 am: 13. Juli 2010, 14:00:02 »

Zitat
Was hast du denn unterschrieben?

Zum anderen einen Zettel damit, das mein "Problem" öffentlich für das zuständige Amt und meine Versicherung einsehbar ist.

Ich glaube zumindest das da was mit Versicherung stand. Ich weiß das alles nicht mehr so genau, bei den ganzen zetteln die Ich lesen sollte

Du solltest ggf. später (nach dem 23. Geburtstag) Akteneinsicht beantragen.


Das hat mir der Psychologe gesagt, das man mich im Falle einer Zurückstellung bis 30 einziehen kann bzw. Ich meinen Dienst leisten kann/muss

Dadurch wird es aber nicht richtiger. Man wollte dir nur Angst machen.


Ich werde nächstest Jahr im Februar 23. Ich weiß nicht wie, wann und ob, Ich kann es nur so sagen wie es Mir mitgeteilt wurde.

Wie gesagt: In der Regel passiert überhaupt nichts. Nur wenn das KWEA tatsächlich eine Zurückstellung ausspricht und diese vor dem 23. Geburtstag vollziehbar ist, würde sich die Heranziehungsgrenze erhöhen, und zwar auf das vollendete 25. Lebensjahr.

Er hat nicht gesagt ob Ich dienstfähig bin oder nicht, er hat bloß gesagt das er Mich zurückstellen will.

Ob er nun will oder nicht: Er kann dich nicht zurückstellen.

Und selbst wenn er könnte, dann bräuchte es einen Grund, nämlich vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit.

Weil er es aber nicht kann, ging es um vorübergehende Dienstunfähigkeit,

In meinen Augen bin Ich ja dann erstmal nicht dienstfähig, wenn Ich 2 Jahre warten muss/soll.

Andersherum wird ein Schuh draus: Weil du nicht dienstfähig bist, sollst du 2 Jahre lang keinen Dienst leisten.

Ich weiß aber nicht was er in seinen Bericht geschrieben hat oder was das zuständige Amt zu lesen bekommt.

Das kann man ja herausfinden.

Richtig und das hieß auf einem Zettel "Vollzähligkeitsappell"

Na da hat sich aber wieder jemand was ausgedacht. War bestimmt nen Unteroffizier mit leicht beschränkten intellektuellen Fähigkeiten.

Was meinst Du damit konkret? Wenn es um die Zurückstellung geht, diese ist noch nicht entgültig.

Die "Zurückstellung" wird vermutlich nie amtlich.

Dem muss noch das zuständige Amt zustimmen und die können dann eigentlich allemal noch sagen, nein der kommt wieder.

wie der kommt wieder? Das KWEA kann dich nah einer Entlassung wieder einberufen, richtig. Es wird sich aber zunächst mit dem Ergebnis der Untersuchung, die zur Entlassung geführt hat, auseinandersetzen müssen.

Bei 0 meine Ich, das ich da bin bevor Ich meine Einberufung bekommen habe.

na fast. 13 Tage hast du bis jetzt ja schon abgeleistet und ein paar mehr werden es schon noch werden.

Den Sold kann Ich ja erst bekommen wenn Ich raus bin.

Bitte?

Wenn Ich was bekomme...

Wie, wenn du was bekommst?

Dein Wehrsold ist übermorgen fällig. Du bekommst deinen Wehrsold für jeden Kalendertag seit Diensteintritt. Deinen Diensteintritt kannst du dem Einberufungsbescheid entnehmen, es dürfte der 1.7. gewesen sein.

Für die Tage an denen du zu Hause warst, erhöht sich der Wehrsold sogar, weil du dich selbst verpflegen musst und deine private Kleidung ggf. selbst reinigen musst.
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« Antworten #24 am: 13. Juli 2010, 14:17:15 »

Zitat
Die "Zurückstellung" wird vermutlich nie amtlich.

Und was heißt jetzt "amtlich"?

Dann kann ich sozusagen nur hoffen, dass das KWEA nichts großartiges machen wird. Aber es sind ja noch gute 8 Monate bis Ich 23 werde.

Müsste Ich den Sold nicht im folge Monat am 15. bekommen? Kann Ich mir gar nicht vorstellen das die mich jetzt schon auszahlen. Aber naja, meckern würd Ích auch nicht.
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« Antworten #25 am: 13. Juli 2010, 14:56:00 »

Zitat
Die "Zurückstellung" wird vermutlich nie amtlich.

Und was heißt jetzt "amtlich"?

Dass das KWEA vermutlich nichts machen wird. Du wirst einfach entlassen, weil du vorübergehend nicht dienstfähig bist.

Dann kann ich sozusagen nur hoffen, dass das KWEA nichts großartiges machen wird.

Dass das KWEA garnichts macht ...

Müsste Ich den Sold nicht im folge Monat am 15. bekommen?

Nein, du musst ihn übermorgen bekommen.

Kann Ich mir gar nicht vorstellen das die mich jetzt schon auszahlen.

Die Behörde wird sich aber an das Gesetz halten, egal ob du dir das so vorstellst oder nicht. Sollte das Geld nicht kommen, dann solltest du dich beschweren.
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« Antworten #26 am: 13. Juli 2010, 15:38:43 »

Naja ok, dann werd Ich eben abwarten. Kann nur hoffen das es schneller als 3 Wochen geht. Ist nicht grad schön zu wissen man kann arbeiten gehen, darf aber noch nicht.
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« Antworten #27 am: 29. Juli 2010, 13:57:49 »

Hallo,

hatte heute meinen Anruf das Ich am Montag um 7:00 in meiner Kaserne zu erscheinen habe. Dabei geht es um meine "TG-Änderung".
Augrund des Wortes, denke Ich mal das Ich demnach entlassen werde.

Dafür habe Ich noch ein paar Fragen die Ich evtl. erst dort beantwortet bekomme:

1. Stehen die Chancen gut, das Ich am selbigen Tag wieder nach Hause fahren kann?
2. Muss Ich arg viel Papiere ausfüllen oder gar noch irgendein persönliches Gespräch führen?
3. Wie lange wird das ganze ungefähr dauern?
4. Wird die Dienstkleidung dort abgenommen oder muss diese wieder zur "Ausgabestelle" zurück?
5. Stehen mir nach der Entlassung noch Wege an die Ich zu erledigen habe, sprich muss Ich noch zum KWEA oder ist die Sache danach erledigt?
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« Antworten #28 am: 29. Juli 2010, 15:12:03 »

1. Stehen die Chancen gut, das Ich am selbigen Tag wieder nach Hause fahren kann?

ja.

2. Muss Ich arg viel Papiere ausfüllen oder gar noch irgendein persönliches Gespräch führen?

nein.

3. Wie lange wird das ganze ungefähr dauern?

Kommt drauf an, wie sehr man dich schikaniert. Ein paar Stunden vielleicht.

4. Wird die Dienstkleidung dort abgenommen oder muss diese wieder zur "Ausgabestelle" zurück?

In der Regel wird sie gleich dort gezählt.

5. Stehen mir nach der Entlassung noch Wege an die Ich zu erledigen habe, sprich muss Ich noch zum KWEA oder ist die Sache danach erledigt?

Durch die Entlassung hat sich das Thema Grundwehrdienst (und zwar der Grundwehrdienst aus deinem Einberufungsbescheid) erledigt.

Wenn dich das KWEA noch einmal untersuchen möchte um etwa den Tauglichkeitsgrad wirklich zu ändern, dann wird es dir das mitteilen.

Jedenfalls hat sich dein Tauglichkeitsgrad nicht geändert, auch wenn dein Kompaniechef oder der Truppenarzt da vielleicht anderer Meinung sind.
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« Antworten #29 am: 29. Juli 2010, 15:22:07 »

Zitat
In der Regel wird sie gleich dort gezählt.

Die Vollzähligkeit meiner Sachen wurde bereits am Tag meiner letzten Abreise überprüft. Mir ging es jetzt bloß darum, ob die Klamotten wieder weggeschafft werden müssen oder ob die sich selber darum kümmern.

Zitat
Kommt drauf an, wie sehr man dich schikaniert. Ein paar Stunden vielleicht.

Schikanieren bedeutet wohl soviel wie, geh dahin - komm zurück - geh nochmal hin usw?
Ok, dann hoffe Ich mal das es schneller geht als ein paar Stunden.


Ich muss sowieso noch fragen wo Ich mich überhaupt zu melden habe, da der Herr am Telefon so leise und undeutlich gesprochen hat, das Ich nix verstanden habe. Das einzige was Ich gehört hab war Oberfeldwebel.
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