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Neuestes Mitglied: prerhoomb

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Autor Thema: Wehrdienst - Nachträgliche ausmusterung  (Gelesen 2765 mal)
InSaNe
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« am: 7. Juli 2010, 17:34:15 »

Hallo,

ich bin seit letzter Woche beim Bund und habe, wie Ich vorher schon wusste, große Probleme dabei.
Seit dem ersten Tag habe Ich Schlafstörungen, welche mit kribbeln in den Beinen, Herzrasen und Herzstechen einhergehen. Zudem plagen mich wieder Depressionen, welche schon seit 5 Jahren mein Leben prägen.
Nach den ziehmlich schlaflosen Nächten stehe Ich unter ständiger Nervosität und Angstzuständen, welche aus einem Ereigniss vor 2 Jahren stammen.

Ich hatte schon mit einem Vorgesetzten gesprochen, welcher mich dann zum Arzt geschickt hat.
Nun war ich am Montag beim Truppenarzt, welcher die Diagnose mit Depression angegeben hat. Ich wurde zu einem Facharzt überwiesen, welcher entscheiden muss/soll, wie es mit mir weitergeht. Der Termin ist erst nächste Woche Montag und Ich bin bis dahin Kzh.

Ich muss auch zugeben das Ich seelich, ein schwacher Mensch bin und die Belastung durch den Bundes nicht aushalte. Ich kann schon nicht mehr stramm stehen weil meine Beine ständig kribbeln und Ich mich dadurch bewegen und abknicken muss, ebenso der Ton und Drill der ganzen Sache.

Die Hauptuntersuchung welche vor der entgültigen Einstellung stattfindet, wurde vorerst aufgeschoben.

Nun möchte Ich gerne wissen, wie die Chancen stehen das Ich nachträglich ausgemustert werde (keine zurückstellung). Ich habe schon teilweise Angst davor, das Ich entweder bleiben muss oder Ich gar zum Psychologen geschickt werde, wenn Ich evtl. etwas falsches sage, gerade was die Frage mit Selbstverletzung angeht.

Ich hatte schon überlegt ob Ich einen Brief schreiben soll, indem meine ganzen Probleme geschildert werden, da ich sowohl beim Vorgesetzten als auch beim Arzt in Tränen ausgebrochen bin und daurch nicht mehr klar reden konnte.

Ich bin kein fauler Mensch oder dergleichen, Ich möchte einfach nur zu Hause sein und wieder arbeiten gehen um nicht wieder da zu enden, wo Ich vor 5 Jahren angefangen habe.

Danke schonmal für die Antworten.
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svennie
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« Antworten #1 am: 7. Juli 2010, 19:48:22 »

Die Hauptuntersuchung welche vor der entgültigen Einstellung stattfindet, wurde vorerst aufgeschoben.

Na so kann man das auch ausdrücken, trifft den Sachverhalt aber nicht wirklich.

Das Problem: Du bist Soldat.

Nun möchte Ich gerne wissen, wie die Chancen stehen das Ich nachträglich ausgemustert werde (keine zurückstellung).

Derzeit geht es allein um die Frage, ob du zu entlassen bist. Der Truppenarzt oder sonstige Fachärzte können deinen Tauglichkeitsgrad nicht ändern, das kann nur das Kreiswehrersatzamt.

Ich habe schon teilweise Angst davor, das Ich entweder bleiben muss oder Ich gar zum Psychologen geschickt werde, wenn Ich evtl. etwas falsches sage, gerade was die Frage mit Selbstverletzung angeht.

Es ist ja nun offensichtlich, dass du ein psychisches oder neurologisches Problem hat. Entsprechend wird man dich vor einer Entscheidung auch von einmm entsprechend qualifizierten Psychologen oder Facharzt untersuchen lassen.

Ich hatte schon überlegt ob Ich einen Brief schreiben soll, indem meine ganzen Probleme geschildert werden, da ich sowohl beim Vorgesetzten als auch beim Arzt in Tränen ausgebrochen bin und daurch nicht mehr klar reden konnte.

Das ist natürlich eine Option, nur die Frage ist, wer diesen Brief erhalten soll. Dein Ansprechpartner ist in aller erster Linie der Truppenarzt bzw. ein von ihm beauftragter Psychologe oder Facharzt.

Nach deiner Schilderung ist eine Entlassung aber sehr wahrscheinlich.
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InSaNe
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« Antworten #2 am: 7. Juli 2010, 20:00:47 »

Danke für die Antwort.

Es ging mir ja hauptsächlich auch darum, das Ich jetzt nicht von einem zum nächsten Arzt geschickt werde und so weitere Wochen vergehen.
Ich hoffe ja, das Ich die Antwort gleich am Montag bekomme.

Zitat
Das Problem: Du bist Soldat.

Noch bin Ich kein Soldat da Ich die Untersuchung noch nicht abgeschlossen habe in der Ich "eingstellt" oder nachträglich ausgemustert bzw. zurückgestellt werde.
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svennie
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« Antworten #3 am: 7. Juli 2010, 21:32:18 »

Danke für die Antwort.

Es ging mir ja hauptsächlich auch darum, das Ich jetzt nicht von einem zum nächsten Arzt geschickt werde und so weitere Wochen vergehen.
Ich hoffe ja, das Ich die Antwort gleich am Montag bekomme.

Tja, so schnell schießen die Preussen aber nicht. Angenommen, der Arzt zu dem du jetzt geschickt wirst, bestätigt dein Problem, dann musst du trotzdem noch Wochen abwarten, bis die zuständige Stelle deine Entlassung verfügt.

Noch bin Ich kein Soldat

Ich fürchte, du irrst, du bist Soldat (§ 2 (1) Nr. 1 Soldatengesetz). Oder bist du (angehender) Zeitsoldat?
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InSaNe
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« Antworten #4 am: 7. Juli 2010, 22:33:11 »

Welche zuständige Stelle wäre denn das? KWEA?

Also uns haben Sie am Anfang gesagt, die Leute die bei der HU nicht eingestellt werden, werden sofort entlassen - ca. 1 Woche - weil Sie sogesehen, noch nicht voll verwendungsfähig waren ohne das der Arzt dies bestätigt hat.

Dann kann Ich ja nur hoffen, das es bei mir etwas schneller geht.

Trotzdem danke für die Hilfe
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svennie
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« Antworten #5 am: 8. Juli 2010, 00:03:10 »

Welche zuständige Stelle wäre denn das? KWEA?

Welche Stelle des militärischen Teils der Bundeswehr dies jetzt ist, kann ich dir nicht sagen, das Kreiswehrersatzamt ist es jedenfalls nicht.

Nach diesem schönen Erlass hier, dürfte es deine Stammdienststelle sein:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/soldernano_2009/gesamt.pdf

Also uns haben Sie am Anfang gesagt, die Leute die bei der HU nicht eingestellt werden,

Das hört sich mehr nach einem Abgas-Problem beim TÜV an.

Wer oder was soll denn bitte "eingestellt" werden? Es geht hier lediglich um eine Untersuchung beim Diensteintritt auf Dienstfähigkeit.

Oder hast du immer noch irgendwelche Zweifel daran, dass du Soldat mit allen Rechten und Pflichten bist, jedoch derzeit aus gesundheitlichen Gründen von allen Diensten befreit bist und deshalb auf Vorschlag des Truppenarztes vorübergehend nach Hause gehen darfst!?

Mit allen Rechten und Pflichten heißt im Übrigen auch, dass du Anspruch auf Wehrsold hast und auf truppenärztliche Behandlung, wenn man dich schon nicht gesetzlich krankenversichert.

werden sofort entlassen - ca. 1 Woche - weil Sie sogesehen, noch nicht voll verwendungsfähig waren ohne das der Arzt dies bestätigt hat.

Da haben aber einige Vorgesetzte wieder ein leicht verzerrtes Weltbild. Oder werden jetzt schon Leute, die garnicht "eingestellt" sind irgendwo wieder entlassen!?

Die gesetzliche Regelung dazu ist ganz einfach (und auch ganz einfach zu verstehen):

---
§ 29 (1):

"(1) Ein Soldat, der nach Maßgabe dieses Gesetzes Wehrdienst leistet, ist mit Ablauf der für den Wehrdienst im Einberufungsbescheid festgesetzten Dienstzeit zu entlassen ...

... Im Übrigen ist er zu entlassen, wenn

4. der Einberufungsbescheid aufgehoben wird, eine zwingende Wehrdienstausnahme vorliegt - in den Fällen des § 11 erst nach Befreiung durch das Kreiswehrersatzamt - oder wenn innerhalb des ersten Monats des Grundwehrdienstes im Rahmen der Einstellungsuntersuchung festgestellt wird, dass der Soldat wegen einer Gesundheitsstörung dauernd oder voraussichtlich für einen Zeitraum von mehr als einem Monat vorübergehend dienstunfähig ist ..."
---

So, das bedeutet, dass der Truppenarzt nach Kenntnis des Untersuchungsergebnisses des Facharztes vermutlich der Stammdienststelle deine Entlassung vorschlagen wird. Die Stammdienststelle wird dem Vorschlag vermutlich folgen.

Dann bist du entlassen, an deinem Tauglichkeitsgrad hat sich aber (formal) überhaupt nichts geändert, dafür ist dann ggf. das Kreiswehrersatzamt zuständig.
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« Antworten #6 am: 8. Juli 2010, 22:57:17 »

Zitat
Oder werden jetzt schon Leute, die garnicht "eingestellt" sind irgendwo wieder entlassen!?

Ja werden Sie, zumindest wurde es uns so vermittelt, das all diejenigen, die bei der Hauptuntersuchung nicht "eingestellt" werden, ausgemustert sind, sprich umsonst dorthin gegangen sind. Ist mir aber eigentlich egal, da Ich das sowieso alles nicht verstanden habe.

Ich werd jetzt hoffen das Ich ein postivies Ergebniss zu hören bekomme und die bearbeitung nicht zu lange dauert.

Danke für die Hilfe
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« Antworten #7 am: 9. Juli 2010, 00:18:03 »

Ja werden Sie,

Entschuldige, es mag jetzt zwar alles sehr theoretisch werden und vom eigentlichen Thema abschweifen aber: Nein, natürlich wird anlässlich der Dienstentrittsuntersuchung niemand eingestellt, die Diensteintrittsuntersuchung findet statt, weil man als Soldat bereits in den Dienst eingetreten ist.

zumindest wurde es uns so vermittelt, das all diejenigen, die bei der Hauptuntersuchung nicht "eingestellt" werden,

Also wirklich, eine Hauptuntersuchung gibts alle 2 Jahre beim Auto und dient der Sicherheit im Straßenverkehr:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptuntersuchung

ausgemustert sind, sprich umsonst dorthin gegangen sind.

Die sind nicht "umsonst" dorthingegnagen, sie sind in der Kaserne, weil sie ihrer Verpflichtung aus dem Wehrpflichtgesetz und aus dem Einberufungsbescheid gefolgt sind und sich anschließend als Soldat auf Befehl eines Vorgesetzten der Diensteintrittsuntersuchung gestellt haben.

Wenn dort festgestellt wird, dass eine Dienstfähigkeit auf Dauer oder längere Zeit nicht gegeben ist, dann folgt die Entlassung.

Das tritt im Übrigen erst seit der Zeit vermehrt auf, als der vorherige Verteidigungsminister die Einberufungszahlen erhöhz hat, ohne gleichzeitig die Zahl der durchschnittlich Dienst leistenden zu erhöhen.

10% aller Grundwehrdienstleistenden fliegen nach dieser Vorschrift (Feststellung von Dienstunfähigkeit innerhalb des ersten Monats) wieder raus.

Wichtig für dich ist aber zu wissen, dass du derzeit Soldat bist, dass du nicht gesetzlich krankenversichert bist und ggf. dort wieder anzutanzen hast, wenn dein Vorgesetzter schlechte Laune hat und dir einfach mal den Auftrag gibt, deinen Spind aufzuräumen etc.
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« Antworten #8 am: 9. Juli 2010, 19:19:42 »

Zitat
Also wirklich, eine Hauptuntersuchung gibts alle 2 Jahre beim Auto und dient der Sicherheit im Straßenverkehr:

Das ist mir auch bewusst, aber Ich gebe die Wörter nur so wieder, wie Sie mir gesagt worden sind.

Mich beschäftigen jedoch noch 2 Fragen:

- Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das Ich "raus fliege" und nicht nur "vorrübergehend nicht verwendungsfähig" bin?
Ich möchte nicht in 6 Monaten ect. dasselbe nochmal machen müssen.

- Was passiert mit mir wenn Ich raus bin?
Muss Ich noch an Übungen ect. teilnehmen oder verbringe Ich die Zeit auf Stube o.ä?

Ich hatte ja selber gehofft, das es im Falle meiner Entlassung zügig über die Bühne geht, sprich evtl. Formailitäten per Fax und nicht über Post erledigt werden. Ich möchte nicht wirklich noch 2 Wochen da bleiben müssen, wenn Ich die Chance habe, zu Hause wieder arbeiten gehen zu können.
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« Antworten #9 am: 9. Juli 2010, 19:43:42 »

- Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das Ich "raus fliege" und nicht nur "vorrübergehend nicht verwendungsfähig" bin?
Ich möchte nicht in 6 Monaten ect. dasselbe nochmal machen müssen.

Darüber hat der Truppenarzt bzw. die Truppe als solche nicht zu befinden.

Nach der von mir zitierten gesetzlichen Regelung führt sowohl eine dauerhafte Dienstunfähigkeit, wie auch eine vorübergehende Dienstunfähigkeit für mehr als einen Monat zur Entlassung.

In beiden Fällen ändert dies erstmal nichts an deinem Status als verfügbarer, tauglicher Wehrpflichtiger.

- Was passiert mit mir wenn Ich raus bin?
Muss Ich noch an Übungen ect. teilnehmen oder verbringe Ich die Zeit auf Stube o.ä?

Wenn du raus bist, bist du raus und wirst entlasse. Oder was ist jetzt gemeint?

Ich hatte ja selber gehofft, das es im Falle meiner Entlassung zügig über die Bühne geht, sprich evtl. Formailitäten per Fax und nicht über Post erledigt werden.

LOL! Du kennst die Bundeswehr noch nicht.

Ich möchte nicht wirklich noch 2 Wochen da bleiben müssen, wenn Ich die Chance habe, zu Hause wieder arbeiten gehen zu können.

Vermutlich wird man dich bis zur Entlassung weiter krank schreiben.
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« Antworten #10 am: 9. Juli 2010, 19:59:46 »

Zitat
Wenn du raus bist, bist du raus und wirst entlasse. Oder was ist jetzt gemeint?

Nein, wenn Ich raus bin ob Ich dann noch da bleiben muss. Die Frage wurde aber schon unten beantwortet.

Zitat
Vermutlich wird man dich bis zur Entlassung weiter krank schreiben.

Da gefällt mir nicht wirklich. Ich habe eine 6 stündige Zugfahrt pro Hin- und zurück.
Das wäre für mich total sinnlos, wenn Ich dann wieder nach Hause muss und dort einen Anruf bekomme, das Ich doch bitte nochmal herkommen soll um irgendwas zu unterschreiben und meine Sachen zu packen.

Zitat
In beiden Fällen ändert dies erstmal nichts an deinem Status als verfügbarer, tauglicher Wehrpflichtiger

Kann man dagegen noch etwas machen, sprich mit dem KWEA reden oder über einen Psychologen evtl. ein Attest erwirken oder geht das solange hin und her bis Ich entweder den Dienst geleistet habe oder aber 25 bin?
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« Antworten #11 am: 9. Juli 2010, 22:14:49 »

Da gefällt mir nicht wirklich. Ich habe eine 6 stündige Zugfahrt pro Hin- und zurück.
Das wäre für mich total sinnlos, wenn Ich dann wieder nach Hause muss und dort einen Anruf bekomme, das Ich doch bitte nochmal herkommen soll um irgendwas zu unterschreiben und meine Sachen zu packen.

Na also das sollte dein geringstes Problem sein. Sicherlich macht eine stundenlange Bahnfahrt quer durch Deutschland keinen Spaß aber es geht immerhin um deine (wohl auch von dir gewollte) Entlassung aus dem Wehrdienst.

Zitat
In beiden Fällen ändert dies erstmal nichts an deinem Status als verfügbarer, tauglicher Wehrpflichtiger

Kann man dagegen noch etwas machen, sprich mit dem KWEA reden

Na reden ergibt wirklich wenig Sinn. Du kannst eine Überprüfungsuntersuchung beantragen oder einfach abwarten, dass irgedetwas passiert, in der Regel passiert nach einer solchen Entlassung aber einfach überhaupt nichts mehr.

oder über einen Psychologen evtl. ein Attest erwirken

Du kannst dir von Ärzten oder Psychologen so viele Atteste ausstelloen lassen, wie du lustig bist.

oder geht das solange hin und her bis Ich entweder den Dienst geleistet habe oder aber 25 bin?

nein, wie gesagt, in aller Regel passiert überhaupt nichts mehr und das KWEA mogelt sich (rechtlich leider zulässig) um eine Entscheidung herum.
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« Antworten #12 am: 10. Juli 2010, 10:21:21 »

Zitat
Du kannst eine Überprüfungsuntersuchung beantragen oder einfach abwarten, dass irgedetwas passiert, in der Regel passiert nach einer solchen Entlassung aber einfach überhaupt nichts mehr.

1. Läuft solch eine Untersuchung wie eine Musterung ab oder speziell auf mein Problem bezogen, sprich Glaubhaftigkeit ect?

2. Was wäre denn sinnvoller? Warten oder Handeln? Ich habe immer soviel Glück, das mir immer das passiert was man nicht will.

Zitat
In beiden Fällen ändert dies erstmal nichts an deinem Status als verfügbarer, tauglicher Wehrpflichtiger.

Also im Falle der Entlassung heißt das, das Ich danach noch bis 25 gezogen werden kann?
Ich hatte schon vorher gehofft das die sich nie melden, da Ich im Februar 23 werde, aber bei meinem Glück ist das wieder mal andersrum gelaufen.

Eine Frage hab Ich noch:

Darf mir der Arzt Medikamente verschreiben die Ich "gezwungen" nehmen muss, wenn er der Meinung ist, das diese mich wieder fit machen würden?
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svennie
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« Antworten #13 am: 10. Juli 2010, 10:41:29 »

1. Läuft solch eine Untersuchung wie eine Musterung ab oder speziell auf mein Problem bezogen, sprich Glaubhaftigkeit ect?

Sie läuft in etwa wie die Untersuchung bei der Musterung ab.

2. Was wäre denn sinnvoller? Warten oder Handeln? Ich habe immer soviel Glück, das mir immer das passiert was man nicht will.

Meistens reicht es aus, einfach abzuwarten, da kommt nichts mehr, denn weil dem KWEA jetzt gesundheitliche Probleme bekannt sind, müsste es vor einer erneuten Einberufung eigentlich von selbst eine Überprüfungsuntersuchung durchführen.

Also im Falle der Entlassung heißt das, das Ich danach noch bis 25 gezogen werden kann?

Nein, das heißt es nicht.

Darf mir der Arzt Medikamente verschreiben die Ich "gezwungen" nehmen muss, wenn er der Meinung ist, das diese mich wieder fit machen würden?

Man kann dir Medikamente verschreiben, du bist aber nicht verpflichtet, diese einzunehmen.
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« Antworten #14 am: 10. Juli 2010, 18:00:24 »

Ich habe gerade mal bei Google rumgeschaut und habe dort auch einen Fall mit solchen Problemen gelesen. Die waren dort der Meinung das derjenige KZH bis DZE ist, was evtl. auch 3-4 Wochen gedauert hat.
Einer war auch der Meinung, das man dafür kein Geld bekommt wenn man in so einer kurzen Zeit ausfällt.
Das wäre natürlich äußerst dumm, da Ich in diesem Monat kein Geld hätte und demnach auch nicht arbeiten könnte, da Ich ja noch nicht entlassen bin.

Ich schreib hier nochmal die Dinge, die Ich dem Arzt sagen möchte. Wäre nett wenn Ich ein "Ok" bekomme oder den Hinweis, evtl. was wegzulassen.

- Schlafstörungen, Kribbeln in den Beinen, Innere Unruhe
- Angstzustände, Herzrasen, Herzstechen
- Essstörungen, Heulanfälle, Aggression mir gegenüber
- Probleme mit Waffen und allgemein Militärischen Dingen
- Lange Arbeitslos mit Möglichkeit wieder arbeiten zu können um mein Kopf wieder klar zu bekommen und mein altes gewohntes Leben zu leben
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