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Autor Thema: Was Hilft zur Verzögerung / Aufhebung vom Zivi  (Gelesen 1151 mal)
hau_rein
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Beiträge: 1


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« am: 13. September 2007, 16:30:16 »

Hallo an alle ich weiß das hier viele das Thema anschreiben aber leider habe ich nicht die antworten auf meine Fragen gefunden. Vielleicht könnt ihr mir Helfen.

1) Problem ich bin 22 Jahre alt. Und die Musterung war vor ca. 1 1/2 Jahren Ich wurde schon gemustert usw. Und ich sollte zum Bund. Da habe ich einen Brief hin geschrieben das ich nicht in den Bund will wegen Krieg usw. Jetzt soll ich den Zivi machen. Ich bin vor Kurzem auf ein Abend Gymi gegangen und habe es heraus schieben können.

Leider schaffe ich diese schule nicht und das andere Problem ist das ich in unserem Betrieb mit Helfen muss. Da mein Vater nicht mehr so fit ist wie früher. Jetzt meine frage wie kann ich raus aus dem Ganzem also das ich nie mehr eingezogen werde. Gibt es ein alter wo man nicht mehr eingezogen?

Wenn man verheiratet ist dann muss man nicht mehr oder??? habe ich auf jeden fall so gehört. Ich bin über jede Hilfe dankbar. Ich hoffe ihr könnt mir Helfen.


Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 14. September 2007, 19:29:29 »

1) Problem ich bin 22 Jahre alt. Und die Musterung war vor ca. 1 1/2 Jahren Ich wurde schon gemustert usw. Und ich sollte zum Bund. Da habe ich einen Brief hin geschrieben das ich nicht in den Bund will wegen Krieg usw. Jetzt soll ich den Zivi machen.

Nun, das war vorhersehbar. Es war sozusagen der Tausch von Perst gegen Cholera.

Ich bin vor Kurzem auf ein Abend Gymi gegangen und habe es heraus schieben können.

Leider schaffe ich diese schule nicht und das andere Problem ist das ich in unserem Betrieb mit Helfen muss. Da mein Vater nicht mehr so fit ist wie früher.

War die Schule zu schwierig oder haben dir deine Eltern die notwendige Zeit nicht eingeräumt?

Jetzt meine frage wie kann ich raus aus dem Ganzem also das ich nie mehr eingezogen werde. Gibt es ein alter wo man nicht mehr eingezogen?

Es gibt verschiedene Grenzen: Die normale liegt bei 23 Jahren, sie kann sich aber erhöhen, zum Beispiel wenn wegen einer Zurückstellung eine Einberufung vor dem 23. Geburtstag nicht (mehr) möglich war, wenn man auf seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach dem 22. Geburtstag verzichtet etc. pp.

Angenommen du erreichst jetzt eine (befristete) Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit im elterlichen Betrieb, dann würde sich die Heranziehungsgrenze erhöhen (auf das vollendete 25. Lebensjahr).

Wenn man verheiratet ist dann muss man nicht mehr oder???

Verheiratete werden auf Antrag vom Wehrdienst bzw. vom Zivildienst befreit.
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