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Autor Thema: Vorzeitige Entlassung Zivildienst - Chancen?  (Gelesen 1614 mal)
a_headache
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« am: 14. Juni 2010, 23:28:15 »

Hallo zusammen,

meine Situation ist die folgende: Ich wurde T2 gemustert,habe dann verweigert und eine Zivildienststelle im örtlichen Krankenhaus bekommen. Beginn der Dienstzeit ist der 1.7.2010 und Ende dann 31.03.2011.
Ich möchte im Anschluss an den Zivildienst gerne Mathematik studieren. Dieses Studium beginnt an allen Universitäten im Umkreis (wo ich bleiben möchte) immmer erst im Wintersemester also zum 1.10 bzw. der Vorlesungsbeginn ist am 25.10 (in Göttingen z.B.)

Jetzt wollte ich fragen, wie meine Chancen auf eine vorzeitige Entlassung unter Wegfall von Geld- und Sachbezügen sind? Ich habe diese Regelung in den Richtlinien gefunden und mich sehr gefreut, da die Zeit über 6 Monate ist und mir das sehr zu Gute kommen würde. Meine Dienststelle hat zugestimmt, den Antrag zu unterschreiben.

Mich würde nur interessieren, wie oft so ein Antrag genehmigt wird und wie lange die Bearbeitungszeit ist, hat da jemand Erfahrungen? Bei mir wären es ja nur 3 Monate, die ich arbeite, die restliche Zeit müsste ich dann in den Semesterferien abarbeiten.

Vielen Dank für Antworten im voraus
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 15. Juni 2010, 02:46:03 »

Jetzt wollte ich fragen, wie meine Chancen auf eine vorzeitige Entlassung unter Wegfall von Geld- und Sachbezügen sind?

Die liegen etwa bei Null.

Ich habe diese Regelung in den Richtlinien gefunden und mich sehr gefreut, da die Zeit über 6 Monate ist und mir das sehr zu Gute kommen würde. Meine Dienststelle hat zugestimmt, den Antrag zu unterschreiben.

Ich weiß nicht, welche 6 Monate du meinst, aber du erwartest doch nicht ernsthaft, dass du nach gut 3 1/2 Monaten aus dem Zivildienst entlassen wirst, weil du studieren möchtest?

Solche Kunstgriffe mit "Sonderurlaub" würden funktionieren, wenn du deinen Urlaub dafür voll einsetzen würdest. Dann könnte man dir theoretisch bis zu 31 Tage Sonderurlaub gewähren.

Mich würde nur interessieren, wie oft so ein Antrag genehmigt wird und wie lange die Bearbeitungszeit ist, hat da jemand Erfahrungen?

Unter diesen Voraussetzungen funktioniert das nicht.

Bei mir wären es ja nur 3 Monate, die ich arbeite, die restliche Zeit müsste ich dann in den Semesterferien abarbeiten.

Welche restliche Zeit? Sollte die Koalition nicht vor der Verkürzung des Grundwehr- und Zivildienstes zerbrechen, wirst du Ende Dezember aus dem Zivildienst entlassen.
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a_headache
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 15. Juni 2010, 10:42:42 »

mit 6 monaten meine ich: in den richtlinien steht, dass ein solcher antrag genehmigt wird, wenn zwischen offiziellem ende des zivildienstes und möglichem ausbildungsbeginn mehr als 6 monate liegen. wenn ich meinen urlaub opfere, liegen bei mir 7 monate zwischen möglichem studienbeginn und ende meines zivildienstes.

wenn ich ende dezember entlassen werden sollte, hätte ich sogar 9 monate, bis ich endlich etwas studieren könnte : /
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s0n0fsam
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Beiträge: 2


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« Antworten #3 am: 16. Februar 2011, 15:20:39 »

Hallo,

"svennie" hat, wie man sichtlich merkt, kein Interesse daran, dir sinnvolle Tips zu geben, aus welchen Gründen auch immer Lächelnd

Also:

Dda die Zeit bis zum nächst möglichen Semester mehr als 6 Monate betragen würde, trifft die Härtefallregelung zu, die die vorzeitige Entlassung ermöglicht.

"1. Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge wegen Studium- bzw. Ausbildungsbeginn

Eine besondere persönliche Härte liegt nach Leitfaden E 6, 2.2.2 vor, wenn bei Nichtgewährung des Sonderurlaubs mehr als neun Monate Ausbildungszeit verloren gehen würden. Ein nicht nutzbarer Zeitverlust von weniger als sechs Monaten ist in der Regel zumutbar E 6, 2.2.1). "

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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #4 am: 16. Februar 2011, 15:48:32 »

"svennie" hat, wie man sichtlich merkt, kein Interesse daran, dir sinnvolle Tips zu geben, aus welchen Gründen auch immer Lächelnd

Aha, öfter mal was neues.

Dda die Zeit bis zum nächst möglichen Semester mehr als 6 Monate betragen würde, trifft die Härtefallregelung zu, die die vorzeitige Entlassung ermöglicht.

Vielleicht bist du es, der die Fragestellung nicht verstanden hat.

Der Fragesteller hat einen Einberufungsbescheid über Zivildienst für den Zeitraum 1.7.2010 bis 31.03.2011 (24 Uhr) erhalten.

Zwischen (vorgesehenem) Ende des Zivildienstes und Semesterbeginn (01.10.2010, 0 Uhr) liegen genau 6 Monate, jedenfalls aber nicht mehr als 6 Monate..

Es sind halt nur nachträglich mehr als 6 Monate geworden, da nachträglich ein Entlassungsanspruch aus dem Zivildienst zum Januar 2011 entstanden ist.

Der Fragesteller hat den Wunsch geäußert vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen zu werden und dann Zivildienst in den Semesterferien "nachzudienen". Das ist im Gesetz nicht vorgesehen und wie das Problem lösbar gewesen wäre, habe ich mehrfach hier im Forum dargelegt.

Im Übrigen hatte das BAZ im fraglichen Zeitraum eine ganz andere Berechnungsmethode, um die "ungenutzten mehr als 6 Monate" zu berechnen. Diese Berechnungmethode wurde erst später für rechtswidrig erklärt.
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