User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.975 Mitglieder
Neuestes Mitglied: ForAmAgd

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Vorübergehend Wehrdienstuntauglich und Entlassung  (Gelesen 572 mal)
Falco314
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« am: 16. Juli 2010, 17:24:55 »

hallo,
ich weiß diesen Thread gabs schon 100mal aber irgendwie find ich keine befriedigende Antwort auf meine Frage, ich werde eine Situation schildern und hoffe auf Antworten.
Folgendes:
A wurde letztes Jahr im Juli T2 gemustert und zum 01.07.2010 zur Marine eingezogen (als FWDL 13). So A kam da überhaupt net klar, bekam Angstzustände, Ess- und Schlafstörungen usw.. Musste dann ins SanZ, kam zu nem zivilen Psychologen der hat folgendes Empfohlen: einleitung eines Dienstuntauglichkeitsverfahren und Krankschreibung für 6 Wochen.  3 Tage war A stationär im SanZ und wurde am MIttwoch 14.07.2010 ausgekleidet und weil A vorerst nicht am Truppendienst teilnehmen kann entlassen. Es heist es liegt eine Wehrdienstausnahme vor. Irgendwie hat A was von vorübergehend nicht Wehrdiensttauglich (6 Monate oder so) gelesen. Seit gestern ist A daheim.
So meine Fragen:
1.Wie gehts jetzte allgemein weiter? Bekommt A noch mal POst von seinen  KWEA oder net?
2.Wird A nach diesen 6 Monaten automatisch wieder eingzogen ohne "Ankündigung" oder Überprüfung?
3.A würde jetzt gerne Studieren ab 1.10 ist das erlaubt und möglich?
4. Was empfehlt ihr A jetzt?
5. A will auf keinen Fall mehr zum Bund hat ihn wirklich kaputt gemacht! Was tun?
Antworten wären sehr nett, wäre echt super!!!!
mfg Falco
« Letzte Änderung: 16. Juli 2010, 17:27:42 von Falco314 » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 16. Juli 2010, 21:04:31 »

... Es heist es liegt eine Wehrdienstausnahme vor. Irgendwie hat A was von vorübergehend nicht Wehrdiensttauglich (6 Monate oder so) gelesen. Seit gestern ist A daheim.

Na ich fürchte eher, da hat irgend ein Spezialist das Formular ausgefüllt.

So meine Fragen:
1.Wie gehts jetzte allgemein weiter? Bekommt A noch mal POst von seinen  KWEA oder net?

In der Regel passiert nichts mehr.

2.Wird A nach diesen 6 Monaten automatisch wieder eingzogen ohne "Ankündigung" oder Überprüfung?

Nein. Da Zweifel an der Wehrdienstfähigkeit bestehen, müsste zunächst eine Überprüfungsuntersuchung durchgeführt werden.

3.A würde jetzt gerne Studieren ab 1.10 ist das erlaubt und möglich?

Das kommt darauf an, ob A entlassen wurde oder "Krank zu Hause" ist, A sollte sich also die Papiere nochmals genau ansehen.

4. Was empfehlt ihr A jetzt?
5. A will auf keinen Fall mehr zum Bund hat ihn wirklich kaputt gemacht! Was tun?

A sollte neue Pläne aufstellen und die Bundeswehr vergessen.
Gespeichert
Falco314
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 17. Juli 2010, 10:38:43 »

A ist entlassen, steht auf den Papieren.
Bekommt ja kein Geld mehr und ist ausgekleidet...
Naja dann wird a sich jetzt bewerben, will eigentlich nix mehr von denen hören hab trotzdem angst.
Dass er den Wehrdienstberater fragt, empfehlt ihr A auch nicht oder?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 17. Juli 2010, 10:58:15 »

A ist entlassen, steht auf den Papieren.

Na also, dann bist du ein freier Mensch und solltest dich natürlich um einen Job kümmern, du willst ja Geld verdienen. Auch solletst du klären, ob du krankenversichert bist usw.

Bekommt ja kein Geld mehr und ist ausgekleidet...

Das ist die Folge der Entlassung.

Naja dann wird a sich jetzt bewerben, will eigentlich nix mehr von denen hören hab trotzdem angst.

Das ist verständlich, es wird aber aller Voraussicht nach nichts mehr passieren. Das Ergebnis der letzten Untersuchung durch den Truppenarzt wird verschlüsselt im IT-System der Bundeswehr als "4" zu finden sein und dabei wird es auch aller Voraussicht nach bleiben.

Dass er den Wehrdienstberater fragt, empfehlt ihr A auch nicht oder?

nein, das würde ich keinesfalls empfehlen. Der kann dir raten, wie man Wehrdienst leistet, mehr nicht, das ist sein Job.
Gespeichert
Falco314
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 17. Juli 2010, 11:40:53 »

Gut dann wird A jetzte Studieren ab 1.10
und wenn er Post bekommt?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 17. Juli 2010, 12:25:01 »

Gut dann wird A jetzte Studieren ab 1.10

Ab dem 3. Semester hat A einen Zurückstellungsanspruch, vorher würde eine Einberufung nur in der vorlesungsfreien Zeit erfolgen, wobei allerdings vor einer Einberufung eine Überprüfungsuntersuchung stattfinden müsste.

Die Erfahrung sagt allerdings, dass du nicht mehr zur Ableistung deiner Restwehrdienstzeit einberufen wirst.
Gespeichert
Falco314
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 17. Juli 2010, 13:09:17 »

für den fall das es doch passiert kann A einen KDV-stellen?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 17. Juli 2010, 13:11:21 »

für den fall das es doch passiert kann A einen KDV-stellen?

Natürlich kann er das (man kann sich jederzeit auf das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung berufen), nur ergibt das doch für diesen Fall noch keinen Sinn. Es sollte zunächst zumindest das Ergebnis der Überprüfungsuntersuchung abgewartet werden.

Der Zivildienst ist kein Ersatzdienst für wehrdienstunfähige Wehrpflichtige.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits