Das hat sie eben nicht überzeugt.
Kein Wunder, du hast ab Einberufung Kündigsungsschutz, es sei denn es handelt sich um einen Kleinbetrieb.
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http://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/__2.htmlAblehnung sprach von allgemeiner Härte und nicht besonderer Härte.
Richtig, diese (besondere Härte) ist Voraussetzung für eine Zurückstellung vom Wehrdienst.
Kündigungen aufgrund der Wehrpflicht seien gesetzlich nicht möglich.
richtig, Ausnahme: Kleinbetrieb
Einmaligkeit des Arbeitsverhältnisses sei nicht gegeben.
kann man so sehen.
Lediglich eine Verzögerung des Werdeganges und eine spätere Aufnahme der Tätigkeit möglich.
Das liegt in der Natur der Sache.
Ich wäre 23 Jahre und somit ist eine Verschiebung nicht möglich.
möglich schon, nur eben unter 2 Bedingungen:
Bedingung 1: Das KWEA verzichtet einfach so auf deine Einberufung oder
Bedingung 2: Es liegt eine besondere Härte vor.
Das sind alles Punkte, denen ich widersprechen will.
Na dann mal los, mich zu überzeugen mag einfach sein, das KWEA zu überzeigen nicht.
Die Kündigung in der Probezeit muss ja nicht begründet werden.
Richtig. Trotzdem ist sie unwirksam.
Wenn die wissen, dass ich zum Bund muss, dann bin ich eben raus.
Das Arbeitsgericht wird dem Arbeitgeber aber erklären, dass es so nicht geht.
Für mich ist das Arbeitsverhältnis einmalig und bei diesem Arbeitgeber und wahrscheinlich auch bei keinem anderen komme ich nach dem Bund mehr unter.
Du bekommst also im Leben nie wieder einen Job!?
Das ist keine Verzögerung des Werdeganges, sondern raubt mir meine berufliche Existenz!
Das wäre in der Tat eine besondere Härte. Aber das schlüssig zu belegen dürfte wohl aussichtslos sein.
Also deines Erachtes soll ich zusätzlich zum Widerspruch zu dem Entscheid einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen und nicht mit diesem warten?
Weil dein Widerspruch (jedenfalls so) ohnehin keinerlei Erfolgsaussichten hat, sollte der Antrag gestellt werden.
Wie lange war der falsche Ausdruck: Wie oft kann ich Widersprüche einlegen?
Gegen jede ergangene Entscheidung 1 mal. Gegen die Widerspruchsentscheidung kann dann Klage erhoben werden.
Ich habe laut der Benachrichtung 14 Tage Zeit auf diesen Widerspruch einzugehen.
Nein, du hast nicht 14 Tage um darauf einzugehen, sondern 14 Tage um den Widerspruch einzulegen.
Das werde ich dann kommende Woche nach dem Parteitag machen und zugleich eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.
Ich weiß nicht, worauf du da jetzt warten willst. Ich würd zusehen, dass ich die beiden Briefe noch diese Woche schreibe und verschicke.
Aber trotz dem ganzen Hin- und Hergeschreibsel können sie mich jederzeit einberufen?
ja.
Wäre es schlimm, wenn jetzt die Einberufung morgen kommen würde und ich dann erst die Überprüfungsuntersuchung beantragen würde?
ja.
Wenn sie Ende Dezember "voll sind" dann ist es aber noch nicht vorbei, oder? Es könnten auch noch welche abspringen und ich muss nachrücken?
Allein darum geht es doch.
Wenn ich jetzt nicht eingezogen werde, ist es wahrscheinlich, dass sie im März wieder auf mich zukommen?
Das hängt von deinem Alter ab.