User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.392 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inplinjayn

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Verschiebung wg. befr. Arbeitsverhältnis abgelehnt. Was tun?  (Gelesen 356 mal)
acheron22
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« am: 10. November 2010, 20:23:02 »

Hallo zusammen, langsam wirds eng und ich hoffe auf eure Hilfe!

War zurückgestellt für die Ausbildung. Im Oktober kam dann die Vorbenachrichtigung, dass ich zum Januar evtl. eingezogen werde (aber wohl nicht eingeplant bin?). Ich soll mich bereit halten.

Hab dann meinen Jahresvertrag als Grund zur Verschiebung der Einberufung angegeben. Das ist mit einem heutigen Schreiben abgelehnt worden, weil ich kommendes Jahr 23 Jahre werden würde und somit nicht mehr eingezogen werden könnte.

Habe nun 14 Tage Zeit für einen Widerspruch. Was ist zu tun?

Mein Plan: Widerspruch einlegen und nochmals auf den Arbeitsvertrag eingehen, weil die Argumente des KWEA m.E. nicht zutreffend sind.

Soll ich dann mit dem Widerspruch auch gleich eine Nachuntersuchung beantragen, weil diese schon drei Jahre her ist. Oder kann ich mir das noch aufheben?

Wie lange kann man Widersprüche einlegen?

Hat das immer aufschiebende Wirkung, solange kein Einberufungsbescheid gekommen ist?

Kann der kommen, obwohl ein Widerspruch läuft?

Ab wann kann ich davon ausgehen, dass die "voll" sind zum Januar?

Danke euch!!!!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 10. November 2010, 20:50:31 »

Hab dann meinen Jahresvertrag als Grund zur Verschiebung der Einberufung angegeben. Das ist mit einem heutigen Schreiben abgelehnt worden, weil ich kommendes Jahr 23 Jahre werden würde und somit nicht mehr eingezogen werden könnte.

Ohne jetzt die Details zu kennen, würde ich erstmal davon ausgehen, dass das KWEA recht hat.

Habe nun 14 Tage Zeit für einen Widerspruch. Was ist zu tun?

Du könntest Widerspruch einlegen.

Wie hast du denn den Antrag (auf was genau) begründet?

Mein Plan: Widerspruch einlegen und nochmals auf den Arbeitsvertrag eingehen, weil die Argumente des KWEA m.E. nicht zutreffend sind.

Wir kennen die Argumente nicht.

Soll ich dann mit dem Widerspruch auch gleich eine Nachuntersuchung beantragen, weil diese schon drei Jahre her ist. Oder kann ich mir das noch aufheben?

Du bist vorbenachrichtigt und angehört worden. Du solltest meines erachtens den Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung stellen.

Wie lange kann man Widersprüche einlegen?

Solange die Fristen nicht abgelaufen sind. Oder was meinst du jetzt?

Hat das immer aufschiebende Wirkung, solange kein Einberufungsbescheid gekommen ist?

Er hat nie aufschiebende Wirkung, es sei denn, es handelt um einen Musterungsbescheid.

Kann der kommen, obwohl ein Widerspruch läuft?

ja.

Ab wann kann ich davon ausgehen, dass die "voll" sind zum Januar?

Ab Ende Dezember. Müsste in deinem Schreiben eigentlich auch drinstehen.
Gespeichert
acheron22
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 10. November 2010, 21:19:37 »

Danke für die schnelle Antwort! Da nochmal etwas detaillierter:

Meine Bitte um Heranziehung nach dem befristeten Arbeitsverhältnis enthielt u.a. "Eine Einberufung zum 1. Januar 2011 würde mitten in dieses befristete Arbeitsverhältnis fallen und zu einer Kündigung noch in der Probezeit führen.", "ohne die Einberufung wäre anschließend ein unbefristeter Vertrag denkbar", "schwierige Arbeitsmarktlage".

Das hat sie eben nicht überzeugt. Ablehnung sprach von allgemeiner Härte und nicht besonderer Härte. Kündigungen aufgrund der Wehrpflicht seien gesetzlich nicht möglich. Einmaligkeit des Arbeitsverhältnisses sei nicht gegeben. Lediglich eine Verzögerung des Werdeganges und eine spätere Aufnahme der Tätigkeit möglich. Ich wäre 23 Jahre und somit ist eine Verschiebung nicht möglich.

Das sind alles Punkte, denen ich widersprechen will. Die Kündigung in der Probezeit muss ja nicht begründet werden. Wenn die wissen, dass ich zum Bund muss, dann bin ich eben raus. Für mich ist das Arbeitsverhältnis einmalig und bei diesem Arbeitgeber und wahrscheinlich auch bei keinem anderen komme ich nach dem Bund mehr unter. Das ist keine Verzögerung des Werdeganges, sondern raubt mir meine berufliche Existenz!

Also deines Erachtes soll ich zusätzlich zum Widerspruch zu dem Entscheid einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen und nicht mit diesem warten?

Wie lange war der falsche Ausdruck: Wie oft kann ich Widersprüche einlegen? Ich habe laut der Benachrichtung 14 Tage Zeit auf diesen Widerspruch einzugehen. Das werde ich dann kommende Woche nach dem Parteitag machen und zugleich eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Aber trotz dem ganzen Hin- und Hergeschreibsel können sie mich jederzeit einberufen?

Wäre es schlimm, wenn jetzt die Einberufung morgen kommen würde und ich dann erst die Überprüfungsuntersuchung beantragen würde?

Wenn sie Ende Dezember "voll sind" dann ist es aber noch nicht vorbei, oder? Es könnten auch noch welche abspringen und ich muss nachrücken? Wenn ich jetzt nicht eingezogen werde, ist es wahrscheinlich, dass sie im März wieder auf mich zukommen?

Ich hoffe, das war jetzt klarer. Vielen Dank!!!!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 11. November 2010, 00:19:47 »

Das hat sie eben nicht überzeugt.

Kein Wunder, du hast ab Einberufung Kündigsungsschutz, es sei denn es handelt sich um einen Kleinbetrieb.

-> http://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/__2.html

Ablehnung sprach von allgemeiner Härte und nicht besonderer Härte.

Richtig, diese (besondere Härte) ist Voraussetzung für eine Zurückstellung vom Wehrdienst.

Kündigungen aufgrund der Wehrpflicht seien gesetzlich nicht möglich.

richtig, Ausnahme: Kleinbetrieb

Einmaligkeit des Arbeitsverhältnisses sei nicht gegeben.

kann man so sehen.

Lediglich eine Verzögerung des Werdeganges und eine spätere Aufnahme der Tätigkeit möglich.

Das liegt in der Natur der Sache.

Ich wäre 23 Jahre und somit ist eine Verschiebung nicht möglich.

möglich schon, nur eben unter 2 Bedingungen:

Bedingung 1: Das KWEA verzichtet einfach so auf deine Einberufung oder
Bedingung 2: Es liegt eine besondere Härte vor.

Das sind alles Punkte, denen ich widersprechen will.

Na dann mal los, mich zu überzeugen mag einfach sein, das KWEA zu überzeigen nicht.

Die Kündigung in der Probezeit muss ja nicht begründet werden.

Richtig. Trotzdem ist sie unwirksam.

Wenn die wissen, dass ich zum Bund muss, dann bin ich eben raus.

Das Arbeitsgericht wird dem Arbeitgeber aber erklären, dass es so nicht geht.

Für mich ist das Arbeitsverhältnis einmalig und bei diesem Arbeitgeber und wahrscheinlich auch bei keinem anderen komme ich nach dem Bund mehr unter.

Du bekommst also im Leben nie wieder einen Job!?

Das ist keine Verzögerung des Werdeganges, sondern raubt mir meine berufliche Existenz!

Das wäre in der Tat eine besondere Härte. Aber das schlüssig zu belegen dürfte wohl aussichtslos sein.

Also deines Erachtes soll ich zusätzlich zum Widerspruch zu dem Entscheid einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen und nicht mit diesem warten?

Weil dein Widerspruch (jedenfalls so) ohnehin keinerlei Erfolgsaussichten hat, sollte der Antrag gestellt werden.

Wie lange war der falsche Ausdruck: Wie oft kann ich Widersprüche einlegen?

Gegen jede ergangene Entscheidung 1 mal. Gegen die Widerspruchsentscheidung kann dann Klage erhoben werden.

Ich habe laut der Benachrichtung 14 Tage Zeit auf diesen Widerspruch einzugehen.

Nein, du hast nicht 14 Tage um darauf einzugehen, sondern 14 Tage um den Widerspruch einzulegen.

Das werde ich dann kommende Woche nach dem Parteitag machen und zugleich eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Ich weiß nicht, worauf du da jetzt warten willst. Ich würd zusehen, dass ich die beiden Briefe noch diese Woche schreibe und verschicke.

Aber trotz dem ganzen Hin- und Hergeschreibsel können sie mich jederzeit einberufen?

ja.

Wäre es schlimm, wenn jetzt die Einberufung morgen kommen würde und ich dann erst die Überprüfungsuntersuchung beantragen würde?

ja.

Wenn sie Ende Dezember "voll sind" dann ist es aber noch nicht vorbei, oder? Es könnten auch noch welche abspringen und ich muss nachrücken?

Allein darum geht es doch.

Wenn ich jetzt nicht eingezogen werde, ist es wahrscheinlich, dass sie im März wieder auf mich zukommen?

Das hängt von deinem Alter ab.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits