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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: "Uralt", Angestellter bei den Eltern und Sie lassen mich nicht in Ruhe! Was nu?  (Gelesen 323 mal)
Jens.Jensen
Newbie
*
Beiträge: 1


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« am: 13. November 2010, 17:15:28 »

Ich fang mal vorne an...und weise auf mein greises Alter von 24 Jahren und 4 Monaten hin...
Ich wurde erstmalig 2004 wegen 1jähr. Handelsschule zurückgestellt, danach habe ich 2,5 Jahre festangestellt gearbeitet, auch zurück gestellt (warum?! keine Ahnung Zunge), dann wurde ich nochmals wegen Ausbildung von 2007 bis 10/2010 zurückgestellt.
Nun kam ein Brief zur Eignungsfeststellung und bereit halten zum Antritt am 01.01., Termin wargenommen, Antrag auf "nachuntersuchung" da Musterung mittlerweile über 6Jahre her und sich körperliche Beschwerden eingestellt haben / verschlimmert haben, erwähnte ja bereits mein greises Alter Lächelnd geht da um -6,5 diop. (schon immer) Kurzsichtig und Impingement Schulter (neu und noch nicht operiert).
Habe nun den Termin für die Überprüfung verlegt (noch kein neuer) wegen geschäftl. Termin der seit 10.08. fest steht.
Weiter bin ich nach der Ausbildung in den wirtschaftlich schlecht gestellten Betrieb meiner Eltern gewechselt, in dem nur meine Mutter arbeitet (alleine + mir / ca. 5 Angestellte Fahrer, keiner im Büro). Dort bin ich aufgrund des Ausscheidens meines Vaters tatsächlich nicht "wegdenkbar", das würde das Kartenhaus zusammenfallen lassen, da wir zu zweit kaum das neue Aufkommen durch den "Aufschwung" bewältigen können und mehreren Leuten Job und Zukunft kosten!

Nun meine Fragen:
Was mach ich jetzt am besten? Antrag auf "Unabkömmlichkeit" (traue dem nicht, da das KWEA es empfohlen hat...)

Kann ich das ganze noch weiter rauszögern?

Wie lange muss ich das rauszögern bis es vorbei ist? (3 verschiedene Aussagen bei KWEA! Werde im Aug. 2011 25 und will mich nich auf Herrn von und zu Guttenberg verlassen)

Freue mich auf Antworten...Smiley

und weise darauf hin das ich nicht alle Fachbegriffe kenne und richtig beschrieben habe...Zwinkernd

Dankeeee!

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lennart
Newbie
*
Beiträge: 6


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« Antworten #1 am: 14. November 2010, 02:17:18 »

Das mit der Unabkömmlichkeit ist aber eine sehr sichere Variante in deinem Fall.
Ich muss dazu sagen das ich jetzt seit 5 Jahren vom KWEA (erfolglos) gejagt wurde, und noch nicht mal einen KDV antrag stellen musste  Grinsend. Beim Anfang war das KWEA richtig geil darauf mich einzuziehen, nachdem ich den aber ständig Gründe geliefert habe mich nicht einzuziehen, haben sie mich aufgegeben  Zunge

Gesetzlich musst du bis zum 11. August bangen, aber realistisch wurde in einem anderen Forum was vom 01.01.2011 als letzten Termin für Wehrpflichtige genannt. Mach dir also gar keine Sorgen, wichtig ist nur das du die Joker (KDV Antrag, Nachmusterung) immer als letzte Konsequenz ziehst, um Zeit zu gewinnen.
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svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #2 am: 14. November 2010, 14:33:28 »

Das mit der Unabkömmlichkeit ist aber eine sehr sichere Variante in deinem Fall.

Nur, dass sie jetzt Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit heißt. Den Antrag müssen die Eltern stellen.

Ich muss dazu sagen das ich jetzt seit 5 Jahren vom KWEA (erfolglos) gejagt wurde, und noch nicht mal einen KDV antrag stellen musste  Grinsend. Beim Anfang war das KWEA richtig geil darauf mich einzuziehen, nachdem ich den aber ständig Gründe geliefert habe mich nicht einzuziehen, haben sie mich aufgegeben  Zunge

Manchmal kommt das böse Erwachen hinterher. Ich hatte auch über Jahre mit denen zu tun, zwischendurch wurde ich auch mal monatelang ignoriert. Es kamen aber letztlich doch 2 Einberufungen.
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