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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: UK-Stellung 2 Wochen vor 23.Lebensjahr zu ende  (Gelesen 1186 mal)
perezoso
Newbie
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Beiträge: 5


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« am: 15. September 2007, 12:23:00 »

Hallo,
wie man dem Topic entnehmen kann bin ich seid einer Woche unabkömmlich gestellt. Ich bin bis zum 31.5. unabkömmlich gestellt. 15 Tage später erreiche ich mein 23. Lebensjahr. Würde heisen ich muss "nur" noch diese 15 Tage irgendwie (durch Anträge) die Jungs beim BAZ "beschäftigen". Dann bin ich doch raus aus dem ganzen?

Meine Ideen wären:
1.Verzicht auf Kriegsdienstverweigerung und dann anschließender Nach-Musterung da die 4 Jahre zurückliegt.

2.Nach Untersuchung beim BAZ da Musterung länger als 2 Jahre zurückliegt.

3.Es ist im Schreiben die Rede davon, dass ich mich RECHTZEITIG um eine Zivistelle kümmern soll und diese dem BAZ mitteilen. Also keine Frist. Idee: Mich gar NICHT melden und die müssen mir dann innerhalb von 15 Tagen eine Zivistelle zuweisen.

Hat jemand noch mehr Ideen?
3. halte ich allerdings für riskant. Und gibt es z.B. für zurückziehen des KDV eine Frist? Könnte ich das am 30.5 einreichen?

Ist das ganze realistisch das es klappen wird? Also ich bin da guter Dinge.

Noch eine ganz andere Frage. Zurzeit hab ich ein Gehalt von ca. 2000€ im Monat. Ich möchte mir eine Wohnung Anfang Januar suchen im Bereich von 600€ Miete im Monat. Da ich dann als Zivi (falls der schlimmste Fall eintritt) 400€ verdiene und niemals das Geld für Miete aufbringen kann übernimmt dann der Staat oder wer auch immer die KOMPLETTE Miete? Oder wird das entschieden wieviel die Eltern verdienen oder wieviel ich zuvor verdient habe?!

PS: Ja ich hab keine Lust auf Zivi oder Bund. Also müsst ihr auf diesen Punkt nicht weiter eingehen Zwinkernd

Danke für eure Hilfe!
Gruss
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 15. September 2007, 12:58:55 »

Hallo,
wie man dem Topic entnehmen kann bin ich seid einer Woche unabkömmlich gestellt. Ich bin bis zum 31.5. unabkömmlich gestellt. 15 Tage später erreiche ich mein 23. Lebensjahr. Würde heisen ich muss "nur" noch diese 15 Tage irgendwie (durch Anträge) die Jungs beim BAZ "beschäftigen". Dann bin ich doch raus aus dem ganzen?

Da gibt es aber nichts, was aufschiebende Wirkung hätte.

Meine Ideen wären:
1.Verzicht auf Kriegsdienstverweigerung und dann anschließender Nach-Musterung da die 4 Jahre zurückliegt.

Es gibt keine "Nach-Musterung" und dein Verzicht würde die Heranziehungsgrenze um 2 Jahre erhöhen.

2.Nach Untersuchung beim BAZ da Musterung länger als 2 Jahre zurückliegt.

Hat keine aufschiebende Wirkung, die Ankündigung der Heranziehung wird jedenfalls rechtzeitig vor dem 1.6. kommen, die enthält auch die Aufforderung, Gründe zu nennen die gegen eine Einberufung sprechen.

3.Es ist im Schreiben die Rede davon, dass ich mich RECHTZEITIG um eine Zivistelle kümmern soll und diese dem BAZ mitteilen. Also keine Frist. Idee: Mich gar NICHT melden und die müssen mir dann innerhalb von 15 Tagen eine Zivistelle zuweisen.

Innerhalb von 15 Tagen ginge das nicht, es gibt eine Ladungsfrist zum Dienstantritt. Das BAZ wird vorher aktiv.

Hat jemand noch mehr Ideen?

Die beste Idee wäre gewesen, keinen KDV-Antrag zu stellen, dann wärst du vermutlich raus aus der Geschichte. Jetzt wirds schwierig.

3. halte ich allerdings für riskant. Und gibt es z.B. für zurückziehen des KDV eine Frist? Könnte ich das am 30.5 einreichen?

Nein es gibt keine Frist, die Heranziehungsgrenze erhöht sich aber trotzdem.

Ist das ganze realistisch das es klappen wird? Also ich bin da guter Dinge.

Ich halte es für ziemlich ausgeschlossen, dass das klappt es sei denn der zuständige Mitarbeiter im BAZ ist bei der Arbeit so unkonzentriert, dass er Fehler macht.

Noch eine ganz andere Frage. Zurzeit hab ich ein Gehalt von ca. 2000€ im Monat. Ich möchte mir eine Wohnung Anfang Januar suchen im Bereich von 600€ Miete im Monat. Da ich dann als Zivi (falls der schlimmste Fall eintritt) 400€ verdiene und niemals das Geld für Miete aufbringen kann übernimmt dann der Staat oder wer auch immer die KOMPLETTE Miete?

theoretisch möglich, zuständindig ist die Unterhaltssicherungsbehörde (Sozialamt).

Oder wird das entschieden wieviel die Eltern verdienen oder wieviel ich zuvor verdient habe?!

Nein das ist Elternunabhängig, kommt aber darauf an, wie lange vor dem Dienstantritt du ausziehst:

http://www.gesetze-im-internet.de/usg/__7a.html
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perezoso
Newbie
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Beiträge: 5


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« Antworten #2 am: 15. September 2007, 13:35:25 »

Na ganz toll.
Danke jetzt hast meine gute Laune zerstört.  Unentschlossen
Aber trotzdem vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Mal schauen was daraus wird.
Falls jemand noch Ideen hat wie ich da rauskommen kann dann wär ich für jeden Rat dankbar.

Gruss und schönes Wochenende voll.
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #3 am: 16. September 2007, 09:49:33 »

Zitat
Hallo,
wie man dem Topic entnehmen kann bin ich seid einer Woche unabkömmlich gestellt. Ich bin bis zum 31.5. unabkömmlich gestellt. 15 Tage später erreiche ich mein 23. Lebensjahr. Würde heisen ich muss "nur" noch diese 15 Tage irgendwie (durch Anträge) die Jungs beim BAZ "beschäftigen". Dann bin ich doch raus aus dem ganzen?
wenn es sich nicht um die jungs vom BAZ, sondern vom KWEA handeln würde hättest du vermutlich kein problem mehr. schade das frühzeitig ein kdv antrag gestellt wurde.



Zitat
Meine Ideen wären:
1.Verzicht auf Kriegsdienstverweigerung und dann anschließender Nach-Musterung da die 4 Jahre zurückliegt.
bei zurückziehen des KDV antrags nach dem 22igsten geburtstag kann eine einberufung zum gwd bis25 erfolgen --> keine gute idee.

Zitat
2.Nach Untersuchung beim BAZ da Musterung länger als 2 Jahre zurückliegt.
empfiehlt sich auf jeden fall und zwar würde ich am besten zeitnah zu dem termin an dem sich einberufungsbescheid andeutet die überprüfungsuntersuchung beantragen.

Zitat
3.Es ist im Schreiben die Rede davon, dass ich mich RECHTZEITIG um eine Zivistelle kümmern soll und diese dem BAZ mitteilen. Also keine Frist. Idee: Mich gar NICHT melden und die müssen mir dann innerhalb von 15 Tagen eine Zivistelle zuweisen.
hast du etwa schon eine ankündigung der heranziehung bekommen??
das BAZ kann auch shcon viel früher mit den planungen für deine einberufung beginnen, der einberufungstermin wäre halt dann zb der 1.6.
selbst eine stelle vorschlagen wirst du natürlich nich.

Zitat
Hat jemand noch mehr Ideen?
3. halte ich allerdings für riskant. Und gibt es z.B. für zurückziehen des KDV eine Frist? Könnte ich das am 30.5 einreichen?
keine fristen nein.

Zitat
Ist das ganze realistisch das es klappen wird? Also ich bin da guter Dinge.
glückssache ob das BAZ eine einberufung vornimmt oder nicht..
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