Hallo,
wie man dem Topic entnehmen kann bin ich seid einer Woche unabkömmlich gestellt. Ich bin bis zum 31.5. unabkömmlich gestellt. 15 Tage später erreiche ich mein 23. Lebensjahr. Würde heisen ich muss "nur" noch diese 15 Tage irgendwie (durch Anträge) die Jungs beim BAZ "beschäftigen". Dann bin ich doch raus aus dem ganzen?
Da gibt es aber nichts, was aufschiebende Wirkung hätte.
Meine Ideen wären:
1.Verzicht auf Kriegsdienstverweigerung und dann anschließender Nach-Musterung da die 4 Jahre zurückliegt.
Es gibt keine "Nach-Musterung" und dein Verzicht würde die Heranziehungsgrenze um 2 Jahre erhöhen.
2.Nach Untersuchung beim BAZ da Musterung länger als 2 Jahre zurückliegt.
Hat keine aufschiebende Wirkung, die Ankündigung der Heranziehung wird jedenfalls rechtzeitig vor dem 1.6. kommen, die enthält auch die Aufforderung, Gründe zu nennen die gegen eine Einberufung sprechen.
3.Es ist im Schreiben die Rede davon, dass ich mich RECHTZEITIG um eine Zivistelle kümmern soll und diese dem BAZ mitteilen. Also keine Frist. Idee: Mich gar NICHT melden und die müssen mir dann innerhalb von 15 Tagen eine Zivistelle zuweisen.
Innerhalb von 15 Tagen ginge das nicht, es gibt eine Ladungsfrist zum Dienstantritt. Das BAZ wird
vorher aktiv.
Hat jemand noch mehr Ideen?
Die beste Idee wäre gewesen,
keinen KDV-Antrag zu stellen, dann wärst du vermutlich raus aus der Geschichte. Jetzt wirds schwierig.
3. halte ich allerdings für riskant. Und gibt es z.B. für zurückziehen des KDV eine Frist? Könnte ich das am 30.5 einreichen?
Nein es gibt keine Frist, die Heranziehungsgrenze erhöht sich aber trotzdem.
Ist das ganze realistisch das es klappen wird? Also ich bin da guter Dinge.
Ich halte es für ziemlich ausgeschlossen, dass das klappt es sei denn der zuständige Mitarbeiter im BAZ ist bei der Arbeit so unkonzentriert, dass er Fehler macht.
Noch eine ganz andere Frage. Zurzeit hab ich ein Gehalt von ca. 2000€ im Monat. Ich möchte mir eine Wohnung Anfang Januar suchen im Bereich von 600€ Miete im Monat. Da ich dann als Zivi (falls der schlimmste Fall eintritt) 400€ verdiene und niemals das Geld für Miete aufbringen kann übernimmt dann der Staat oder wer auch immer die KOMPLETTE Miete?
theoretisch möglich, zuständindig ist die Unterhaltssicherungsbehörde (Sozialamt).
Oder wird das entschieden wieviel die Eltern verdienen oder wieviel ich zuvor verdient habe?!
Nein das ist Elternunabhängig, kommt aber darauf an, wie lange vor dem Dienstantritt du ausziehst:
http://www.gesetze-im-internet.de/usg/__7a.html