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Autor Thema: THW kündigen?  (Gelesen 2008 mal)
t3ufel
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« am: 10. April 2011, 18:41:52 »

Guten Abend,

Wie das Topic schon verrät würde ich gerne beim THW kündigen und freigestellt werden.

Zu meinem bisherigen Werdegang:

Wurde mit glaube 19 Jahren gemustert und habe dort direkt verweigert, danach einen hübschen Aufsatz geschrieben wieso usw und wurde an den Zivildienst verwiesen.
Ein Jahr später haben die sich dann auch mal gemeldet und ich hätte wohl meinen Job verloren wenn ich mich nicht noch schnell beim THW verpflichtet hätte. Ärgerlich
Dort hab ich die Grundausbildung gemacht und mich dann aufgrund einer Weiterbildung zum Meister beurlauben lassen. Im Dezember hab ich bestanden und HEUTE (sonntags....) ruft mich das THW an das es am Dienstag wieder weitergeht, also die Beurlaubung vorbei ist. Augen rollen

Hab dem netten Herrn gleich gesagt das ich seit letztem Jahr verheiratet bin (26 Jahre alt) und ich eigentlich nicht mehr weitermachen will da ich im Job auch ziemlich viel um die Ohren habe.
Er hat dann direkt angefangen von Pflicht und Vertrag zu reden und dass das ganze ja nicht so einfach wäre.

Wie löse ich das ganze am besten?

Ich wäre eigentlich einfach garnicht mehr hingegangen und hätte abgewartet was passiert, aber da der mich ja schon aufm Kieker hat... Grinsend

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Gruß,

t3ufel
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t3ufel
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« Antworten #1 am: 12. April 2011, 16:37:41 »

hat keiner eine idee oder vorschlag?  Smiley


edit:

ich hab mir mal ein Kündigungsschreiben ausgedruckt und werde es vorlegen. Meines Wissens ist die Frist 4 Wochen zum Quartelsende.

Gruß
« Letzte Änderung: 12. April 2011, 17:12:30 von t3ufel » Gespeichert
svennie
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« Antworten #2 am: 12. April 2011, 18:56:12 »

hat keiner eine idee oder vorschlag?  Smiley

Hättest du mal rechtzeitig gekündigt.

ich hab mir mal ein Kündigungsschreiben ausgedruckt und werde es vorlegen. Meines Wissens ist die Frist 4 Wochen zum Quartelsende.

Richtig, deine Kündigung wäre also wirksam zum Ablauf des 30.06.2011

Jetzt solltest du klären, ob du bis dahin nochmals Urlaub bzw. Sonderurlaub bekommst. Das ist aber im Zweifel eine Ermessensentscheidung.

Strategisch wäre es wohl sinnvoller, erst den Urlaub zu beantragen und dann aus dem Urlaub heraus zu kündigen.
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t3ufel
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« Antworten #3 am: 14. April 2011, 19:11:24 »

ich hab da ehrlich gesagt garnimma drangedacht.

aber das mit dem erneuten beurlauben is schon ne gute idee, danke.
wenn ich keinen urlaub bekomme leg ichs drauf an und geh die 2 monate einfach nicht mehr hin. Zunge
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t3ufel
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« Antworten #4 am: 31. Mai 2011, 19:17:05 »

Hi,

hab heute meine Kündigung abgegeben.
Mein OB war nicht sonderlich glücklich damit und meinte "das würde nicht so einfach gehen".
Hab mir meine Abschrift der Kündigung mit Stempel unterschreiben lassen, allerdings faselte er was von Konsequenzen und es würde eskalieren??? falls ich das durchziehen wolle.
Meines Wissens geht das ganze jetzt an die Zivildienststelle und wenn die sich melden schick ich eine Kopie der Heiratsurkunde und lasse mich freistellen oder?

Vorausgesetzt das THW zickt jetzt nicht irgendwie rum?
Bin ganz normal ins Büro und hab ihm freundlich gesagt das ich kündigen werde und das innerhalb der Frist.
Er meinte dazu nur dass das mit der normalen Kündigung so einfach nicht geht?!
Ich kenne nur §10 Absatz 3 und nach dieser "Richtlinie" ist das doch korrekt oder?

http://www.gesetze-im-internet.de/thw-mitwv/__10.html

Das Verhalten des OB hat meine bisherige Meinung vom THW nur noch bestärkt...

Besten Dank schonmal für eine hilfreiche Antwort. Smiley

gruß
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« Antworten #5 am: 1. Juni 2011, 07:31:51 »

Meines Wissens geht das ganze jetzt an die Zivildienststelle und wenn die sich melden schick ich eine Kopie der Heiratsurkunde und lasse mich freistellen oder?

Strenggenommen gibt es schon keine "Zivildienststelle" (Bundesamt für den Zivildienst) mehr, das heißt jetzt "Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben". Die machen alles mögliche, nur sicher keine Einberufungen mehr zum Zivildienst. Aber natürlich könntest du noch bis 30.06.2011 die Befreiung vom Zivildienst beantragen, weil du verheiratet bist. Danach gibt es ohnehin keinen Zivildienst mehr.

Vorausgesetzt das THW zickt jetzt nicht irgendwie rum?
Bin ganz normal ins Büro und hab ihm freundlich gesagt das ich kündigen werde und das innerhalb der Frist.
Er meinte dazu nur dass das mit der normalen Kündigung so einfach nicht geht?!

Dann steht er mit seiner Meinung ziemlich alleine.

Ich kenne nur §10 Absatz 3 und nach dieser "Richtlinie" ist das doch korrekt oder?

http://www.gesetze-im-internet.de/thw-mitwv/__10.html

ja.
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t3ufel
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« Antworten #6 am: 1. Juni 2011, 12:52:40 »

besten dank, dann schick ich die vom OB unterschriebene abschrift der kündigung am besten nochmal direkt nach mainz zur hauptstelle vom thw nur um sicher zu gehen, oder?

gruß
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« Antworten #7 am: 3. Juni 2011, 09:59:44 »

besten dank, dann schick ich die vom OB unterschriebene abschrift der kündigung am besten nochmal direkt nach mainz zur hauptstelle vom thw nur um sicher zu gehen, oder?

ja, kann nicht schaden.
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t3ufel
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« Antworten #8 am: 19. Juni 2011, 17:27:48 »

hi !

also es hat sich niemand mehr gemeldet bisher, ca. 3 wochen nun rum... Grinsend
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