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Autor Thema: T4 gemustert, kein erneuter Musterungstermin  (Gelesen 1224 mal)
cheater83
Newbie
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Beiträge: 3


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« am: 12. Februar 2007, 16:37:11 »

Guten Tag,

Person A wurde Mitte Oktober 2006 gemustert und wurde als vorübergehend nicht wehrdienstfähig einschließlich Mitte Januar 2007 vom Wehrdienst zurückgestellt(3 Monate).
Die Gründe für die T4 Einstufung war eine auszustehende Herzuntersuchung beim Kardiologen, es bestand den Verdacht auf eine Herzrhytmusstörung.
Beim Besuch des Kardiologen wurde nichts festgestellt.
Laut Musterungschreiben, wird Person A nach Ablauf dieser Frist erneut gemustert.
Eine Entscheidung über den Antrag der Person A auf Zurückstellung von der Musterung Mitte Oktober wird erst erfolgen, wenn durch eine erneute Musterung seine Werhdienstfähigkeit festgestellt worden ist. Er unterliegt der Wehrüberwachung.

So weit so gut, Person A hat Mitte Februar 2007 noch immer keinen Termin für eine erneute Musterung.
Person A möchte Zivildienst leisten wenn er nichts ausgemustert wird, und er denkt, dass er bei einer erneuten Musterung T2 haben wird.
Er spielt mit dem Gedanken beim Kreiswehrersatzamt anzurufen um Nachzuhaken, denn Person A möchte sich gerne um eine Zivildienstelle bewerben um nicht "irgendeine" zu bekommen.
Wenn Person A ausgemustert werden würde, würde Sie zum Wintersemester beginnen zu studieren.

Wäre es für Person A jetzt gut einfach abzuwarten und zu hoffen, dass sich das Kreiswehrersatzamt nicht mehr meldet und anfängt zu studieren?
Oder wäre es doch sinnvoller die Sache mit der Musterung zuerst zu klären?

Gibt es überhaupt die Möglichkeit(wenn ja wie hoch), dass ein vorübergehend nicht wehrdienstfähiger nichts mehr vom Kreiswehrersatzamt zu hören kriegt?

Kann man rechtlich dagegen vorgehen, wenn die auszustehende Musterung eine gewisse Zeit vom Zurückstellungstermin abweicht?

Ich hoffe, dass ich die Situation ausführlich genug dargestellt habe und bitte um eure Hilfe!

Vielen Dank!
« Letzte Änderung: 12. Februar 2007, 16:45:53 von cheater83 » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 12. Februar 2007, 16:46:36 »

Wäre es für Person A jetzt gut einfach abzuwarten und zu hoffen, dass sich das Kreiswehrersatzamt nicht mehr meldet und anfängt zu studieren?
Oder wäre es doch sinnvoller die Sache mit der Musterung zuerst zu klären?

Die wollen was von dir (mämlich, dass du deinen Wehrdienst ableistest). Warum solltest du dich also dort melden?

Gibt es überhaupt die Möglichkeit(wenn ja wie hoch), dass ein vorübergehend nicht wehrdienstfähiger nichts mehr Kreiswehrersatzamt zu hören kriegt?

Das wäre eher unwahrscheinlich.

Kann man rechtlich dagegen vorgehen, wenn die auszustehende Musterung eine gewisse Zeit vom Zurückstellungstermin abweicht?

nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Musterung.
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cheater83
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 12. Februar 2007, 16:53:03 »

Vielen Dank erstmal für deine schnelle Antwort.
Also ich möchte mich da melden, weil ich keine Lust habe während dem Studium eingezogen zu werden.
Ich versuche nur abschätzen was die beste Möglichkeit wäre.
Also wäre es die bessere Möglichkeit die Angelegenheit direkt zu klären, weil ich aufjedenfall meinen ausstehenden Musterungstermin bekommen werde?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 12. Februar 2007, 19:42:06 »

Also wäre es die bessere Möglichkeit die Angelegenheit direkt zu klären, weil ich aufjedenfall meinen ausstehenden Musterungstermin bekommen werde?

Nochmal: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Musterung. Versuchen kannst du es natürlich.
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Dave
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Beiträge: 166


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« Antworten #4 am: 13. Februar 2007, 10:16:49 »

wenns dir um planungssicherheit geht versuch es halt mal mit ein anruf. vielleicht läßt sich das ja beschleunigen.
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