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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: T2 aber kein Zivildienst  (Gelesen 1124 mal)
qwertzx
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Beiträge: 1


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« am: 16. Januar 2007, 16:17:15 »

Folgende Problematik:

Ich wurde im Mai 06 T2 gemustert. Mache momentan Abitur, dh ich werde in ein paar Monaten (etwa Mai/Juni 07) fertig sein.
Ich bin auch schon annerkannter Wehrdienstverweigerer, habe nun allerdings festgestellt, dass das Zivildienstjahr für mich eine völlige Verschwendung an Lebenszeit wäre, denn lieber beginne ich mit dem Studium natürlich eher, da ich sowieso schon einmal sitzen geblieben bin und Zeit vergeudet habe.

Also fassen wir nochmal zusammen: T2 gemustert, Wehrdienst verweigert.

Wie gehe ich nun am besten vor um dem Zivildienst aus dem Weg zu gehen?
Zickenrott habe ich als Notlösung sicher im Hinterkopf, will es aber möglichst Kostengünstig haben - möchte es also erst mal selbst probieren.

Die Frage ist: Da ich ja schon gemustert bin, kann ich einfach dem Amt schreibe, dass ich nachgemustert werden will oder wie läuft das ab? Als Plan sehe ich vor vorzugeben dass ich starke Alkoholprobleme haben und auch frühe mit Drogen zutun hatte etc. Ein guter Bekannter wurde deswegen ausgemustert, denke das dürfte nicht das Problem sein, oder?

Für Hilfe wäre ich dankbar Smiley
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svennie
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« Antworten #1 am: 16. Januar 2007, 19:45:43 »

Die Frage ist: Da ich ja schon gemustert bin, kann ich einfach dem Amt schreibe, dass ich nachgemustert werden will oder wie läuft das ab?

Du kannst eine "ärztliche Untersuchung" beantragen wenn seit der Musterung zwei Jahre vergangen sind oder sich dein Gesundheitszustand seit der Musterung geändert hat. Das Bundesamt für den Zivildienst ist aber noch um einiges unflexibler, als es die Kreiswehrersatzämter sind.

Als Plan sehe ich vor vorzugeben dass ich starke Alkoholprobleme haben und auch frühe mit Drogen zutun hatte etc. Ein guter Bekannter wurde deswegen ausgemustert, denke das dürfte nicht das Problem sein, oder?

Weiß ich nicht, das riecht förmlich zunächst nach einer Zurückstellung wegen vorübergehender Wehrdienstunfähigkeit (= Zivildienstunfähigkeit).
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02derf
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Beiträge: 6


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« Antworten #2 am: 23. Februar 2007, 17:50:24 »

Ich bin in genau der gleichen Situation..

Wielang wird man zurückgestellt? LAng genug um dann komplett in Ruhe gelassen zu werden?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 23. Februar 2007, 21:25:05 »

Wielang wird man zurückgestellt?

Das kommt auf den Einzelfall an.

LAng genug um dann komplett in Ruhe gelassen zu werden?

Zunächst würde sich die Heranziehungsgrenze erhöhen.
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