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Autor Thema: Studium/Wehrdienst  (Gelesen 1563 mal)
foofighter
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Beiträge: 3


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« am: 26. Mai 2010, 18:28:49 »

Hallo!
Ich bin 22 Jahre alt (geb.02.1988) und bin noch in der Ausbildung.
Gemustert bin ich schon (T2) und bis zum 31.01.2011 zurückgestellt.
Das Kreiswehrersatzamt weiss noch nicht dass ich meine Ausbildung verkürze. Bin also jetzt schon im Sommer fertig.
Jetzt will ich zum Wintersemester ein Studium beginnen und hab Angst dass
ich aus dem Studium gezogen werde kurz nachdem ich es begonnnen hab.


Was soll ich euer Meinung nach machen?? Wäre ja beim Einberufungstermin am 1.4.2011 schon 23 Jahre alt und damit doch raus aus der Sache oder??
Bitte antworten! Danke!
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 27. Mai 2010, 11:37:52 »

Was soll ich euer Meinung nach machen?? Wäre ja beim Einberufungstermin am 1.4.2011 schon 23 Jahre alt und damit doch raus aus der Sache oder??
Bitte antworten! Danke!

Es ist schwer, hier eine richtige Antwort zu geben. Grundsätzlich hast du recht. Deine derzeitige Zurückstellung würde dich schützen, weil die Gerichte sagen, dass es nicht auf die von der Bundeswehr festgesetzten Dienstantrittstermine ankommt, du also theoretisch zwischen Ende der Zurückstellung und dem 23. Geburtstag, also vom 1. Februar 2011 bis zu deinem 23. Geburtstag deinen Dienstantritt haben könntest.

Nun ist es aber so, dass im Zuge der geplanten Verkürzung des Grundwehrdienstes womöglich eine Änderung der Dienstantritte erfolgt, weil eventuell die Grundausbildung verkürzt wird.

Bei der letzten Verkürzung der Grundausbildung auf 2 Monate war es so, dass zu den "ungeraden" Monaten einberufen wurde, also Januar, März, Mai, ...

Nun kann es aber passieren, dass die Verkürzung des Wehrdienstes zum 1.10. erfolgt. Wenn man dann gleichzeitig die Grundausbildung schon mit Beginn 1.10. verkürzt, dann wäre der nächste denkbare Dienstantrittstermin der Dezember und danach der Februar.

Ich kann dir daher wirklich keinen guten Ratschlag in dieser Richtung geben.
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foofighter
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« Antworten #2 am: 30. Mai 2010, 21:57:06 »

hm jo ist schon alles blöde... Ärgerlich
sonst keiner ne idee?
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sunknown
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« Antworten #3 am: 5. Juni 2010, 22:13:19 »

Hey,
dieses topic muss ich jetzt nochmal hochholen.

unser kandidat ist bis 31.1.2011 zurückgestellt und wird im februar 2011 23.

meines wissens nach stellt das KWEA auf den "normalen geschäftsgang" ab und im rahmen dieses normalen geschäftsgangs hat es eben keine möglichkeit mehr eine einberufung vorzunehmen, was schlußendlich zu "25" führen würde.

wenn es geänderte einberufungstermin gäbe (worauf im moment nichts hinweist, die grundausbildung soll soweit ich weiß auch meist bei 3 monaten bleiben) und der 1. februar wieder zu einem üblichen einberufungstermin werden würde, dann wäre die situation eine andere.

woher hast du die info mit den gerichten? wäre gut zu wissen, da die hier beschriebene konstellation doch ab und an auftreten kann.
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svennie
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« Antworten #4 am: 6. Juni 2010, 01:18:36 »

woher hast du die info mit den gerichten? wäre gut zu wissen, da die hier beschriebene konstellation doch ab und an auftreten kann.

Es gab da eine Entscheidung (ich meine sogar eine des Bundesverwaltungsgerichts), die von einem Fragesteller mal zitiert wurde. Ich werd sie mal suchen...
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foofighter
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #5 am: 16. Juli 2010, 11:38:18 »

oder soll ich einfach mal beim kreiswehrersatzamt anrufen und mit denen darüber reden?
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svennie
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« Antworten #6 am: 16. Juli 2010, 21:12:54 »

oder soll ich einfach mal beim kreiswehrersatzamt anrufen und mit denen darüber reden?

Also ich persönlich würde das allenfalls schriftlich machen.

Du könntest anfragen, ob du mit einer Heranziehung zum Grundwehrdienst noch rechnen musst. Wird dies verneint, so würde ich an deiner Stelle eine verbindliche Erklärung des KWEA anfordern.
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