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Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

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Autor Thema: Studium + Zivildienst Heranziehung  (Gelesen 1276 mal)
Fruechtetorte
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Beiträge: 3


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« am: 21. Juli 2010, 16:07:44 »

Hallo Forianer,

ich habe mich in den vergangenen Wochen für diverse Studienplätze beworben. Gestern und heute erreichte mich Post, zum einen von einer Universität zum anderen vom allseitsbeliebten Bundesamt für Zivildienst.

Darin steht kurz Zusammengefasst:
-Ankündigung der Heranziehung zum 01.11.10
-innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt dieses Schreibens von der Beschäftigungsstelle einen Vorschlag übersenden zu lassen.
-Wenn binnen zweier Monate kein Vorschlag vorliegt, kann jeder Zeit - auch zu einem anderen als dem oben angegebenen Zeitpunkt - eine einberufung zu einer vom Bundesamt bestimmt Beschäftigungsstelle erfolgen.

So und nun zum vorher geschehenen: Ich wurde mit 16 gemustert, dann habe ich ein paar Schulen gemacht, letztendlich bin ich bei einer Fachoberschule (Bayrische Bildungsanstalt) gelandet. Diese Schule beeinhaltet i.d.R zwei Oberstufen (11 + 12 Klasse), wahlweise zur Erlangung der Fachgebundenen HS bzw Abitur auch die 13. Klasse. Ich bekam bereits Ende letzten Schuljahres Post von der BfZ mit einem Heranziehunsgdatum, allerdings - da ich die 13. Klasse noch gemacht habe wurde dies auf dieses Jahr zurückgestellt.

Nun habe ich meine fachgebundene Hochschulreife und wie gesagt habe ich mich schon bei Unis beworben. Jetzt ist die Fragen, kann ich den Zivildienst noch irgendwie nach hinten schieben? Ich würde gerne ein Jahr studieren um eben G8/G9 zu entkommen. Wüsstet ihr irgendeine Möglichkeit?

Persönliche Angaben:
Ich bin 22 Jahre alt. Mitte-Ende Januar 2010 werde ich 23 Jahre alt.
Wohnort ist im Freistaat Smiley

Ich danke jetzt schonmal. Smiley


Mit den besten Grüßen

Torte Smiley
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 21. Juli 2010, 18:31:52 »

So und nun zum vorher geschehenen: Ich wurde mit 16 gemustert, dann habe ich ein paar Schulen gemacht, letztendlich bin ich bei einer Fachoberschule (Bayrische Bildungsanstalt) gelandet. Diese Schule beeinhaltet i.d.R zwei Oberstufen (11 + 12 Klasse), wahlweise zur Erlangung der Fachgebundenen HS bzw Abitur auch die 13. Klasse. Ich bekam bereits Ende letzten Schuljahres Post von der BfZ mit einem Heranziehunsgdatum, allerdings - da ich die 13. Klasse noch gemacht habe wurde dies auf dieses Jahr zurückgestellt.

Das Wesentliche fehlt hier: Dein KDV-Antrag. Hättest du ihn nicht gestellt, so wäre die Sache recht wahrscheinlich erledigt.

Jetzt ist die Fragen, kann ich den Zivildienst noch irgendwie nach hinten schieben? Ich würde gerne ein Jahr studieren um eben G8/G9 zu entkommen. Wüsstet ihr irgendeine Möglichkeit?

Wir wissen viele Möglichkeiten. Und es wäre vermutlich auch so richtig einfach gewesen, hättest du nicht ins Blaue hinein schon mal die ganze Munition verschossen.

Das BAZ wird kaum mit sich reden lassen, ein Zurückstellungsanspruch besteht nicht, bleibt nur, das Problem über die Tauglichkeit zu lösen und das wird nicht einfach.
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Fruechtetorte
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« Antworten #2 am: 22. Juli 2010, 00:58:06 »

Wie meinst du das mit der "Tauglichkeit"? Sprich ob ich gesundheitlich in der Lage bin am Dienst teilzunehmen oder wie?

Naja, den Antrag habe ich ziemlich direkt nach der Musterung gestellt. War halt jung und uninformiert. :/
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svennie
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« Antworten #3 am: 22. Juli 2010, 10:34:20 »

Wie meinst du das mit der "Tauglichkeit"?

Deinen Tauglichkeitsgrad, der lautet derzeit wehrdienstfähig. Wenn du den Anforderungen des Grundwehrdienstes voraussichtlich nicht gewachsen wärst, dann wäre er zu ändern in nicht wehrdienstfähig bzw. vorübergehend nicht wehrdienstfähig.

Naja, den Antrag habe ich ziemlich direkt nach der Musterung gestellt. War halt jung und uninformiert. :/

Das rächt sich jetzt leider.

Eine sinnvolle Option wäre es, einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen, der löst das Problem dann.
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Fruechtetorte
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 22. Juli 2010, 10:54:49 »

Hmm... wieviel kostet denn sowas ungefähr? ist doch sicher ewig teuer oder?

Gibt es denn keine Möglichkeiten das ganze noch weiter rauszuziehen, so dass ich über das "magische 23. Lebensjahr" hinauskomme?
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svennie
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« Antworten #5 am: 22. Juli 2010, 12:33:06 »

Hmm... wieviel kostet denn sowas ungefähr? ist doch sicher ewig teuer oder?

Es gibt da verschiedene Gebührenmodelle, nach zu überbrückenden Jahren, pauschal, etc.


Gibt es denn keine Möglichkeiten das ganze noch weiter rauszuziehen, so dass ich über das "magische 23. Lebensjahr" hinauskomme?

Du kannst zwar eine ärztliche Untersuchung beantragen aber das war auch alles, was derzeit eine Einberufung noch verhindern würde und nicht erst vom Gericht o.ä. angeordnet werden muss.

Wie schon geschrieben, in dem Moment als du den KDV-Antrag gestellt hast, hast du letztlich dafür gesorgt, dass auch eine Einberufung kommt.
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