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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Studium + Zivildienst  (Gelesen 1599 mal)
andi87
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« am: 12. März 2007, 18:26:06 »

Hallo! Hoffe ihr könnt mir helfen.

A hat folgendes Problem:
A ist seit dem 22.02.07 anerkannter KDV. A musste wegen der Einberufung verweigern. A befindet sich aber im Studium, im April kommt A ins 2. Semester.Die 1. Möglichkeit den Dienst zu vermeiden sind eine Nichtheranziehungszusage, Gründe wären das Studium und dass noch in den Semesterferien Klausuren geschrieben werden. Außerdem wird am Ende des 2. Semesters eine Klausur über die ersten beiden Semester geschrieben. Würde A im Zweifel trotzdem nach der Vorlesungszeit, aber vor den Klausuren einberufen? Die 2. Möglichkeit wäre eine Überprüfungsuntersuchung, da sich die Rückenprobleme von A verschlimmert haben.(2005 gemustert mit T2)
Wie hoch schätzt ihr die Chancen ein, dass A es bis ins 3. Semester schafft?
Wann sollte man welche der Möglichkeiten in Betracht ziehen?
Wie sollte eine Überprüfungsuntersuchung vorbereitet werden? Reicht ein  Attest vom Orthopäden?
Wenn A einen Dienst leisten muss, würde A lieber für 6 Jahre zum THW, um das Studium nicht zu unterbrechen. Bis wann kann A sich dafür entscheiden?

Schonmal vielen Dank!
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svennie
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« Antworten #1 am: 12. März 2007, 23:27:40 »

Wie hoch schätzt ihr die Chancen ein, dass A es bis ins 3. Semester schafft?

Schwer zu sagen, eine Nichtherabziehungszusage ist möglich aber das Vorgehen des BAZ ist unberechenbar.

Wann sollte man welche der Möglichkeiten in Betracht ziehen?

Da das BAZ etwaige Einberufungen meist lange vorab ankündigt, sollte man es zunächst mit einem Antrag auf eine Nichtheranziehungszusage (ggf. sogar auf Zurückstellung) versuchen, wenn die Ankündigungen dann kommen sollte man es mit der ärztlichen Untersuchung probieren.

Wie sollte eine Überprüfungsuntersuchung vorbereitet werden? Reicht ein  Attest vom Orthopäden?

Es kommt auf den Inhalt des Attests an, die meisten Atteste erfüllen ihren Zweck vermutlich nicht. Es reicht im Übrigen, eine konkrete Verschlimmerung des Gesundheitszustandes zu bennen, die Untersuchung obliegt dann zunächst ohnehin dem BAZ, das Attest sollte man sich dann für die Untersuchung aufsparen.

Wenn A einen Dienst leisten muss, würde A lieber für 6 Jahre zum THW, um das Studium nicht zu unterbrechen. Bis wann kann A sich dafür entscheiden?

Bis zur Einberufung. Katastrophenschutz ist aber keine wirkliche Alternative und schafft neue Probleme über einen sehr langen Zeitraum.
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andi87
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« Antworten #2 am: 14. März 2007, 14:18:59 »

Ich dachte immer, dass das BAZ eine Freistellung für den Katastrophenschutz ausstellen muss. Machen die das auch noch nach der Einberufung bzw. kurz davor? Nimmt der THW einen eigetnlich immer oder sagen die auch einfach mal: DIch möchten wir nicht. ?
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svennie
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« Antworten #3 am: 14. März 2007, 14:48:21 »

Ich dachte immer, dass das BAZ eine Freistellung für den Katastrophenschutz ausstellen muss..

Nein, sowas gibt es überhaupt nicht.

Machen die das auch noch nach der Einberufung bzw. kurz davor?

Eine bestehende Verpflichtung, Dienst im Katastrophenschutz zu leisten hindert das KWEA bzw. das BAZ (jeweils unter den Voraussetzungen des Wehrpflichtgesetzes bzw. des Zivildienstgesetzes) an der Einberufung. Umgekehrt (also Verpflichtung nach der Einberufung mit dem Ziel der Aufhebung des Einberufungsbescheids) funktioniert das natürlich nicht. Dazu müsste der Einberufungsbescheid aus anderen Gründen aufgehoben werden (zum Beispiel Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).

Nimmt der THW einen eigetnlich immer oder sagen die auch einfach mal: DIch möchten wir nicht. ?

Warum sollten sie einen Helfervertrag mit dir schließen wenn du (z.B.) eindeutig nicht zu gebrauchen bist!?
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andi87
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« Antworten #4 am: 15. März 2007, 21:56:26 »

Erstmal vielen Dank für die Hilfe!
Ich habe gerade gelesen (http://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell37.htm), dass das BAZ im 2. Semester nur zum 1. September einzieht, außer man hat eine Ankündigung, Erinnerung und Mahnung erhalten und steht zur Zuweisung auf den von Il 1 verteilten Listen stehen. Was bedeutet der letzte Teil? Würde A dazugehören? Wenn A nur zum 1. September einberufen werden kann, schafft A es doch mit z.b. dem Zurückziehen des KDV-Antrags bis zum 1.10. auf jeden Fall oder? Kann das KWEA zum 1.10. noch einberufen? Da ist das 3. Semester doch schon erreicht oder?
Dankeschön!
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andi87
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« Antworten #5 am: 18. März 2007, 12:53:17 »

Hat niemand ne Antwort auf wenigstens eine meiner Fragen?
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svennie
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« Antworten #6 am: 18. März 2007, 22:40:51 »

Hat niemand ne Antwort auf wenigstens eine meiner Fragen?

Wenn du beim BAZ bereits eingeplant bist, dann wird man dich vor Erreichen des 3. Semesters nicht zurückstellen und dir auch keine Zusage geben, dich nicht einzuberufen. Ob du eingeplant bist, das weiß - solange die Einberufung nicht tatschlich angekündigt ist - nur das BAZ.

Im Falle des Verzichts auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann natürlich dann keine Einberufung zum 1.10. erfolgen, wenn im entsprechenden Bundesland hier das 3. Semester bereits begonnen hat.
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