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Autor Thema: Studium und Altersgrenze nach altem Gesetz  (Gelesen 644 mal)
wehrfuchs
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Beiträge: 1


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« am: 5. März 2011, 11:46:49 »

Hallo allerseits,

ich wurde zwecks Studium vom Wehrdienst zurückgestellt.
Mittlerweile bin ich schon 25 Jahre alt und studiere noch einige Monate.

Mittlerweile wird man ja nicht mehr eingezogen, egal wie alt.
Wie war es aber nach dem vorherigen Gesetz ?
25 war da das Alter ab dem man nicht mehr eingezogen werden kann ?
Allerdings besteht ja die "Wehrpflicht" weiterhin, das verstehe ich nicht so ganz, was bedeutet Wehrpflicht im vergleich zum Grundwehrdienst ?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 5. März 2011, 12:12:11 »

Wie war es aber nach dem vorherigen Gesetz ?
25 war da das Alter ab dem man nicht mehr eingezogen werden kann ?

25 war für diesen konkreten Fall die maßgebliche Heranziehungsgrenze.

Allerdings besteht ja die "Wehrpflicht" weiterhin, das verstehe ich nicht so ganz, was bedeutet Wehrpflicht im vergleich zum Grundwehrdienst ?

Wehrpflicht ist die Pflicht, auf Verlangen der zuständigen Behörden bei Vorliegen der Voraussetzungen (Tauglichkeit, Verfügbarkeit) einen Wehrdienst zu leisten.

Grundwehrdienst ist eine Form von Wehrdienst, wobei es dort spezielle Altersgrenzen gibt und die Dauer auf (zuletzt) 6 Monate festgesetzt war.

Andere Formen von Wehrdienst sind etwa Wehrübungen für Reservisten oder der zeitlich unbefristete Wehrdienst im Verteidigungsfall.
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