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Autor Thema: Studium ab 01.10.2010 - Einberufungsankündigung gekommen - Zurückstellung?  (Gelesen 626 mal)
Scar88
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« am: 20. Juli 2010, 12:18:00 »

Hallo alle miteinander!

Ich habe folgendes Problem.
Ich bin bis 31.07.2010 zurückgestellt weil ich auf der Berufsoberschule mein Abitur nachgeholt habe. Nun will ich studieren.
Ich habe mich auch schon an mehreren Hochschulen beworben und von einer bereits eine Zusage bzw. einen Zulassungsbescheid bekommen den ich vor kurzem abgeschickt habe.
Nun ist heute eine Ankündigung gekommen dass ich entweder zum 01.10.2010 oder 01.01.2011 eingezogen werden.
Ich würde mich gerne zurückstellen lassen da ich sonst erst nächstes Jahr anfangen kann zu studieren, (bin übrigens 22 jahre alt) und ich dann in den doppelten Abiturientenjahrgang 2011 (aufgrund der einführung von G8) rutsche und es dann um einiges schwieriger wird einen Studienplatz zu ergattern.
Ist in diesem fall eine Zurückstellung möglich? Desweiteren leide ich seit Dezember letzten Jahres an einer Achillessehnenreizung, die mir sportliche Aktivitäten erschwert... Ob die zu einer Zurückstellung beitragen kann?

Ich hoffe ihr versteht mein Problem!

Grüße,

Scar
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svennie
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« Antworten #1 am: 20. Juli 2010, 12:53:35 »

Ist in diesem fall eine Zurückstellung möglich?

Möglich ist vieles, die Frage ist halt, wann in dem entsprechenden Bundesland das Semester anfängt.

Einen Zurückstellungsgrund im eigentlichen Sinne sehe ich aber nicht.

eplusnet-flofiggerboy@yahoo.deDesweiteren leide ich seit Dezember letzten Jahres an einer Achillessehnenreizung, die mir sportliche Aktivitäten erschwert... Ob die zu einer Zurückstellung beitragen kann?[/quote]

Das müsste im Rahmen einer Überprüfungsuntersuchung entschieden werden. Es macht durchaus Sinn, eine solche zu beantragen.

Was sagt dein Arzt dazu?
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Scar88
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« Antworten #2 am: 20. Juli 2010, 13:16:46 »

Möglich ist vieles, die Frage ist halt, wann in dem entsprechenden Bundesland das Semester anfängt.

Studienbeginn ist regulär der 01.10.2010 in Bayern.

Was sagt dein Arzt dazu?

Er könnte mir in der Regel ein Attest für eine Nachuntersuchung ausschreiben.
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svennie
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« Antworten #3 am: 20. Juli 2010, 13:44:14 »

Studienbeginn ist regulär der 01.10.2010 in Bayern.

Dann sollte man versuchen, den 1.10.2010 mit Hilfe einer Überprüfungsuntersuchung zu überbrücken.

Was sagt dein Arzt dazu?

Er könnte mir in der Regel ein Attest für eine Nachuntersuchung ausschreiben.

Die Frage ist doch aber, was in dem Attest drinsteht.
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Scar88
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« Antworten #4 am: 20. Juli 2010, 14:26:44 »

Was genau drin steht, kann ich erst morgen sagen, da ich meinen nächsten Termin um 9 in der Früh habe.
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Scar88
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« Antworten #5 am: 21. Juli 2010, 08:34:17 »

Ok ich hab gleich meinen Termin beim Orthopäden.
Falls ich es schaffen sollte den 01.10.2010 als einzugstermin zu umgehen wäre der 01.01.2011 der nächste termin... bis dahin könnte ich ja mein studium beginnen.
Ich habe auf der Internetseite der Zentralstelle KDV gelesen, dass es ratsam ist einen KDV zu stellen um die chancen auf Nulldienst zu erhöhen... damit sollte ich so lange warten wie möglich, nur wie lange???
Wäre das also ratsam kurz vor Einzug einen Antrag auf Zurückstellung wegen dem aktuellem 1. Semester beantragen und danach einen KDV?
Evtl. könnte ich mich so ins 23. Lebensjahr retten (werde im Mai 23).
Was ist eure Meinung dazu?
Die Vorlesungszeiten an der Uni meiner Wahl wären folgende:

1. Semester 18.10.10 - 12.02.11
   
2. Semester 05.11 - 31.07.11

Grüße, Scar
« Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 08:37:55 von Scar88 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #6 am: 21. Juli 2010, 10:02:34 »

Ich habe auf der Internetseite der Zentralstelle KDV gelesen, dass es ratsam ist einen KDV zu stellen um die chancen auf Nulldienst zu erhöhen... damit sollte ich so lange warten wie möglich, nur wie lange???

Das steht da so mit Sicherheit nicht. Dort steht, dass ein KDV-Antrag grundsätzlich nicht zu früh gestellt werden sollte um die Chance auf "Nulldienst" zu erhöhen. Möglichst sollte die Stellung eines solchen Antrages auch vermieden werden, es sei denn der Antrag ist unvermeidbar.

Der Antrag führt in den allermeisten Fällen mehr oder weniger direkt in den Zivildienst.

Wäre das also ratsam kurz vor Einzug einen Antrag auf Zurückstellung wegen dem aktuellem 1. Semester beantragen und danach einen KDV?

Es sollte ein Antrag auf Überprüfungsuntersuchung gestellt werden um eine Einberufung zum 1.10. zu vermeiden.

Danach sollte das KWEA gebeten werden auf eine Einebrufung innerhalb des Studiums, hilfsweise innerhalb der vorlesungsfreien Zeit zu verzichten.

Würdest du dann noch einen KDV-Antrag stellen, dann wäre die Zusage nichts mehr wert.

Evtl. könnte ich mich so ins 23. Lebensjahr retten (werde im Mai 23).
Was ist eure Meinung dazu?

Dass da ein erheblicher Denkfehler enthalten ist.

Die Vorlesungszeiten an der Uni meiner Wahl wären folgende:

1. Semester 18.10.10 - 12.02.11
   
2. Semester 05.11 - 31.07.11

Da fehlt was...
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Scar88
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« Antworten #7 am: 23. Juli 2010, 15:36:32 »

Ja sorry habs nicht ganz kopiert anscheinend, danke für die rasche antwort

2. Semester beginnt am 02.05.2011

In meinem Attest steht jetzt, dass ich auf grund meiner Achillodynie am rechten Fuß für die nächsten Monate längere Fußmärsche und das Gehen in unebenem Gelände unterlassen sollte.

Was sollte ich jetzt am besten in den Brief schreiben den ich an's Kreiswehrersatzamt schicke?
Dass ich eine Zurückstellung beantrage aufgrund meiner Beschwerden am Fuß und ich aufgrund der Tatsache, dass meine Musterung über 2 Jahre her ist und sich mein Gesundheitszustand verändert hat eine erneute Musterung beantrage?

Grüße
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svennie
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« Antworten #8 am: 23. Juli 2010, 17:11:39 »

Ja sorry habs nicht ganz kopiert anscheinend, danke für die rasche antwort

2. Semester beginnt am 02.05.2011

In meinem Attest steht jetzt, dass ich auf grund meiner Achillodynie am rechten Fuß für die nächsten Monate längere Fußmärsche und das Gehen in unebenem Gelände unterlassen sollte.

Was sind längere Fußmärsche? Das sollte schon etwas konkretisiert werden.

Dass, was dir eigentlich zugemutet werden muss, kannst du den Mindestanforderugnen entnehmen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=152

Und der Arzt sollte natürlich schreiben, was passieren kann, wenn du trotzdem marschierst.

Was sollte ich jetzt am besten in den Brief schreiben den ich an's Kreiswehrersatzamt schicke?
Dass ich eine Zurückstellung beantrage aufgrund meiner Beschwerden am Fuß und ich aufgrund der Tatsache, dass meine Musterung über 2 Jahre her ist und sich mein Gesundheitszustand verändert hat eine erneute Musterung beantrage?

Nee, das geht so nicht.

Du kannst eine Überprüfungsuntersuchung beantragen. Aus dem Ergebnis ergibt sich dann, ob du zurückgestellt wirst.
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