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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Student im 3.Semester und plötzlich Musterungsbescheid  (Gelesen 4005 mal)
hans12
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« am: 6. Januar 2008, 23:34:51 »

Hi,
habe soeben dieses Forum gefunden und ich hoffe mir kann geholfen werden.

Kurze Vorgeschichte: Vor 2Jahren wurde ich vom Kreiswehrersatzamt nach persönlichen Daten, wie lange ich beispielsweise noch zur Schule gehe, gefragt. Daraufhin habe ich ordnungsgemäß geantwortet und mehr kam nicht vom Amt.
Ich bin nun 19 Jahre alt (Geburtstag im Juli) und studiere im 3. Semester (dieses ist schon fast rum). Heute habe ich einen Brief vom Kreiswehrersatzamt bekommen mit Musterungstermin Ende Januar.
Kann man mich noch "so spät" im Studium einziehen? Vor dem 4. Semester könnte ich ja gar nicht zur Bundeswehr.
Ich hoffe mal, dass ich nicht eingezogen werde, da ich nicht aus dem Studium gerissen werden möchte.
Wie wird das jetzt wohl ablaufen?
Danke für die Hilfe.
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svennie
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« Antworten #1 am: 7. Januar 2008, 16:31:20 »

Heute habe ich einen Brief vom Kreiswehrersatzamt bekommen mit Musterungstermin Ende Januar.
Kann man mich noch "so spät" im Studium einziehen?

Es geht hier um die Musterung, nicht um eine Einberufung.

Vor dem 4. Semester könnte ich ja gar nicht zur Bundeswehr.

Mit Erreichen des 3. Semesters liegt ein Zurückstellungsgrund vor, man sollte also bei der Musterung die Zurückstellung beantragen.

Wie wird das jetzt wohl ablaufen?

vermutlich ganz normal.
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hans12
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« Antworten #2 am: 7. Januar 2008, 17:32:56 »

Danke für die Hilfe.
Mir ist bewusst, dass es erstmal nur um Musterung geht. Da mir aber nichts in Sachen Ausmusterung einfällt, gehe ich davon aus, dass ich eingezogen werde.
Ok, dann muss ich bei der Musterung eine Zurückstellung beantragen, werde aber trotzdem gemustert und könnte eventuell nach Abschluss des Studiums einberufen werden!?
Kannst du einschätzen, ob es wahrscheinlich ist, dass ich bei positiver Eignung nach Abschluss des Studiums noch eingezogen werde?

Zumindest schon mal schön, dass ich das Studium nicht unterbrechen muss.
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hans12
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« Antworten #3 am: 7. Januar 2008, 17:58:55 »

Habe mich noch ein wenig im Forum belesen. Stimmt es, dass man nur bis 23. Geburtstag eingezogen werden kann, oder wo liegt die Grenze?
In einem anderen Thread habe ich diesen Auszug gelesen:
Zitat
Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt

1. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie

a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist
Naja man hätte mich ja auf jeden Fall vor Vollendung des 23. Lebensjahres einziehen können, direkt nach Schulabschluss beispielsweise. Hieße für mich: 23Jahre, oder gelten die 25Jahre aus einem anderen Grund?

Dann kommt für mich eine weitere Frage auf: wie lange gilt die Zurückstellung? Gibt es da eine Regel (z.B. Ende der Regelstudienzeit)? Würde beispielsweise die Zurückstellung bis zum Ende des 10. Semesters gelten, wäre ich bis dahin 23 (wie gesagt Geburtstag im Juli). Nach dem 9. Semester wäre ich dagegen noch 22Jahre alt.
« Letzte Änderung: 7. Januar 2008, 18:05:45 von hans12 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #4 am: 7. Januar 2008, 20:44:21 »

Ok, dann muss ich bei der Musterung eine Zurückstellung beantragen, werde aber trotzdem gemustert und könnte eventuell nach Abschluss des Studiums einberufen werden!?

richtig.

Kannst du einschätzen, ob es wahrscheinlich ist, dass ich bei positiver Eignung nach Abschluss des Studiums noch eingezogen werde?

nein, das ist eine Rechnung mit zu vielen Unbekannten:

Die Wahrscheinlichkeit liegt etwa bei (Anzahl der vorgesehenen Einberufungen je Einberufungstermin) *`(offene Einberufungstermine) / (zur Verfügung stehende Wehrpflichtige)

Wie viele Wehrpflichtige in dem fraglichen Zeitraum zur Verfügung stehen werden ist aber nicht vorhersehbar.

Naja man hätte mich ja auf jeden Fall vor Vollendung des 23. Lebensjahres einziehen können, direkt nach Schulabschluss beispielsweise. Hieße für mich: 23Jahre, oder gelten die 25Jahre aus einem anderen Grund?

Es gelten die 25 Jahre und zwar dann, wenn du wegen einer Zurückstellung nicht mehr vor Vollendung des 23. Lebensjahres einberufbar bist. Davon abgesehen warst du unmittelbar nach deinem Schulabschluss eben nicht einberufbar, weil du überhaupt noch nicht gemustert wurdest.

Dann kommt für mich eine weitere Frage auf: wie lange gilt die Zurückstellung? Gibt es da eine Regel (z.B. Ende der Regelstudienzeit)? Würde beispielsweise die Zurückstellung bis zum Ende des 10. Semesters gelten, wäre ich bis dahin 23 (wie gesagt Geburtstag im Juli). Nach dem 9. Semester wäre ich dagegen noch 22Jahre alt.

Bis zum Ende des Studienganges, es sei denn es liegt ausnahmsweise bei einer Unterbrechung des Studiums keine besondere Härte vor, weil du zum Beispiel zwar immatrikuliert bist aber nicht wirklich studierst.

Nach dem Gesetz liegt eine besondere Härte u.a. insbesondere dann vor, wenn (Zitat) die Einberufung (...) ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist, unterbrechen (...) würde
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hans12
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« Antworten #5 am: 7. Januar 2008, 21:51:27 »

Davon abgesehen warst du unmittelbar nach deinem Schulabschluss eben nicht einberufbar, weil du überhaupt noch nicht gemustert wurdest.
Hm, das ist aber nicht meine Schuld, man hätte mich viel früher mustern können und auch schon längst einberufen können. Naja, du wirst da sicherlich besser Bescheid wissen.

Wenn ich nicht einberufen werden möchte wäre es also besser, wenn die Zurückstellung bis einschließlich 9. Semester gelte. Dann hätte man nur von April-Juli Zeit mich einzuberufen. Bei 10 Semestern hätte man dagegen etwas weniger als 2Jahre Zeit, bis zu meinem 25. Geburtstag. Richtig?
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svennie
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« Antworten #6 am: 7. Januar 2008, 23:40:03 »

Wenn ich nicht einberufen werden möchte wäre es also besser, wenn die Zurückstellung bis einschließlich 9. Semester gelte. Dann hätte man nur von April-Juli Zeit mich einzuberufen. Bei 10 Semestern hätte man dagegen etwas weniger als 2Jahre Zeit, bis zu meinem 25. Geburtstag. Richtig?

Grundsätzlich richtig, es handelt sich aber trotzdem immerhin um 2 Einberufungstermine.
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hans12
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« Antworten #7 am: 8. Januar 2008, 00:05:53 »

Im anderen Fall sicherlich noch mehr. Wann sind denn diese scheinbar festen Einberufungstermine?

Ich dank dir schon mal recht herzlich für deine Hilfe. Toll, wie du hier auch den anderen ständig hilfst. Werde mich dann mal an meinen zugeteilten Berater wenden (zwecks Zurückstellung) und "ganz normal"  Zwinkernd mustern lassen.
« Letzte Änderung: 8. Januar 2008, 00:07:43 von hans12 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #8 am: 8. Januar 2008, 13:21:53 »

Im anderen Fall sicherlich noch mehr. Wann sind denn diese scheinbar festen Einberufungstermine?

Zum Quartalsanfang.

Werde mich dann mal an meinen zugeteilten Berater wenden (zwecks Zurückstellung)

Der "Wehrdienstberater" berät dich nur dahingehend, wie du möglichst schnell möglichst viel Wehrdienst leistest. Seine Informationen sind deshalb grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen.
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hans12
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« Antworten #9 am: 6. Dezember 2010, 19:59:05 »

Hallo svennie und alle anderen,

nach fast drei Jahren melde ich mich wieder zurück und würde gerne erneut um Rat fragen.

Kurz zum Hintergrund:

Im Januar 2008 wurde ich wehrdienstfähig (eingeschränkt verwendungsfähig) gemustert. Da ich bereits im 3. Semester meines Studiums war, wurde ich auf Antrag bis 31.03.2011 zurückgestellt. An dieser Stelle herzlichen Dank für die nützlichen Informationen, die ich hier erhalten hatte.

Nun erreichte mich heute ein Brief mit der Einladung zur Eignungsfestellung am 20.12.2010. Muss ich dahin oder kann ich nach Absprache den Termin fürs Erste auf unbestimmte Zeit verschieben? Schließlich bin ich noch bis 31.03. zurückgestellt und es steht jetzt schon fest, dass ich mindestens ein weiteres Semester studieren werde, was eine Verlängerung der Zurückstellung zur Folge haben sollte !(?).

Daher fände ich eine EUF zu diesem Zeitpunkt recht sinnfrei, zumal ich nach aktuellen Plänen sowieso nicht mehr einberufen werde (außer die Aussetzung der Wehrpflicht wird zeitweise beendet).

Abgesehen davon: Kann in Sachen Einberufung resp. nicht-Einberunfung noch irgendetwas anbrennen?

Randnotiz: nach der Zurückstellung habe ich es jedes Mal verpasst eine Immatrikulationsbescheinigung an das KWEA zu schicken. Vom KWEA habe ich jedoch ebenfalls nichts mehr gehört. Des Weiteren weiß es auch nichts vom längeren Studium.
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svennie
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« Antworten #10 am: 6. Dezember 2010, 22:08:47 »

Nun erreichte mich heute ein Brief mit der Einladung zur Eignungsfestellung am 20.12.2010. Muss ich dahin oder kann ich nach Absprache den Termin fürs Erste auf unbestimmte Zeit verschieben? Schließlich bin ich noch bis 31.03. zurückgestellt und es steht jetzt schon fest, dass ich mindestens ein weiteres Semester studieren werde, was eine Verlängerung der Zurückstellung zur Folge haben sollte !(?).

Die weitere Zurückstellung müsstest du beantragen, mit der EUF hat dies erstmal nichts zu tun.

Daher fände ich eine EUF zu diesem Zeitpunkt recht sinnfrei, zumal ich nach aktuellen Plänen sowieso nicht mehr einberufen werde (außer die Aussetzung der Wehrpflicht wird zeitweise beendet).

Das ist deine Sicht der Dinge. Das KWEA hat aber einen psychologischen Dienst und der will beschäftigt werden.

Abgesehen davon: Kann in Sachen Einberufung resp. nicht-Einberunfung noch irgendetwas anbrennen?

jein, um die Zurückstellung müsstest du dich selbst kümmern, die Aussetzung der Wehrpflicht ist wieder ein anderes Thema.

Ich gehe mal davon aus, dass du am 20. Dezember etwas besseres zu tun hast und daher solltest du ganz kurz vorher dem KWEA mitteilen, dass du (z.B.) deine Oma besuchst (die irgendwo ziemlich weit weg wohnt).
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« Antworten #11 am: 7. Dezember 2010, 00:10:33 »

Ich gehe mal davon aus, dass du am 20. Dezember etwas besseres zu tun hast[...]

Das trifft ehrlich gesagt den Nagel auf den Kopf. Danke für den Tipp, passenderweise habe ich einen guten Grund. Dann werde ich diesen dem KWEA postalisch mitteilen und gleichzeitig eine Verlängerung der Zurückstellung beantragen. Ist für letzteres zusätzlich noch etwas von nöten?
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svennie
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« Antworten #12 am: 7. Dezember 2010, 00:44:18 »

Ist für letzteres zusätzlich noch etwas von nöten?

Du müsstest nachweisen, dass das Studium tatsächlich weiter gefördert wurde, du es aber noch nicht abgeschlossen hast, es aber wohl im nächsten Semester abschließen wirst.
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hans12
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« Antworten #13 am: 23. Januar 2011, 13:52:08 »

Hallo svennie,

den Brief hatte ich, wie von dir vorgeschlagen, am 17.12. (also wirklich kurzfristig) an das KWEA geschickt.

Vor einer Woche bekam ich dann Antwort das Verfahren sei aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht eingestellt worden.

Das Kapitel ist damit nach drei Jahren für mich beendet und ich bedanke mich hiermit noch einmal bei dir für deine nützlichen Tipps.
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