Außerdem stand da in etwa:
"Bitte beachten:
In Ihrem eigenen Interesse an einer Verfahrensbeschleunigung sollten Sie Ihrer Darlegung der Beweggründe auch dazu Stellung nehmen, warum Sie Ihren Antrag erst nach der Einberufung gestellt haben."
Öhm ja da bin ich überfragt.
Ist es ein hinreichender Grund zu sagen:
Hören will das BAZ, dass du bis zum letzten Moment gezweifelt hast, ob dir dein Gewissen wirklich jeglichen Kriegsdienst mit der Waffe absolut verbietet. Das schmückst du dann noch etwas aus, Afghanistan hier, bißchen Kosovo-Krieg da, Gespräche mit Eltern und Bekannten. Bla bla eben.
"Erst durch die Einberufung sah ich mich zum Dienst an der Waffe gezwungen, und dadurch genötigt, den Antrag zu stellen. Davor war noch unklar, ob eine Einberufung erfolgen, und ich somit tatsächlich zum Dienst an der Waffe gezwungen werden würde."
Das ist eine zwar juristisch spitzfindige, im Kern jedoch einzig logische Begründung. Du warst im Sinne des Grundgesetzes nicht durch die Vollenung des 18. Lebensjahres, nicht durch das Musterungsegebnis sondern erst durch den Musterungsbescheid zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen.
Das Kernproblem bei der Sache ist, dass es
früher (bis 2003?) mal eine Regelung gab, wonach der Antrag bis zum Abschluss der Musterung gestellt werden
sollte aber nicht musste. Eine vergleichbare Regelung gibt es aber nicht mehr.
Das Bundesamt zieht sich jetzt aber an § 5 Zivildienstgesetz hoch, wonach das "tatsächliche Gesamtvorbringen" keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Antrages lassen darf. Und weil es so schön einfach ist, schließt man aus dem späten Zeitpunkt, dass die Ernsthaftigkeit bezweifelt werden kann.
In meinen Augen würdest du die Zweifel auch in dieser Variante ausräumen können, wenn du dies sauber formulierst, ggf. auch noch etwas auf statistische Zahlen zur Wehrungerechtigkeit eingehst, dich aber nicht an der Wehrungerechtigkeit als solche beziehst.
oder der tasächliche Grund
"Ich bin angesichts der aktuellen Debatten und Beschlüsse des Herrn Zu Guttenberg trotz Vorbenachrichtigung zur Einberufung irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass der Grundwehrdienst zum Jahr 2011 abgeschafft werden würde. Und ohne tatsächliche Einberufung sah ich keine Notwendigkeit zur Stellung des KDV-Antrags."
Da hast du dann die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Antrages. Es geht dir - offensichtlich - nicht um Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sondern um eine einfache Umgehung des Grundwehrdienstes. Damit würdest du - sehr wahrscheinlich - nicht anerkannt werden.
Was meint ihr? Wie ausführlich (wie reich an Text) sollte diese Stellungname denn sein?
Diesen einen Punkt (Begründung, warum der Antrag nach der Einberufung gestellt wurde) kannst du in 2-5 Sätzen abhandeln. Du musst halt nur darauf eingehen, sonst würde das BAZ halt nachfragen und dir einen Monat Zeit geben, den Antrag nachzubessern.