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Neuestes Mitglied: inplinjayn

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Autor Thema: Student A hat wenig Lust mitten im Sem abzubrechen  (Gelesen 717 mal)
Student A
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« am: 15. Dezember 2010, 23:02:01 »

Hi,
Student A hat gestern nen Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst bekommen (für den 3.1.).
Er befindet sich gerade im 1. Semester (Maschinenbau) an der Uni Karlsruhe
und denkt über seine Möglichkeiten nach, sich zurückstellen zu lassen.

1. Der Student hat (also ernsthaft) Kurzsichtigkeit um die -8 Dioptrien (so genau weiß ers nicht, läuft grad mit -7ern kontktlinsen rum, sieht aber trotzdem nicht mehr 100% scharf, Montag weiss ers vom Augenarzt genauer)
=> Es kann ja eine Untersuchung beantragt werden, für den Fall, der Gesundheitszustand habe sich seit der Musterung April 2009 verschlechtert. Wie stehn die Aussichten auf eine Befreiung? Ich meine gelesen zu haben dass >-8 Dioptrien zu T5 (ausmusterung führt). Ist drauf Verlass?

2. Der Student hat im Internet gelesen, dass es mit dem Zivildienst zuende geht Smiley
http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=356
Heißt das jetzt auf gut Deutsch, verweigern, und er ist raus?
Geht das ohne Probleme?


Wenn beide Punkte Schwachsinn sind, gibt es noch einen anderen Weg für Student A?


Autor A der Geschichte vom Studenten A kommt sich jetzt ziemlich schizophren vor  Grinsend
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2010, 23:03:36 von Student A » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 17. Dezember 2010, 16:36:25 »

Student A hat gestern nen Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst bekommen (für den 3.1.).

Na der wurde aber sicher vorher angekündigt.

Er befindet sich gerade im 1. Semester (Maschinenbau) an der Uni Karlsruhe
und denkt über seine Möglichkeiten nach, sich zurückstellen zu lassen.

Dir läuft die Zeit davon.

1. Der Student hat (also ernsthaft) Kurzsichtigkeit um die -8 Dioptrien (so genau weiß ers nicht, läuft grad mit -7ern kontktlinsen rum, sieht aber trotzdem nicht mehr 100% scharf, Montag weiss ers vom Augenarzt genauer)
=> Es kann ja eine Untersuchung beantragt werden, für den Fall, der Gesundheitszustand habe sich seit der Musterung April 2009 verschlechtert.

Du hättest vor der Einberufung einen solchen Antrag stellen können.

Wie stehn die Aussichten auf eine Befreiung?

Gering, ganz einfach weil dir die Zeit davon läuft.

Ich meine gelesen zu haben dass >-8 Dioptrien zu T5 (ausmusterung führt).

T5 ist ein Transporter von VW. Was du meisnt, ist ein Tauglichkeitsgrad und der heißt "nicht wehrdienstfähig".

Ist drauf Verlass?

Was war denn beim Sehtest bei der Musterung los?

2. Der Student hat im Internet gelesen, dass es mit dem Zivildienst zuende geht Smiley

Das ist durchaus richtig und steht auch so hier auf der Startseite.

Heißt das jetzt auf gut Deutsch, verweigern, und er ist raus?
Geht das ohne Probleme?

Das sehe ich derzeit als letzte Option. Weil, wann soll denn die ärztliche Untersuchung bitteschön stattfinden. Doch wohl erst in der Kaserne.
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Student A
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« Antworten #2 am: 18. Dezember 2010, 17:55:40 »

Zitat
Was war denn beim Sehtest bei der Musterung los?
da warns noch -6.5, also zuwenig


Zitat
Das sehe ich derzeit als letzte Option. Weil, wann soll denn die ärztliche Untersuchung bitteschön stattfinden. Doch wohl erst in der Kaserne.
Dort wird ja innerhalb der 1. Woche auch eine Untersuchung durchgeführt, oder? Kann ich dort dann für untauglich befunden werden?


Danke für die Antworten
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svennie
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« Antworten #3 am: 18. Dezember 2010, 18:31:31 »

Dort wird ja innerhalb der 1. Woche auch eine Untersuchung durchgeführt, oder?

ja.

Kann ich dort dann für untauglich befunden werden?

Nein, aber für Dienstunfähig. Deine Entlassung dauert dann ein paar WOchen.

Du solltest einen KDV-Antrag stellen, wenn du Anfang Januar wieder zur Uni willst.
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Student A
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« Antworten #4 am: 23. Dezember 2010, 18:50:07 »

Jo heute Brief vom KWEA bekommen, mit Bestätigung dass der KDV-Antrag ans BAZ geleitet wurde.
Außerdem stand da in etwa:
"Bitte beachten:
In Ihrem eigenen Interesse an einer Verfahrensbeschleunigung sollten Sie Ihrer Darlegung der Beweggründe auch dazu Stellung nehmen, warum Sie Ihren Antrag erst nach der Einberufung gestellt haben."

Öhm ja da bin ich überfragt.
Ist es ein hinreichender Grund zu sagen:

"Erst durch die Einberufung sah ich mich zum Dienst an der Waffe gezwungen, und dadurch genötigt, den Antrag zu stellen. Davor war noch unklar, ob eine Einberufung erfolgen, und ich somit tatsächlich zum Dienst an der Waffe gezwungen werden würde."

oder der tasächliche Grund

"Ich bin angesichts der aktuellen Debatten und Beschlüsse des Herrn Zu Guttenberg trotz Vorbenachrichtigung zur Einberufung irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass der Grundwehrdienst zum Jahr 2011 abgeschafft werden würde. Und ohne tatsächliche Einberufung sah ich keine Notwendigkeit zur Stellung des KDV-Antrags."

Was meint ihr? Wie ausführlich (wie reich an Text) sollte diese Stellungname denn sein?
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2010, 18:56:20 von Student A » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 23. Dezember 2010, 19:33:23 »

Außerdem stand da in etwa:
"Bitte beachten:
In Ihrem eigenen Interesse an einer Verfahrensbeschleunigung sollten Sie Ihrer Darlegung der Beweggründe auch dazu Stellung nehmen, warum Sie Ihren Antrag erst nach der Einberufung gestellt haben."

Öhm ja da bin ich überfragt.
Ist es ein hinreichender Grund zu sagen:

Hören will das BAZ, dass du bis zum letzten Moment gezweifelt hast, ob dir dein Gewissen wirklich jeglichen Kriegsdienst mit der Waffe absolut verbietet. Das schmückst du dann noch etwas aus, Afghanistan hier, bißchen Kosovo-Krieg da, Gespräche mit Eltern und Bekannten. Bla bla eben.

"Erst durch die Einberufung sah ich mich zum Dienst an der Waffe gezwungen, und dadurch genötigt, den Antrag zu stellen. Davor war noch unklar, ob eine Einberufung erfolgen, und ich somit tatsächlich zum Dienst an der Waffe gezwungen werden würde."

Das ist eine zwar juristisch spitzfindige, im Kern jedoch einzig logische Begründung. Du warst im Sinne des Grundgesetzes nicht durch die Vollenung des 18. Lebensjahres, nicht durch das Musterungsegebnis sondern erst durch den Musterungsbescheid zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen.

Das Kernproblem bei der Sache ist, dass es früher (bis 2003?) mal eine Regelung gab, wonach der Antrag bis zum Abschluss der Musterung gestellt werden sollte aber nicht musste. Eine vergleichbare Regelung gibt es aber nicht mehr.

Das Bundesamt zieht sich jetzt aber an § 5 Zivildienstgesetz hoch, wonach das "tatsächliche Gesamtvorbringen" keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Antrages lassen darf. Und weil es so schön einfach ist, schließt man aus dem späten Zeitpunkt, dass die Ernsthaftigkeit bezweifelt werden kann.

In meinen Augen würdest du die Zweifel auch in dieser Variante ausräumen können, wenn du dies sauber formulierst, ggf. auch noch etwas auf statistische Zahlen zur Wehrungerechtigkeit eingehst, dich aber nicht an der Wehrungerechtigkeit als solche beziehst.

oder der tasächliche Grund

"Ich bin angesichts der aktuellen Debatten und Beschlüsse des Herrn Zu Guttenberg trotz Vorbenachrichtigung zur Einberufung irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass der Grundwehrdienst zum Jahr 2011 abgeschafft werden würde. Und ohne tatsächliche Einberufung sah ich keine Notwendigkeit zur Stellung des KDV-Antrags."

Da hast du dann die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Antrages. Es geht dir - offensichtlich - nicht um Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sondern um eine einfache Umgehung des Grundwehrdienstes. Damit würdest du - sehr wahrscheinlich - nicht anerkannt werden.

Was meint ihr? Wie ausführlich (wie reich an Text) sollte diese Stellungname denn sein?

Diesen einen Punkt (Begründung, warum der Antrag nach der Einberufung gestellt wurde) kannst du in 2-5 Sätzen abhandeln. Du musst halt nur darauf eingehen, sonst würde das BAZ halt nachfragen und dir einen Monat Zeit geben, den Antrag nachzubessern.
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Student A
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« Antworten #6 am: 4. Januar 2011, 03:25:10 »

So wollt nur mal sagen beide Pläne haben irgendwie funktioniert.
Einberufung wurde um Weihnachten rum aufgehoben weil über Dienstauglichkeit (aufgrund des Attests) noch entschieden werden muss.
Und am 27. wurd ich als Verweigerer anerkannt (überraschend ohne dass ich Stellung dazu genommen hab, warum die Verweigerung erst nach der Einberufung kam).
Danke für die Tipps, jetz kann ich in Ruhe weiter studiern Smiley
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