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Autor Thema: § 34d GewO - Zurückstellung, Befreiung?  (Gelesen 3169 mal)
estolan
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« Antworten #15 am: 27. Februar 2010, 12:58:40 »

Den Termin meiner Überprüfungsuntersuchung habe ich aufgrund von Krankheiten ausfallen lassen. Ich habe morgens angerufen und mich entschuldigt. Problem ist allerdings, dass mir der Mann am Telefon direkt einen neuen Termin gegeben hat. Ich bat um eine schriftliche Bestätigung des Termins. Ich sagte ihm auch, dass ich nicht wüßte ob ich zu seinem vorgeschlagenen Termin könne, da ich meinen Kalender nicht vorliegen hätte.

Meine Frage ist jetzt, was passiert wenn ich das Schreiben nie erhalten habe?! Kann sich der der Herr vom KWEA auf unser Telefonat beziehen oder müssen Termine schriftlich vorliegen, damit sie gültig sind?

Beste Grüße
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svennie
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« Antworten #16 am: 27. Februar 2010, 19:27:02 »

Meine Frage ist jetzt, was passiert wenn ich das Schreiben nie erhalten habe?! Kann sich der der Herr vom KWEA auf unser Telefonat beziehen oder müssen Termine schriftlich vorliegen, damit sie gültig sind?

Im Prinzip kann eine Ladung auch mündlich oder telefonisch erfolgen, das ist im Zweifel alles nur ein Problem mit der Beweisbarkeit. Ich rate grundsätzlich von Anrufen beim Kreiswehrerswatzamt ab, man kann sich auch schriftlich oder per Telefax entschuldigen, das KWEA har dann keine Möglichkeit, unmittelbar zu reagieren.
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estolan
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« Antworten #17 am: 28. Februar 2010, 11:13:00 »

Was wäre denn wenn ich nächste Woche noch immer krank wäre? Fängt das KWEA irgendwann an, gezielt nach zu forschen oder nehmen die das so hin?

Beste Grüße

E: Wie sieht's aus wenn A seit Geburt eine Zyste im Kopf hat? Und wenn diese Zyste Grund für regelmäßige Migräneattacken ist? Ausmusterungsgrund?
« Letzte Änderung: 23. März 2010, 11:30:34 von estolan » Gespeichert
svennie
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« Antworten #18 am: 28. Februar 2010, 17:58:51 »

Was wäre denn wenn ich nächste Woche noch immer krank wäre?

Wenn du krank bist, dann bist du krank, was soll da sein ...

Fängt das KWEA irgendwann an, gezielt nach zu forschen oder nehmen die das so hin?

Was sollen die da nachforschen? Meinst du, die machen Krankenbesuche? Du musst im Zweifel deine Erkrankung beweisen.

E: Wie sieht's aus wenn A seit Geburt eine 13mm Zyste im Kopf hat? Und wenn diese Zyste Grund für regelmäßige Migräneattacken ist? Ausmusterungsgrund?

Grundsätzlich schon, kommt halt nur auf Häufigkeit und Intensität an.
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estolan
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« Antworten #19 am: 28. Februar 2010, 18:32:29 »

Das Problem ist, dass der Arzt (Neurologe), der mir meine Migräne etc. attestieren könnte, selbst zwei Wochen erkrankt ist und der neue Termin der Überprüfungsuntersuchung vor der Wiederaufnahme der Arbeit des Arztes ist. Die Zyste selbst kann ich mir vom Radiologen attestieren lassen. Probleme über Probleme.. :-/

E: Was heißt Krankheit beweisen? Was soll ich wie beweisen wenn ich mit Grippe und Fieber im Bett liege? Soll ich mich fotografieren und dem KWEA die Fotos zukommen lassen? ;-)
« Letzte Änderung: 28. Februar 2010, 19:10:57 von estolan » Gespeichert
svennie
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« Antworten #20 am: 28. Februar 2010, 19:48:27 »

E: Was heißt Krankheit beweisen? Was soll ich wie beweisen wenn ich mit Grippe und Fieber im Bett liege? Soll ich mich fotografieren und dem KWEA die Fotos zukommen lassen? ;-)

Arzt anrufen (ggf. den kassenärztlichen Notfalldienst), auf Hausbesuch warten, Attest ausstellen lassen.
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estolan
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« Antworten #21 am: 28. Februar 2010, 20:09:55 »

Ich habe mir ein Attest ausstellen lassen, welchem man entnehmen kann, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht zum KWEA erscheinen könne. Das muss reichen als Beweis, oder?
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svennie
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« Antworten #22 am: 28. Februar 2010, 20:14:52 »

Das muss reichen als Beweis, oder?

Ja.
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estolan
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« Antworten #23 am: 3. März 2010, 14:09:10 »

Soo, zwei Punkte.

1. In meiner Patientenkarte beim Hausarzt steht: "Patient sieht es nicht ein zur Bundeswehr zu gehen. [..]". Habe ich nie so gesagt. Kann das im weiteren Verlauf meines Lebens auf mich zurückkommen oder kann das so stehenbleiben?

2. In meinem Gutachten vom Neurologen steht: "Ich befinde den Patienten für nicht wehrdiensttauglich.". Ist das okay?

Beste Grüße
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« Antworten #24 am: 3. März 2010, 16:47:41 »

1. In meiner Patientenkarte beim Hausarzt steht: "Patient sieht es nicht ein zur Bundeswehr zu gehen. [..]". Habe ich nie so gesagt. Kann das im weiteren Verlauf meines Lebens auf mich zurückkommen oder kann das so stehenbleiben?

Wenn dir das nicht gefällt, dann solltest du mit deinem Arzt sprechen, wenn dir nicht gefällt, was du da zu hören bekommst, dann solltest du ggf. den Arzt wechseln. Aber ich weiß nicht, was du für Folgen für dein Leben bedürchtest.

2. In meinem Gutachten vom Neurologen steht: "Ich befinde den Patienten für nicht wehrdiensttauglich.". Ist das okay?

Da sollte stehen, dass "der Patient" den Anforderungen des Grundwehrdienstes aus ärztlicher Sicht nicht gewachsen ist. Viel wichtiger als die Schlussfolgerung ist aber die Begründung. Warum bist du den Anforderungen nicht gewachsen?
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estolan
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« Antworten #25 am: 3. März 2010, 16:57:25 »

1. Habe an nichts Spezielles gedacht..

2. Da steht drin, dass ich seit dann und dann in neurologischer Behandlung bin, mein Leiden (Migräne) bis ins Kindesalter zurückzuführen ist. Ich mindestens zweimal Pro Woche einen Migräneanfall habe, die Prognose eher schlecht aussieht und dass mein Arzt mich für nicht wehrdiensttauglich befindet.

Bekomme das Schreiben erst morgen, aber das sollte alles gewesen sein.

Beste Grüße
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« Antworten #26 am: 3. März 2010, 17:05:40 »

2. Da steht drin, dass ich seit dann und dann in neurologischer Behandlung bin, mein Leiden (Migräne) bis ins Kindesalter zurückzuführen ist. Ich mindestens zweimal Pro Woche einen Migräneanfall habe, die Prognose eher schlecht aussieht und dass mein Arzt mich für nicht wehrdiensttauglich befindet.

Bekomme das Schreiben erst morgen, aber das sollte alles gewesen sein.

Also ich ich finds ein bißchen dünn, etwas "mehr Begründung" sollte schon sein. Und wenn dann in der gedruckten Fassung so ein Unsinn wie "nur eingeschränkt wehrdienstfähig" steht, dann hau ihm das um die Ohren.
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estolan
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« Antworten #27 am: 3. März 2010, 17:11:51 »

Sobald ich das Schreiben morgen vorliegen habe, werde ich den Inhalt hier zitieren.

Bis dahin ein dickes Dankeschön an dich!

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estolan
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« Antworten #28 am: 15. März 2010, 20:56:05 »

Stimmt es, dass es der Ausmusterung förderlich sein kann, wenn man sich selbstständig gemacht hat und Leistungen von der ARGE bezieht (sprich Gründungszuschuss)?

Gruß

Chris
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sunknown
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« Antworten #29 am: 16. März 2010, 08:15:06 »

nein, die tauglichkeit ergibt sich aus der physischen und der phsychischen gesundheit.
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