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Autor Thema: Rücksprache Musterung  (Gelesen 912 mal)
boschlo
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« am: 7. März 2010, 19:03:12 »

Hallo,

Ich wurde vor ca. 3 Monaten gemustert. Der Arzt sagte mir ich sei gesund, ich habe jedoch auf meine Probleme an Augen und Ohren bestanden (Tinnitus aurium chronisch seit 4 Jahren und schlimme Winkelfehlsichtigkeit). Daraufhin habe ich einen Termin für eine Nachuntersuchung bekommen, das war vor 2 Monaten. Der Arzt dort hat mir große Hoffnung auf eine Ausmusterung gemacht, er würde es jedoch schlussendlich nicht entscheiden. Gewisse Zeit später hatte ich dann meinen Tauglichkeitsbescheid im Briekasten. T2. Dagegen habe ich sofort Widerspruch eingelegt. Jetzt habe ich in 2 Wochen einen Termin zur "Rücksprache bzgl meiner Musterung". Was kann ich dort noch tun, um ausgemustert zu werden, bzw. denen klar zu machen, dass ein Wehrdienst für mich mit meinen Belastungen unvorstellbar ist? (Hiermit meine ich vor allem meinen Tinnitus.)
Danke für gute Tips im Voraus,

boschlo
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svennie
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« Antworten #1 am: 7. März 2010, 20:35:40 »

...

Jetzt habe ich in 2 Wochen einen Termin zur "Rücksprache bzgl meiner Musterung". Was kann ich dort noch tun, um ausgemustert zu werden, bzw. denen klar zu machen, dass ein Wehrdienst für mich mit meinen Belastungen unvorstellbar ist? (Hiermit meine ich vor allem meinen Tinnitus.)

In dem Termin wird man dir erklären, dass dein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg hat.

Du solltest dir von einem Facharzt bestätigen lassen warum konkrete einzelne Tätigkeiten in der Grundausbildung von dir nicht ausgeführt werden können.
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boschlo
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« Antworten #2 am: 7. März 2010, 21:00:32 »


In dem Termin wird man dir erklären, dass dein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg hat.

Du solltest dir von einem Facharzt bestätigen lassen warum konkrete einzelne Tätigkeiten in der Grundausbildung von dir nicht ausgeführt werden können.

Ok, das ist natürlich blöd, ich dachte die geben mir nochmal ne echte Chance. Ich hab mir das bestätigen lassen, jedoch reicht das dem Arzt immer noch nur zu T2. Wenn ich zur Rücksprache bekifft komme? Oder sage, dass ich wirklich kein Bock habe im Notfall? Die wollen ja eigentlich keine vollkommen unmotivierten Leute...
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svennie
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« Antworten #3 am: 7. März 2010, 21:14:39 »

Ok, das ist natürlich blöd, ich dachte die geben mir nochmal ne echte Chance.

Welches Interesse hat ein Mitarbeiter im Kreiswehrersatzamt daran, dass dein Musterungsergebnis in "nicht wehrdienstfähig" geändert wird?

Ich hab mir das bestätigen lassen, jedoch reicht das dem Arzt immer noch nur zu T2.

Tauglichkeitsgrade sind nicht numeriert. Du solltest Akteneinsicht beantragen um nachzuvollziehen, welche deiner Äußerungen in die Tauglichkeitsbeurteilungen eingeflossen sind und welche Schlussfolgerungen man dort gezogen hat.

Wenn ich zur Rücksprache bekifft komme?

Was weiß denn ich.

Oder sage, dass ich wirklich kein Bock habe im Notfall?

LOL!

Die wollen ja eigentlich keine vollkommen unmotivierten Leute...

Nein? Das wäre mir neu. Die brauchen überhaupt keine Wehrpflichtigen, es geht allein um die Rechtfertigung des Zivildienstes. Dass du ggf. später (und rd. 38.000 andere Wehrpflichtige) sich deshalb zum Hampelmann machen müssen, ist ein ganz anderes Thema.
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boschlo
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« Antworten #4 am: 7. März 2010, 21:32:59 »

Welches Interesse hat ein Mitarbeiter im Kreiswehrersatzamt daran, dass dein Musterungsergebnis in "nicht wehrdienstfähig" geändert wird?
Hm. Welches Interesse hat er denn daran, dass das nicht passiert?
Tauglichkeitsgrade sind nicht numeriert. Du solltest Akteneinsicht beantragen um nachzuvollziehen, welche deiner Äußerungen in die Tauglichkeitsbeurteilungen eingeflossen sind und welche Schlussfolgerungen man dort gezogen hat.
Und das am Besten vor dem Termin?, oder ist es genauso einfach hinterher nochmal durch Widerspruch was zu erreichen? Wie mache ich das? Gibt es dazu einen Vordruck oder so? Kann ich das selbst machen, oder brauch ich da n Anwalt?
Nein? Das wäre mir neu. Die brauchen überhaupt keine Wehrpflichtigen, es geht allein um die Rechtfertigung des Zivildienstes. Dass du ggf. später (und rd. 38.000 andere Wehrpflichtige) sich deshalb zum Hampelmann machen müssen, ist ein ganz anderes Thema.
Ok, das wusste ich auch noch nicht. Wie hoch ist denn die Chance, dass man überhaupt nicht eingezogen wird, obwohl man tauglich (mit Einschränkungen) gemustert wurde? Wäre es dumm sofort zu verweigern?
« Letzte Änderung: 7. März 2010, 21:49:02 von boschlo » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 10. März 2010, 01:20:35 »

Hm. Welches Interesse hat er denn daran, dass das nicht passiert?

Er müsste einräumen, dass seine ursprüngliche Entscheidung falsch war.

Und das am Besten vor dem Termin?, oder ist es genauso einfach hinterher nochmal durch Widerspruch was zu erreichen? Wie mache ich das? Gibt es dazu einen Vordruck oder so? Kann ich das selbst machen, oder brauch ich da n Anwalt?

Es gibt keinen Vordruck und du brauchst auch keinen Anwalt, wenn möglich, solltest du dich natürlich durch einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt vertreten lassen.

Ok, das wusste ich auch noch nicht. Wie hoch ist denn die Chance, dass man überhaupt nicht eingezogen wird, obwohl man tauglich (mit Einschränkungen) gemustert wurde?

Das ist eine Rechnung mit zu vielen Unbekannten. Geh mal von rd. 50% aus.

Wäre es dumm sofort zu verweigern?

ja, was soll das bringen? Eine zeitnahe EInberufung zum Zivildienst? Dann hast du genau das gemacht, was man von dir erwartet hat.
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boschlo
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« Antworten #6 am: 28. Mai 2010, 16:47:59 »

Habe heute die Ladung zur EUF bekommen.
Wenn die EUF am 15.06. stattfindet, kann ich dann theoretisch trotzdem zum 1.7. eingezogen werden?
Wie lange hat man nach der "Einzugsbenachrichtigung" Zeit um zu verweigern und als Zivi anerkannt zu werden?
In welcher Form und an wen kann ich einen Antrag auf erneute Musterung wegen veränderter gesundhtlicher Situation (regelmässiger THC-Konsum) stellen?
Danke für Antworten
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svennie
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« Antworten #7 am: 28. Mai 2010, 23:56:06 »

Habe heute die Ladung zur EUF bekommen.
Wenn die EUF am 15.06. stattfindet, kann ich dann theoretisch trotzdem zum 1.7. eingezogen werden?

Die Ladungsfrist zum Dienstantritt beträgt 4 Wochen. Zwischen Zustellung des Einberufungsbescheides und dem Dienstbeginn müssten somit 4 Wochen liegen.

Wie lange hat man nach der "Einzugsbenachrichtigung" Zeit um zu verweigern und als Zivi anerkannt zu werden?

Ich weiß nicht, was du unter "Einzugsbenachrichtung" verstehst, eine Ankündigung der Heranziehung oder einen Einberufungsbescheid. Aber ganz grundsätzlich kann ein KDV-Antrag immer gestellt werden.

In welcher Form und an wen kann ich einen Antrag auf erneute Musterung wegen veränderter gesundhtlicher Situation (regelmässiger THC-Konsum) stellen?

überhaupt nicht.

Es kann ein Antrag auf Überprüfungsuntersuchung gestellt werden. Sind seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung mindestens 2 Jahre vergangen, dann muss der Antrag nicht weiter begründet werden, ansonsten muss im Zweifel dargelegt werden, dass tatsächlich eine Änderung des Gesundheitszustandes vorliegt.
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boschlo
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« Antworten #8 am: 29. Mai 2010, 02:23:06 »

Also ersteinmal vielen Dank, dass Du hier immer so schnell und gewissenhaft antwortest.

Ich weiß nicht, was du unter "Einzugsbenachrichtung" verstehst, eine Ankündigung der Heranziehung oder einen Einberufungsbescheid. Aber ganz grundsätzlich kann ein KDV-Antrag immer gestellt werden.
Ich meine den Einberufungsbescheid und ich weiss, dass man einen KDV-Antrag immer stellen kann. Wie lange hat man denn in der Regel Zeit, mal angenommen meine erste Version der Verweigerung wird gleich akzeptiert, eine Verweigerung abzuschicken, um sicher nicht in der Kaserne zu landen?


überhaupt nicht.

Es kann ein Antrag auf Überprüfungsuntersuchung gestellt werden. Sind seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung mindestens 2 Jahre vergangen, dann muss der Antrag nicht weiter begründet werden, ansonsten muss im Zweifel dargelegt werden, dass tatsächlich eine Änderung des Gesundheitszustandes vorliegt.
An wen und in welcher Form muss man also einen Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung  stellen? Muss man sich im Antrag gleich begründen, oder erstmal ohne Begründung beantragen?

Zu guter Letzt noch 2 Fragen:
Muss der Zivildienst immer genau dann angetreten werden, wenn auch der Wehrdienst für einen beginnen würde? Oder kann man das da evtl. 1 Monat hinausschieben?
Sollte ich jetzt trotzdem erstmal zur EUF hingehen, oder erübrigt sich die, wenn ich verweigere? Ist es wahrscheinlich, dass ich mehr Probleme mit meiner Verweigerung bekomme, wenn schon mein "Einsatzzweck" bei der EUF festgestellt wurde?
« Letzte Änderung: 31. Mai 2010, 12:30:01 von boschlo » Gespeichert
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