Nun stellt sich mir die Frage: kann ich dagegen Widerspruch erheben
ja.
mit Aussicht auf Erfolg?
nein
Rein vom logischen Denken her würde ich doch denken, dass ein Offiziersanwärter deutlich mehr Nutzen für die Bundeswehr hat als ein widerstrebender Zwangsgemusterter, weswegen ich nicht verstehe weshalb sein Dienst nicht zählen soll.
Auf Logik kommt es nicht an, sondern darauf, was im Gesetz steht:
- zwei Geschwister die
a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
b) Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
c)
Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
d) Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
e) einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
f) ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten,
g) ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes
oderh)
Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder
Soldat auf Zeitgeleistet
haben (Vergangenheitsforum).
Es zählt also der erste Bruder
erst dann, wenn er die 6 Jahre abgeleistet hat und der zweite Bruder, wenn er höchstens 2 Jahre Soldat auf Zeit war
und aus dem Dienst ausgeschieden ist
oder wenn er sich erst
nach dem Grundwehrdienst länger verpflichtet hätte.