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Autor Thema: Noch von der Bundeswehr drumrumkommen?  (Gelesen 1686 mal)
boeliman
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Beiträge: 1


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« am: 3. März 2010, 18:13:16 »

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« Letzte Änderung: 13. Dezember 2011, 21:41:46 von boeliman » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 9. März 2010, 23:24:09 »

keiner ne idee?

Deine Frage ist viel zu pauschal. Den Königsweg gibt es nicht.
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svennie
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« Antworten #2 am: 10. März 2010, 15:01:13 »

ja so wie ich das gelesen habe, können die mich dann nur ziehn bis ich 23 bin, wenn ich jetz einen briefe bekomme für oktober 2009 zu gehn kann ich dann was machen um den rauszuscheiben...

Für Oktober 2010 könntest du es beispielsweise mit einem Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung versuchen. Alternativ könnte auch (vor einer Einberufung) ein (unbegründeter) Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt werden, dies aber mit dem Ziel der Ablehnung des Antrages.

Was aber machst du dann Anfang Januar!? Da ist nämlich der nächste Termin.
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svennie
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« Antworten #3 am: 25. März 2010, 22:10:08 »

Was ist den eine Überprüfungsuntersuchtung?

Eine Untersuchung, bei der festgestellt wird, ob du noch wehrdienstfähig bist.

Anonsonsten solltest du mit deinen Fragen etwas konkreter weden. Selbst wenn du studierst, wärst du prinzipiell erstmal einberufbar.
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svennie
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« Antworten #4 am: 16. April 2010, 15:44:48 »

was kann ich nun tun um am 1.07 nicht gehn zu müssen?

Einen Ausbildungsplatz (nicht Studium) nachweisen, eine Ehefrau oder ein Kind nachweisen, einen KDV-Antrag stellen oder einen erfahrenen Anwalt aufsuchen, der dich da wieder rausholt.
« Letzte Änderung: 26. April 2010, 19:47:53 von svennie » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 26. April 2010, 19:50:24 »

wenn ich so einen kdv antrag stelle dann muss ich auch zivildienst machen oder wie läuft das dann`?

Wenn du einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellst, dann wird das BAZ über den Antrag entscheiden und, wenn du anerkannt bist, ggf. entscheiden, wann es dich zum Zivildienst einberuft.

wie kann ich denn so eine Überprüfungsuntersuchtung beantragen, muss ich da was vom arzt haben oder wie?

Wie? Schriftlich. Und nein, du brauchst nichts vom Arzt.

Sind seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung keine 2 Jahre vergangen, dann muss ggf. dargelegt bzw. nachgewiesen werden, dass sich der Gesundheitszustand verändert hat.
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svennie
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« Antworten #6 am: 26. April 2010, 19:53:04 »

Aber bitte beachten, dass der Antrag in dieser Situation (Einberufung liegt vor) keinerlei Sinn ergibt. Auch solltest du langsam mal was unternehmen.
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svennie
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« Antworten #7 am: 26. April 2010, 22:20:34 »

Ok vielen Danke schoneinmal,
Wie muss ich denn dargelegt bzw. nachgeweisen , dass sich der Gesundheitszustand verändert hat?

 Huch

-> schriftlich. Oder wie ist die Frage gemeint?
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Analapfelstrudel
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« Antworten #8 am: 27. April 2010, 15:58:50 »

Wieso denn dann "nein" ?

Er hat doch gesagt "schriftlich" und damit ist deine Frage scheinbar doch beantwortet, denn wenn er sagt schriftlich, meint er damit, dass du das schriftlich bei denen beantragen sollst, sprich JA, du sollst was formulieren und dahinschicken.

Beispiele sollte man auch über die Suche vermutlich genügend finden, falls du nicht weißt, wie.
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Analapfelstrudel
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« Antworten #9 am: 27. April 2010, 16:42:54 »

Du sagst schlicht und einfach, dass sich dein Gesundheitszustand seit der Musterung verschlechtert/verändert hat. Mehr nicht, was genau du hast interessiert dabei erstmal nicht, weil die dich nicht schriftlich ausmustern, sondern weil du dann nochmal geladen wirst herzukommen, dich untersuchen zu lassen (dabei evtl. Atteste für schwerwiegendere Sachen mitzubringen, die was nützen) und dann mit Glück ausgemustert wirst o.ä.
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svennie
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« Antworten #10 am: 27. April 2010, 19:41:47 »

Wieso denn dann "nein" ?

Weil ich hier ...

http://www.musterungsforum.de/forum/zurueckstellung_unabkoemmlichkeit_befreiung/noch_von_der_bundeswehr_drumrumkommen-t2901.0.html;msg13778#msg13778

... geschrieben habe, dass es in dieser Situation nichts bringt. Er ist einberufen, man wird ihn auf die Dienstantrittsuntersuchung verweisen.
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